Bebauungsplan Nr. 7.6 "Die Mühläcker", 1. Änderung (Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB)
hier: - Abwägung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB
- Verzicht auf eine Umweltprüfung gemäß § 13a Abs. 3
BauGB
- Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB und
Inkraftreten
Begründung:
Der Bebauungsplan Nr. 7.6 „Die Mühläcker“ im
Stadtteil Ruppertsburg, der ausschließlich und insgesamt das Flurstück 4/6
umfasst, trat im Jahr 2000 in Kraft.
Eine
aufwendige Erschließung des Plangebietes gemäß den Festsetzungen des rechtskräftigen
Bebauungsplanes ist seitens des privaten Grundstückseigentümers nicht möglich.
Auch
eine Veräußerung der Grundstücksflächen und eine vollständige Erschließung
durch z.B. die Stadt Laubach oder einen Erschließungs- /Bauträger wurde
ausgeschlossen.
Aufgrund
der in Ruppertsburg vorhandenen Nachfrage ist nunmehr beabsichtig zumindest im
südlichen Teilbereich Baugrundstücke bereitzustellen, die direkt an die Ver-
und Entsorgungsmedien im Bereich der kommunalen Straße „Am Pressberg“
anzubinden sind (Grundstücks- / Hausanschlussleitung), womit ein sehr
erheblicher Erschließungsaufwand auszuschließen ist.
Hierfür
bedarf es einer Änderung des Bebauungsplanes.
In
ihrer Sitzung am 27.05.2021 hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Laubach gemäß § 2 (1) BauGB die Aufstellung eines 1. Änderungsplanes zum
Bebauungsplan „Die Mühläcker“ im Stadtteil Ruppertsburg beschlossen
Die
Kosten für die Aufstellung des Bebauungsplanes sowie die Herstellung der
notwendigen Erschließungsanlagen sind in vollem Umfang durch die Bauherrnschaft
zu tragen, eine Heranziehung von benachbarten Anliegern zur Zahlung von
Erschließungsbeiträgen ist ausgeschlossen. Für die Stadt Laubach entsteht kein
Erschließungs- und Kostenaufwand.
Die
Modalitäten zur Kostenträgerschaft sowie zur konkreten Herstellung der
Erschließung sind im noch abzuschließenden städtebaulichen Vertrag zwischen dem
Grundstückseigentümer und der Stadt Laubach festzulegen.
Mit der gegebenen Lagesituation und den sonstigen
Rahmenbedingungen wird/ wurde der Bebauungsplan als Bebauungsplan der
Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB aufgestellt.
Die Beteiligung der
berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der
betroffenen Öffentlichkeit erfolgte gemäß im vereinfachten Verfahren nach § 13
(2) Nr. 2 und 3 BauGB in Verbindung mit den §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB.
Die öffentliche
Auslegung zur Einsichtnahme erfolgte in der Zeit vom 25.11. bis zum
30./31.12.2021; die berührten Behörden / TÖB wurden mit Schreiben vom
17.11.2021 beteiligt.
Im Ergebnis dessen
wurden keine Stellungnahmen vorgelegt, die (im Ergebnis der kommunalen Abwägung
nach § 1 (7) BauGB) zu Änderungen der planungsrechtlichen Festsetzungen des
Bebauungsplanes führen oder führen müssten.
Zu den Aspekten Baubeschränkungszone, Verkehrssicherheit
und Emissionen werden gemäß Stellungnahme von HessenMobil (23.12.2021) im
Bebauungsplan diesbezügliche Hinweise ergänzend angeführt, die Hinweise zur
Lage im Oberhess. Heilquellenschutzgebiet sowie bezüglich des erloschenen
Bergwerksfeldes Ruppertsburg wurden gemäß der Anregung seitens des
Regierungspräsidiums Gießen (21.12.2021) korrigiert bzw. konkretisiert.
Die im Bebauungsplan integrierte wasserrechtliche Festsetzung zur
Errichtung von Retentions- bzw. Brauchwasserzisternen wird konkretisiert.
Der Bebauungsplan „Die
Mühläcker“, 1. Änderung kann gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen und
mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft gesetzt
werden.
Vor dem Hintergrund
dessen wird die vorstehende Beschlussfassung empfohlen; um Zustimmung wird
gebeten.
Beschlussvorschlag:
Der Magistrat der
Stadt Laubach stellt über den Haupt-, Bau-, Finanz- und Umweltausschuss den
Antrag, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
(1)
Die
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach beschließt, nach Abwägung der vorliegenden
Stellungnahmen, die in der Anlage befindlichen Beschlussempfehlungen (Anlage 1,
Seite 1 – 17) als Stellungnahme der Stadt Laubach (Abwägung gem. § 1 (7)
BauGB).
(2)
Im
Ergebnis dessen werden jeweils Hinweise im Bebauungsplan modifiziert und ergänzt;
die im Bebauungsplan integrierte wasserrechtliche Festsetzung zur Errichtung
von Retentions- bzw. Brauchwasserzisternen wird konkretisiert.
Die Festsetzungen des Bebauungsplanes bleiben davon unberührt und
unverändert.
(3)
Als
Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB erfolgte die
Verfahrensdurchführung im vereinfachten Verfahren nach § 13 (2) und (3) BauGB;
gemäß § 13a Abs. 3 BauGB wurde von der Durchführung einer Umweltprüfung
abgesehen.
(4)
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach beschließt gemäß § 10
Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan „Die Mühläcker“, 1. Änderung, im
Stadtteil Ruppertsburg einschließlich der Festsetzungen nach § 9 (4) BauGB
i.V.m. § 91 der Hess. Bauordnung (HBO) und einschließlich der Festsetzung nach
§ 9 (4) BauGB i.V.m. § 37 (3) u. (4) des Hess. Wassergesetzes (HWG) als Satzung
und die Begründung und den
Umweltfachbeitrag dazu.
(5)
Der vorliegende Satzungsbeschluss ist
gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Mit dieser Bekanntmachung
tritt der Bebauungsplan in Kraft.
(6)
Auf die
Regelungen und Bestimmungen des noch abzuschließenden städtebaulichen Vertrages
wird ergänzend hingewiesen.
Anlagen:
-
Bebauungsplan Nr.
7.6 „Die Mühläcker“, 1. Änderung
-
Begründung
-
Stellungnahmen im
Rahmen der Abwägung
-
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