Begründung:
Aufgrund der aktuellen Anmeldungen für das im August
2018 beginnende Kindergartenjahr besteht der Bedarf an einer altersübergreifenden
KiGa – Gruppe. Der Bedarf kann nur durch Anmietung und Aufstellung von
Containern auf dem Gelände des Kindergartens in Wetterfeld und auf einer
Teilfläche der Parkplätze rechts vom DGH zeitnah gedeckt werden. Mittelfristig
wird durch den derzeit in Planung befindlicher Um- und Anbau an das ehemalige
Sparkassengebäude die Voraussetzung für
die Integration der zusätzlichen Gruppe in den Kindergarten Wetterfeld geschaffen.
Die Fortschreibung der Bedarfsplanung wurde mit dem
Landkreis Gießen bereits abgestimmt.
Für das Aufstellen von Containern ist ein Bauantrag
notwendig. Das OHDZ benötigt jedoch vorab die Zustimmung der Stadt, die die
notwendigen Mehrkosten bezahlen muss (Containermiete zzgl. Personal- und
Sachkosten abzgl. Erträge aus Kindergartenbeiträgen).
Bis spätestens 01. Februar 2019 ist bei dem Hess.
Sozialministerium für den An- und Umbau ein Zuschussantrag zu stellen. Es ist
sinnvoll, so schnell wie möglich den Zuschussantrag zu stellen, da die zur
Verfügung stehenden Mittel beschränkt sind. Zuschussgrundlage sind die
Richtlinien zur Förderung von Investitionen im Rahmen des Investitionsprogramms
„Kinderbetreuungsfinanzierung 2017 – 2020“. Die Zuwendung wird im Wege der
Anteilsfinanzierung mit bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Kosten gewährt.
Realistisch ist ein Zuschuss von 50.000 € bis zu 90.000 €.
Es ist sinnvoll für die Finanzierung des An- bzw.
Umbaues durch das OHDZ, dass die Stadt die Grundstücke des KiGa Wetterfeld an den
Betreiber der Einrichtung zum aktuellen Restbuchwert (31.12.2017) von
371.647,11 € verkauft. Als Eigentümer der Grundstücke erhält das OHDZ
günstigere Konditionen. Die Kreditkonditionen verbessern sich weiter, wenn die
Stadt für die Kreditsumme eine Bürgschaft abgibt. Der günstigste Zinssatz wirkt
sich letztendlich positiv bei der Stadt dahingehend aus, dass die Zinsaufwendungen im Bereich KiGa
letztendlich Auswirkungen auf die jährliche Zahlung an das OHDZ hat.
Die Bürgschaft muss jedoch von der Kommunalaufsicht
genehmigt werden.
Mit der Eintragung eines Vorkaufsrechtes in das
Grundbuch und einer entsprechenden Regelung im notariellen Kaufvertrag, sichert
sich die Stadt für den Fall, dass das OHDZ die Kinderbetreuung einstellen
würde, die Rückübertragung des bebauten Grundstückes zu gleichen Konditionen
ab.
Die vorgeschlagene Vorgehensweise ist die
wirtschaftlich günstigste Möglichkeit, den gesetzlichen Anspruch auf einen
Kindergartenplatz zu realisieren.
Es wird deshalb empfohlen, wie vorgeschlagen zu
beschließen.
Beschlussantrag:
Der Magistrat stellt über den Haupt-, Bau- und
Finanzausschuss sowie über den Jugend-, Sport-, Kultur-, Tourismus- und
Sozialausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung möge wie folgt
beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt zwecks
Erfüllung des Anspruches auf einen Kindergartenplatz zum neuen Kindergartenjahr
2018 wie folgt:
- Zur Deckung des
kurzfristigen Bedarfs an KiGa – Plätzen zum 01.08.2018 wird durch das
Oberhessische Diakoniezentrum (OHDZ) auf dem Gelände des Kindergartens in
Wetterfeld durch die befristete Aufstellung von Containern eine neue altersübergreifende
KiGa- Gruppe für 20 Kinder eingerichtet. Die dadurch entstehenden
Mehraufwendungen - Sachkonto 06.361.01.71280000 Zuschuss OHDZ – in Höhe
von bis zu 73.500 € werden im Vorgriff auf den Haushalt 2018 gem. § 100
HGO bereitgestellt.
- Zur Deckung des
mittelfristigen Bedarfs an KiGa - Plätzen wird das ehemalige
Sparkassengebäude umgebaut und es erfolgt ein notwendiger Anbau.
- Für den Um- und Anbau des
Kindergartens in Wetterfeld wird über das OHDZ ein Zuschussantrag an das
Land Hessen gestellt.
- Die Stadt Laubach verkauft
das Grundstück Laubacher Straße 7-11 im Stadtteil Wetterfeld zum aktuellen
Restbuchwert in Höhe von 371.647,11 € an das OHDZ. Der Kaufpreis wird in
gleicher Höhe als Investitionszuschuss für den An- und Umbau zwecks
Errichtung einer altersübergreifenden KiGa – Gruppe auf dem Grundstück an
das OHDZ gewährt. Im notariellen Kaufvertrag ist der Stadt ein
Vorkaufsrecht für den Fall einzuräumen, dass der Käufer die Kinderbetreuung
im Auftrag der Stadt einstellt. In diesem Fall wird der
Kaufpreis auf den Restbuchwert abzüglich des Restbuchwertes der
gewährten Investitionsbeihilfen beschränkt.
- Die Stadt Laubach gewährt
dem OHDZ eine Bürgschaft für die Erweiterung des Kindergartens Wetterfeld in
Höhe von bis zu 579.000 €.
Finanzielle Auswirkungen:
Der
erhöhte Bedarf an Kindergartenplätzen und die noch bestehenden Unsicherheiten
der zu erwartenden Auswirkungen der Kostenfreistellung von Kindergartenplätzen
wird den jährlichen Zuschussbetrag an das OHDZ im städtischen Haushalt in den
Folgejahren erheblich belasten. Diese Mehrbelastungen sind aufgrund des gesetzlichen
Anspruches auf einen KiGa-Platz zu tragen.
Übertragung des Grundstückes
Wenn
das Grundstück nicht auf das OHDZ übertragen wird, so muss die Stadt die
Investitionen selbst vornehmen und die Räumlichkeiten dem OHDZ zur Nutzung
überlassen. Zusätzlich muss die Stadtverwaltung die Zuschussbearbeitung und die
Verwendungsnachweise führen.
Mit
der Übertragung vermindert sich unser Anlagevermögen um 371.647,11 €,
gleichzeitig erhöht der Kaufpreis unseren Kassenbestand um den gleichen Betrag
(Aktivtausch).
Mit
der Gewährung einer Zuwendung für die Baumaßnahme in gleicher Höhe nach
Baufortschritt (erst in 2019) vermindert sich zwar unser Kassenbestand um
diesen Betrag, die Zuwendung wird aber als Zuweisung/Zuwendung über 30 Jahre
als Aufwand aufgelöst (jährlich: 12.388,24 €).
Folgekosten
Die
Containerkosten in Höhe von 73.500 €
wird die Stadt über einen erhöhten Zuschuss zu 100 % tragen müssen.
Unterstellt, die Containermiete fällt ab 01.07.2018 an, so sind für 2018 24.500
€ zzgl. Personalkosten abzüglich Elternbeiträgen dem OHDZ zu erstatten.
Nach
Fertigstellung des Um- bzw. Anbaues sind als Worstcase folgende Kosten zu erwarten:
Herstellungskosten: 629.000 €
Afa
30 Jahre: 29.967 € pro Jahr
Zinsen: 11.600 € (kalk. mit 2 %)
Auflösung
Zuweisung: 12.388 €
Folgekosten pro Jahr:
53.955 € für 30 Jahre
Die
Tilgung leistet das OHDZ ohne Erstattungsanspruch gegenüber der Stadt.
Anlagen:
Kosteneinschätzung Containeranlage
Kosteneinschätzung Erweiterung und Umbau KiGa
Wetterfeld
Restbuchwerte KiGa Wetterfeld