Betreff
Beratung und Beschlussfassung über ein grundlegendes Gerätehaus-Konzept zur Abstellung der Mängel in den Feuerwehrgerätehäusern der Großgemeinde Laubach
Vorlage
644/2014
Aktenzeichen
131.31
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Ende April 2014 wurden den Stadtverordneten der Stadt Laubach anlässlich der Beratung über die notwendigen Sanierungsmaßnahmen für die Unterkunft der FFW Gonterskirchen die aktuellen Berichte der Unfallkasse Hessen bzw. des Technischen Prüfdienstes über den Zustand aller Gerätehäuser in der Großgemeinde übersandt.

 

Daraus und aus den Empfehlungen der örtlichen Experten ging geht hervor, dass die Beseitigung der Mängel im Stadtteil Gonterskirchen höchste Priorität hat. Darauf wurde mit dem Grundsatzbeschluss der Stadtverordnetenversammlung am 16.07.2014 für einen Neubau sowie mit der Anmeldung für die Zuschussliste des Landes über den Kreis reagiert.

 

Deutlich wurde aber nicht zuletzt dadurch, dass auch in anderen Gerätehäusern Sanierungsbedarf besteht, um kurz- bzw. mittelfristig Mängel in baulicher Hinsicht vor allem mit Blick auf den Arbeits- und Unfallschutz zu beseitigen.

 

Mit dem Beschluss des vorliegenden 12-Punkte-Plans soll nicht nur der konkrete Arbeitsauftrag beschrieben werden, sondern gleichzeitig die Abstimmung mit allen relevanten Gremien und ein verbindlicher Zeitplan vorgegeben werden.

 

Mit der Aufstellung eines Gerätehaus-Sanierungsplans für die gesamte Großgemeinde und dem parallelen Beginn konkreter Planungen für Um- oder Neubau in der Kernstadt wird der notwendigen Erfassung und Priorisierung der Arbeiten in allen Stadtteilen einerseits sowie der wegen ihrer zentralörtlichen Aufgaben erhöhten Priorität der Kernstadt-Raumfrage andererseits gleichermaßen Rechnung getragen.

 

Mit der Umsetzung des Zeitplans ist gewährleistet, dass zuschuss-relevante Baumaßnahmen rechtzeitig zum 1. August 2015 beim Landkreis zur Förderung durch das Land Hessen angemeldet werden könnten.

 

Es wird gebeten, wie vorgeschlagen zu beschließen.

Beschlussantrag:

 

Der Magistrat der Stadt Laubach stellt über den Haupt- und Finanzausschuss, den Umwelt-, Bau-, Planungs- und Verkehrsausschuss, der Brandschutzkommission sowie den Ortsbeiräten der Großgemeinde Laubach den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung möge wie folgt beraten und beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung berät und beschließt die aufgeführten Varianten zur Lösung des Handlungsbedarfs für die Feuerwehrgerätehäuser der Großgemeinde Laubach:

 

 

1)    Der aktuelle Bericht der Unfallkasse Hessen vom 07.12.2012 über die Revision durch den Technischen Prüfdienst Hessen (TPH) vom 26.02.2008  über Mängel in den Gerätehäusern der Feuerwehren der Stadt Laubach, sowie die Revisionsberichte vom 01.04.2014, die den Stadtverordneten Ende April 2014 zugeleitet wurden, wird zur Kenntnis genommen.

 

2)    Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Stadtbrandinspektor, dessen Stellvertreter, dem Wehrführer-Ausschuss, der Brandschutzkommission, der FFW-Gerätehaus-Projektgruppe und dem Kreisbrandinspektor ein Gerätehaus-Konzept zu erstellen, dass die notwendigen Arbeiten zur Abstellung der Mängel in den Gerätehäusern der Ortsteile auflistet, in eine Reihenfolge nach Priorität der Einzelmaßnahmen bringt, einen Umsetzungszeitplan vorschlägt und deren Kosten grob beziffert.

 

3)    Dieses Konzept ist der Stadtverordnetenversammlung bis Jahresende 2014 vorzulegen und nach Beschluss im Rahmen der Fortschreibung dem Bedarfs- und Entwicklungsplan beizufügen.

 

4)    Aufgrund ihrer zentralen und überörtlichen Aufgaben für die gesamte Großgemeinde wird parallel mit den Detail-Planungen für einen Um- oder Neubau des Gerätehauses der Kernstadt Laubach kurzfristig begonnen.

 

5)    Dazu ist zunächst der tatsächliche Platzbedarf, der mittelfristig aufgrund gesetzlich notwendiger bzw. nach Kreiskonzept vereinbarter Ausstattung vorzuhalten ist, zu ermitteln (z.B. Anzahl der Fahrzeuge). Dabei ist einzuplanen, dass Aufgaben mittelfristig ggf. interkommunal von Dritten erbracht und nicht mehr am Standort Laubach vorgehalten werden müssen (z.B. Atemschutz, Schlauchpflege etc.). 

 

6)    Dazu wird zur Sitzung der Fachausschüsse seitens der Verwaltung nochmals die  bereits vorliegend erarbeitete Machbarkeitsstudie vorgelegt:

 

a.    Grobplanung (Skizze/Kostenschätzung) Umbau im Bestand

b.    Grobplanung (Skizze/Kostenschätzung) Neubau an neuem Standort

 

 

7)    Für die beiden Varianten sind Vor- und Nachteile aufzulisten sowie die Förderfähigkeit darzulegen und zu quantifizieren.

                     

8)    Für die Variante 6b sind alle in der Kernstadt geeigneten, im Besitz der Stadt befindlichen Flächen zu ermitteln und unter Angabe jeweiliger Vor- und Nachteile sowie ggf. Erschließungskosten darzustellen.

 

9)    Ziel ist es danach, gemeinsam die dauerhaft sinnvollste und wirtschaftlichste Lösung für eine zukunftsfähige Unterbringung der Feuerwehr der Kernstadt zu finden. Eine entsprechende (Vor-)Entscheidung dazu soll in der Sitzungsrunde im Februar 2015 getroffen werden, damit hiernach die erforderlichen Planunterlagen und Kostenschätzungen im Detail erarbeitet werden können.

 

10) In der Sitzungsrunde im Mai/Juni 2015 soll sodann die endgültige Entscheidung getroffen werden mit dem Ziel, bis 1. August 2015 einen Antrag auf Aufnahme in die Landesförderung über die Prioritätenliste des Landkreises zu stellen.

 

11) Auch hier sind der Stadtbrandinspektor, dessen Stellvertreter, der Wehrführer-Ausschuss, die Brandschutz-Kommission, die FFW-Gerätehaus-Projektgruppe  und der Kreisbrandinspektor in alle Prozessschritte einzubinden.

 

12) Parallel dazu organisiert die Verwaltung in Abstimmung mit den unter 11. genannten Personen und Gremien Ortsbesichtigungsfahrten in jüngerer Vergangenheit neu gebauter sowie grundsanierter Gerätehäuser vergleichbarer Kernstädte der näheren Umgebung (z.B. Landkreis, Nachbarkreise).