Begründung:
Ende April 2014 wurden den Stadtverordneten der
Stadt Laubach anlässlich der Beratung über die notwendigen Sanierungsmaßnahmen
für die Unterkunft der FFW Gonterskirchen die aktuellen Berichte der
Unfallkasse Hessen bzw. des Technischen Prüfdienstes über den Zustand aller
Gerätehäuser in der Großgemeinde übersandt.
Daraus und aus den Empfehlungen der örtlichen
Experten ging geht hervor, dass die Beseitigung der Mängel im Stadtteil
Gonterskirchen höchste Priorität hat. Darauf wurde mit dem Grundsatzbeschluss
der Stadtverordnetenversammlung am 16.07.2014 für
einen Neubau sowie mit der Anmeldung für die Zuschussliste des Landes über den
Kreis reagiert.
Deutlich wurde aber nicht zuletzt dadurch, dass
auch in anderen Gerätehäusern Sanierungsbedarf besteht, um kurz- bzw.
mittelfristig Mängel in baulicher Hinsicht vor allem mit Blick auf den Arbeits-
und Unfallschutz zu beseitigen.
Mit dem Beschluss des vorliegenden 12-Punkte-Plans
soll nicht nur der konkrete Arbeitsauftrag beschrieben werden, sondern
gleichzeitig die Abstimmung mit allen relevanten Gremien und ein verbindlicher
Zeitplan vorgegeben werden.
Mit der Aufstellung eines
Gerätehaus-Sanierungsplans für die gesamte Großgemeinde und dem parallelen
Beginn konkreter Planungen für Um- oder Neubau in der Kernstadt wird der
notwendigen Erfassung und Priorisierung der Arbeiten in allen Stadtteilen einerseits
sowie der wegen ihrer zentralörtlichen Aufgaben erhöhten Priorität der Kernstadt-Raumfrage
andererseits gleichermaßen Rechnung getragen.
Mit der Umsetzung des Zeitplans ist gewährleistet,
dass zuschuss-relevante Baumaßnahmen rechtzeitig zum 1. August 2015 beim
Landkreis zur Förderung durch das Land Hessen angemeldet werden könnten.
Es wird gebeten, wie vorgeschlagen zu beschließen.
Beschlussantrag:
Der Magistrat der Stadt Laubach stellt über den
Haupt- und Finanzausschuss, den Umwelt-, Bau-, Planungs- und Verkehrsausschuss,
der Brandschutzkommission sowie den Ortsbeiräten der Großgemeinde Laubach den
Antrag, die Stadtverordnetenversammlung möge wie folgt beraten und beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung berät und
beschließt die aufgeführten Varianten zur Lösung des Handlungsbedarfs für die
Feuerwehrgerätehäuser der Großgemeinde Laubach:
1)
Der aktuelle Bericht der Unfallkasse Hessen vom 07.12.2012 über die
Revision durch den Technischen Prüfdienst Hessen (TPH) vom 26.02.2008 über Mängel in den Gerätehäusern der
Feuerwehren der Stadt Laubach, sowie die Revisionsberichte vom 01.04.2014, die
den Stadtverordneten Ende April 2014 zugeleitet wurden, wird zur Kenntnis
genommen.
2)
Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem
Stadtbrandinspektor, dessen Stellvertreter, dem Wehrführer-Ausschuss, der
Brandschutzkommission, der FFW-Gerätehaus-Projektgruppe und dem
Kreisbrandinspektor ein Gerätehaus-Konzept zu erstellen, dass die notwendigen
Arbeiten zur Abstellung der Mängel in den Gerätehäusern der Ortsteile
auflistet, in eine Reihenfolge nach Priorität der Einzelmaßnahmen bringt, einen
Umsetzungszeitplan vorschlägt und deren Kosten grob beziffert.
3)
Dieses Konzept ist der Stadtverordnetenversammlung bis Jahresende 2014
vorzulegen und nach Beschluss im Rahmen der Fortschreibung dem Bedarfs- und
Entwicklungsplan beizufügen.
4)
Aufgrund ihrer zentralen und überörtlichen Aufgaben für die gesamte
Großgemeinde wird parallel mit den Detail-Planungen für einen Um- oder Neubau
des Gerätehauses der Kernstadt Laubach kurzfristig begonnen.
5)
Dazu ist zunächst der tatsächliche Platzbedarf, der mittelfristig
aufgrund gesetzlich notwendiger bzw. nach Kreiskonzept vereinbarter Ausstattung
vorzuhalten ist, zu ermitteln (z.B. Anzahl der Fahrzeuge). Dabei ist
einzuplanen, dass Aufgaben mittelfristig ggf. interkommunal von Dritten
erbracht und nicht mehr am Standort Laubach vorgehalten werden müssen (z.B.
Atemschutz, Schlauchpflege etc.).
6)
Dazu wird zur Sitzung der Fachausschüsse seitens der Verwaltung nochmals
die bereits vorliegend erarbeitete
Machbarkeitsstudie vorgelegt:
a.
Grobplanung (Skizze/Kostenschätzung) Umbau im Bestand
b.
Grobplanung (Skizze/Kostenschätzung) Neubau an neuem Standort
7)
Für die beiden Varianten sind Vor- und Nachteile aufzulisten sowie die
Förderfähigkeit darzulegen und zu quantifizieren.
8)
Für die Variante 6b sind alle in der Kernstadt geeigneten, im Besitz der
Stadt befindlichen Flächen zu ermitteln und unter Angabe jeweiliger Vor- und
Nachteile sowie ggf. Erschließungskosten darzustellen.
9)
Ziel ist es danach, gemeinsam die dauerhaft sinnvollste und
wirtschaftlichste Lösung für eine zukunftsfähige Unterbringung der Feuerwehr
der Kernstadt zu finden. Eine entsprechende (Vor-)Entscheidung dazu soll in der
Sitzungsrunde im Februar 2015 getroffen werden, damit hiernach die
erforderlichen Planunterlagen und Kostenschätzungen im Detail erarbeitet werden
können.
10)
In der Sitzungsrunde im Mai/Juni 2015 soll sodann die endgültige
Entscheidung getroffen werden mit dem Ziel, bis 1. August 2015 einen Antrag auf
Aufnahme in die Landesförderung über die Prioritätenliste des Landkreises zu
stellen.
11)
Auch hier sind der Stadtbrandinspektor, dessen Stellvertreter, der
Wehrführer-Ausschuss, die Brandschutz-Kommission, die
FFW-Gerätehaus-Projektgruppe und der Kreisbrandinspektor in alle
Prozessschritte einzubinden.
12)
Parallel dazu organisiert die Verwaltung in Abstimmung mit den unter 11.
genannten Personen und Gremien Ortsbesichtigungsfahrten in jüngerer Vergangenheit
neu gebauter sowie grundsanierter Gerätehäuser vergleichbarer Kernstädte der
näheren Umgebung (z.B. Landkreis, Nachbarkreise).