Begründung:
Es besteht erneut die Möglichkeit, Ökopunkte aus dem
Bestand der Stadtwaldstiftung Laubach an eine Bundesbehörde zum Ausgleich von
Straßenprojekten zu verkaufen (siehe Vorlage vom 14.12.2009, Drucksache Nr.
534/2009). Die Bundesstraßenbehörde besteht jedoch im Gegensatz zu den
Landesbehörden auf die dingliche Sicherung der Ökopunkte im Grundbuch der Stadt
Laubach. Mit Email vom 14.12.2009 wurde dem Stiftungsvorstand mitgeteilt, dass
die Eintragungspflicht eine klare Anweisung des zuständigen Bundesministeriums
sei und es keinen Raum für eine Ermessensentscheidung geben würde.
Nur durch Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung
können die Ökopunkte verkauft werden.
Mit den Mitteln aus dem Verkauf von Ökopunkten soll
der Ankauf von weiteren Waldflächen finanziert werden. Wir würden es bedauern,
wenn wir den Verkauf von 100.000 Ökopunkten zu einem Bruttokaufpreis von 0,35 €
pro Punkt (entspricht 0,294 €/Ökopunkt netto) nicht realisieren könnten. Der
Inhalt der Eintragung im Grundbuch ist in Kopie zu Ihrer Kenntnisnahme
beigefügt.
Die Ausgleichsfläche wurde bereits durch
Stavo-Beschlüsse vom 14.12.2009 und 03.11.2010 (Drucksache Nr. 534/2009 und
661/2010) für den Zweck in Anspruch genommen.
Es wird gebeten, wie vorgeschlagen zu beschließen.
Beschlussantrag:
In seiner Funktion als Vorsitzender der
Stadtwaldstiftung Laubach beantragt der Bürgermeister über den Magistrat und
den Haupt- und Finanzausschuss, die Stadtverordnetenversammlung möge
beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung stimmt gemäß § 51
Ziffer 15 HGO der dinglichen Sicherung von Ökopunkten für die Teilfläche von
ca. 5555 m² in der Abteilung 216 A 1 (Naturraum 34), Gemarkung Freienseen,
zugunsten der Bundesstraßenverwaltung für den Umbau des Parkplatzes Pfaffenpfad
an der BAB A45 zu.