Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die dingliche Sicherung von Ökopunkten im Grundbuch der Stadt Laubach
Vorlage
661/2010
Aktenzeichen
855.010
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Begründung:

 

Es besteht erneut die Möglichkeit, Ökopunkte aus dem Bestand der Stadtwaldstiftung Laubach an eine Bundesbehörde zum Ausgleich von Straßenprojekten zu verkaufen (siehe Vorlage vom 14.12.2009, Drucksache Nr. 534/2009). Die Bundesstraßenbehörde besteht jedoch im Gegensatz zu den Landesbehörden auf die dingliche Sicherung der Ökopunkte im Grundbuch der Stadt Laubach. Mit Email vom 14.12.2009 wurde dem Stiftungsvorstand mitgeteilt, dass die Eintragungspflicht eine klare Anweisung des zuständigen Bundesministeriums sei und es keinen Raum für eine Ermessensentscheidung geben würde.

 

Nur durch Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung können die Ökopunkte verkauft werden.

 

Mit den Mitteln aus dem Verkauf von Ökopunkten soll der Ankauf von weiteren Waldflächen finanziert werden. Wir würden es bedauern, wenn wir den Verkauf von 100.000 Ökopunkten zu einem Bruttokaufpreis von 0,35 € pro Punkt (entspricht 0,294 €/Ökopunkt netto) nicht realisieren könnten. Der Inhalt der Eintragung im Grundbuch ist in Kopie zu Ihrer Kenntnisnahme beigefügt.

 

Es wird gebeten, wie vorgeschlagen zu beschließen.

 

 

 

 

Beschlussantrag:

 

In seiner Funktion als Vorsitzender der Stadtwaldstiftung Laubach beantragt der Bürgermeister über den Magistrat und den Haupt- und Finanzausschuss, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung stimmt gemäß § 51 Ziffer 15 HGO der dinglichen Sicherung von Ökopunkten für die Teilfläche von 5000 m² in der Abteilung 216 A 1 (Naturraum 34), Gemarkung Freienseen, zugunsten der Bundesstraßenverwaltung zu.