Betreff
Beteiligung an einer Breitbandversorgung im Landkreis Gießen im Rahmen der Interkommunalen Zusammenarbeit
Vorlage
698/2011
Aktenzeichen
358.2
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Begründung:

 

Der Landkreis Gießen hat die Koordination der Bestrebungen zum Ausbau von Breitband im Landkreis Gießen übernommen und in Verhandlungen mit strategischen Partnern und in Abstimmung mit den Städten und Gemeinden ein Modell entwickelt, wie eine möglichst kostengünstige und zukunftssichere Versorgung der Städte und Gemeinden im Landkreis Gießen mit Breitband erfolgen kann. Dieses liegt dem Regierungspräsidenten derzeit zur Genehmigung vor.

 

Zur Co-Finanzierung dieses Projektes wurden die Möglichkeiten von Zuschüssen und Bürgschaften eruiert. Eine Fördermöglichkeit besteht in den Bezuschussung der Interkommunalen Zusammenarbeit. Hier wurden Fördergelder in Höhe von mindestens 100.000 € in Aussicht gestellt. Um diese Fördermittel akquirieren zu können, hat der Landkreis Gießen bereits einen entsprechenden Antrag beim Hessischen Ministerium des Inneren und Sport gestellt.

 

Die Städte und Gemeinden des Landkreises Gießen, die in dem bereits gestellten Förderantrag aufgenommen werden möchten, müssen den vorstehenden Grundsatzbeschluss fassen. Eine Beschlussfassung über die Beteiligung der Stadt/Gemeinde an den zu gründenden Gesellschaften GbR und GmbH erfolgt nach Prüfung und Genehmigung des Modells durch den Regierungspräsidenten.

Beschlussantrag:

 

Der Magistrat der Stadt Laubach stellt über den Haupt- und Finanzausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

1.                 Der Magistrat wird beauftragt, Verhandlungen mit dem Landkreis Gießen und den weiteren kreisangehörigen Städten und Gemeinden mit dem Ziel aufzunehmen, den Ausbau einer Breitbandversorgung im Rahmen der Interkommunalen Zusammenarbeit durchzuführen.

 

2.                 Der Magistrat führt die notwendigen Gespräche und Verhandlungen mit dem Landkreis Gießen und den weiteren Städten und Gemeinden im Landkreis Gießen, um über eine Beteiligung als Gesellschafter an der Landkreis Gießen Breitband GbR mittelbarer Gesellschafter der Fa. Breitband Gießen GmbH zu werden.

Finanzielle Auswirkungen:

 

Als Gesellschafter ist die Stadt Laubach am Vermögen, Gewinn und Verlust mit 2,77

%, dies entspricht einem Anteil von 1/36, beteiligt. Die Stadt muss hierzu eine Einlage von 678,65 € leisten.