Begründung:
Der
Landkreis Gießen hat die Koordination der Bestrebungen zum Ausbau von Breitband
im Landkreis Gießen übernommen und in Verhandlungen mit strategischen Partnern
und in Abstimmung mit den Städten und Gemeinden ein Modell entwickelt, wie eine
möglichst kostengünstige und zukunftssichere Versorgung der Städte und Gemeinden
im Landkreis Gießen mit Breitband erfolgen kann. Dieses liegt dem Regierungspräsidenten
derzeit zur Genehmigung vor.
Zur
Co-Finanzierung dieses Projektes wurden die Möglichkeiten von Zuschüssen und
Bürgschaften eruiert. Eine Fördermöglichkeit besteht in den Bezuschussung der
Interkommunalen Zusammenarbeit. Hier wurden Fördergelder in Höhe von mindestens
100.000 € in Aussicht gestellt. Um diese Fördermittel akquirieren zu können,
hat der Landkreis Gießen bereits einen entsprechenden Antrag beim Hessischen
Ministerium des Inneren und Sport gestellt.
Die
Städte und Gemeinden des Landkreises Gießen, die in dem bereits gestellten Förderantrag
aufgenommen werden möchten, müssen den vorstehenden Grundsatzbeschluss fassen.
Eine Beschlussfassung über die Beteiligung der Stadt/Gemeinde an den zu
gründenden Gesellschaften GbR und GmbH erfolgt nach Prüfung und Genehmigung des
Modells durch den Regierungspräsidenten.
Beschlussantrag:
Der
Magistrat der Stadt Laubach stellt über den Haupt- und Finanzausschuss den Antrag,
die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1.
Der Magistrat
wird beauftragt, Verhandlungen mit dem Landkreis Gießen und den weiteren
kreisangehörigen Städten und Gemeinden mit dem Ziel aufzunehmen, den Ausbau
einer Breitbandversorgung im Rahmen der Interkommunalen Zusammenarbeit
durchzuführen.
2.
Der Magistrat
führt die notwendigen Gespräche und Verhandlungen mit dem Landkreis Gießen und
den weiteren Städten und Gemeinden im Landkreis Gießen, um über eine
Beteiligung als Gesellschafter an der Landkreis Gießen Breitband GbR
mittelbarer Gesellschafter der Fa. Breitband Gießen GmbH zu werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Als
Gesellschafter ist die Stadt Laubach am Vermögen, Gewinn und Verlust mit 2,77
%,
dies entspricht einem Anteil von 1/36, beteiligt. Die Stadt muss hierzu eine
Einlage von 678,65 € leisten.