- Beteiligung an der Breitband Gießen GmbH
Begründung:
Die Stadtverordnetenversammlung hat in Ihrer Sitzung
am 10.02.2011 dem Beitritt zum Grundmodell einer Breitband Beteiligungs-GbR
zugestimmt. Im Rahmen des Prüfungsverfahrens durch das Regierungspräsidium
Gießen wurden von dort rechtliche Bedenken hinsichtlich dieser Gründung
hervorgebracht und die Gründung einer Beteiligungs-GmbH empfohlen. Um das
Genehmigungsverfahren nicht zu gefährden, wurde das Modell an dieser Stelle
durch die „Beteiligungsgesellschaft Breitband Gießen mbH“ ersetzt. Der Kreistag
des Landkreises Gießen hat daraufhin in seiner Sitzung am 21.02.2011 einstimmig
die Gründung der „Beteiligungsgesellschaft Breitband Gießen mbH“ sowie
„Breitband Gießen GmbH“ beschlossen.
Durch diese Änderung ist nunmehr auch ein erneuter
Beschluss der Stadt Laubach notwendig.
Es wird gebeten, wie beantragt zu beschließen.
Beschlussantrag:
Der
Magistrat der Stadt Laubach stellt über den Haupt- und Finanzausschuss den Antrag,
die Stadtverordnetenversammlung möge gem. § 51 Nr. 11 HGO wie folgt beschließen:
- den Beitritt zur
„Beteiligungsgesellschaft Breitband Gießen mbH“ auf der Basis des
beigefügten Entwurfs des Gesellschaftsvertrages
- den Beitritt zur
„Breitband Gießen GmbH“ auf der Basis des beigefügten Entwurfs des Gesellschaftsvertrages
- Das erforderliche
Stammkapital für die „Beteiligungsgesellschaft Breitband Gießen mbH“ sowie
die „Breitband Gießen GmbH“ in Höhe von insgesamt max. 1.400,00 € wird
bereit gestellt.
- Für den aus der
Geschäftstätigkeit der Beteiligungsgesellschaft Breitband Gießen mbH
resultierenden allgemeinen Verwaltungsaufwand werden im Haushalt 2011
420,00 € bereit gestellt.
Ziffer
1 und 2 werden nur dann vollzogen, wenn eine vertragliche Bindung der Telekom
an die Breitband Gießen GmbH erreicht wird. Hinsichtlich dieser grundlegenden
Voraussetzung einer vertraglichen Bindung des Carriers werden folgende
Zielgrößen bei der Vertragsgestaltung vorausgesetzt:
- Flächendeckende Vermietung der bestehenden Netze
- Flächendeckender Zugriff auf bestehende
Einrichtungen und Netze der Telekom
- Offenes Netz für weitere Carrier (direkte
Anmietung möglich)
- Lange Laufzeit (Größenordnung 15 Jahre)