Betreff
Flächendeckender Breitbandausbau im Landkreis Gießen
- Beteiligung an der Breitband Gießen GmbH
Vorlage
019/2011
Aktenzeichen
358.2
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Begründung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat in Ihrer Sitzung am 10.02.2011 dem Beitritt zum Grundmodell einer Breitband Beteiligungs-GbR zugestimmt. Im Rahmen des Prüfungsverfahrens durch das Regierungspräsidium Gießen wurden von dort rechtliche Bedenken hinsichtlich dieser Gründung hervorgebracht und die Gründung einer Beteiligungs-GmbH empfohlen. Um das Genehmigungsverfahren nicht zu gefährden, wurde das Modell an dieser Stelle durch die „Beteiligungsgesellschaft Breitband Gießen mbH“ ersetzt. Der Kreistag des Landkreises Gießen hat daraufhin in seiner Sitzung am 21.02.2011 einstimmig die Gründung der „Beteiligungsgesellschaft Breitband Gießen mbH“ sowie „Breitband Gießen GmbH“ beschlossen.

 

Durch diese Änderung ist nunmehr auch ein erneuter Beschluss der Stadt Laubach notwendig.

 

Es wird gebeten, wie beantragt zu beschließen.

Beschlussantrag:

 

Der Magistrat der Stadt Laubach stellt über den Haupt- und Finanzausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung möge gem. § 51 Nr. 11 HGO wie folgt beschließen:

 

  1. den Beitritt zur „Beteiligungsgesellschaft Breitband Gießen mbH“ auf der Basis des beigefügten Entwurfs des Gesellschaftsvertrages
  2. den Beitritt zur „Breitband Gießen GmbH“ auf der Basis des beigefügten Entwurfs des Gesellschaftsvertrages
  3. Das erforderliche Stammkapital für die „Beteiligungsgesellschaft Breitband Gießen mbH“ sowie die „Breitband Gießen GmbH“ in Höhe von insgesamt max. 1.400,00 € wird bereit gestellt.
  4. Für den aus der Geschäftstätigkeit der Beteiligungsgesellschaft Breitband Gießen mbH resultierenden allgemeinen Verwaltungsaufwand werden im Haushalt 2011 420,00 € bereit gestellt.

 

Ziffer 1 und 2 werden nur dann vollzogen, wenn eine vertragliche Bindung der Telekom an die Breitband Gießen GmbH erreicht wird. Hinsichtlich dieser grundlegenden Voraussetzung einer vertraglichen Bindung des Carriers werden folgende Zielgrößen bei der Vertragsgestaltung vorausgesetzt:

 

  • Flächendeckende Vermietung der bestehenden Netze
  • Flächendeckender Zugriff auf bestehende Einrichtungen und Netze der Telekom
  • Offenes Netz für weitere Carrier (direkte Anmietung möglich)
  • Lange Laufzeit (Größenordnung 15 Jahre)