Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die 3. Änderung zur Änderung der Entwässerungssatzung vom 12.12.2008
Vorlage
666/2010
Aktenzeichen
700.11
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Begründung:

 

Es wird zunächst auf die Begründung zur Erhöhung der Frischwassergebühren (Vorlage Nr. 664/2010) in Bezug auf die demographische Entwicklung und dem einhergehenden Rückgang der Einwohnerzahlen verwiesen.

In der beigefügten Gebührenbedarfsberechnung ist ersichtlich, dass in den Jahren 2011 bis 2013 die Aufwendungen steigen und dann relativ stabil bzw. leicht zurückgehen.

Diese Entwicklung ist einerseits mit der Einführung der gesplitteten Abwassergebühr (ca. 27.000 € p.a.) und anderseits durch steigende Umlagen des Abwasserverbandes Lauter – Wetter (ca. 25.000 € p.a.)  begründet.

 

Die Betriebsleitung möchte aber in Bezug auf die Gebührenanpassung nochmals darauf hinweisen, dass alle Investitionen und sonstige Aufwendungen in Bezug auf die Umsetzung der EKVO durch Darlehen gedeckt wurden. Dies war und ist betriebswirtschaftlich falsch, weil es sich hier ausschließlich um Unterhaltungsaufwand handelte. Die Politik hat aber auch auf die Möglichkeit der Erhebung von Sanierungsumlagen verzichtet.

 

Mit dem Verzicht auf Beiträge und Erhebung von Sanierungsumlagen war der Gang in die zusätzliche Verschuldung vorgezeichnet. Nur durch Überschüsse aus Vorjahren war es möglich, lediglich moderate Gebührenanpassungen vorzunehmen. Dieser „Vorrat“ an sogenannten Gewinnvorträgen ist nunmehr aufgebraucht, die Gebühren müssen auf ein kostendeckendes Niveau angehoben werden, um nicht die Allgemeinheit zukünftig mit zusätzlichen Verlustabdeckungen belasten zu müssen.

 

Auswirkung der Verbrauchsmenge auf die Kanalgebühr:

 

Verbrauchsmenge    400.000 m³                4,38 €/m³

                                    390.000 m³                4,50 €/m³

                                    380.000 m³                4,61 €/m³

                                    370.000 m³                4,74 €/m³

                                    360.000 m³                4,87 €/m³

 

An den vorgenannten Zahlen wird deutlich, wie groß die Ausschläge bei der Gebührenhöhe sind, wenn die Verbrauchsmenge sich lediglich um 10.000 m³ verändert.

 

 

Die Betriebsleitung schlägt als kostendeckende Gebühr 4,65 €/m³ vor.

 

Es wird gebeten, wie vorgeschlagen zu beschließen.

 

 

 

 

Beschlussantrag:

 

Der Magistrat stellt über den Haupt- und Finanzausschuss und den Magistrat den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung möge wie folgt beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die 3. Änderungssatzung zur Änderung der Entwässerungssatzung vom 12.12.2008 zum 01.01.2011.

Finanzielle Auswirkungen:

 

./.

Anlagen:

 

Entwurf Satzungsänderung

Gebührenbedarfsberechnung