Begründung:
Es wird zunächst auf die Begründung zur Erhöhung der
Frischwassergebühren (Vorlage Nr. 664/2010) in Bezug auf die demographische
Entwicklung und dem einhergehenden Rückgang der Einwohnerzahlen verwiesen.
In der beigefügten Gebührenbedarfsberechnung ist
ersichtlich, dass in den Jahren 2011 bis 2013 die Aufwendungen steigen und dann
relativ stabil bzw. leicht zurückgehen.
Diese Entwicklung ist einerseits mit der Einführung
der gesplitteten Abwassergebühr (ca. 27.000 € p.a.) und anderseits durch
steigende Umlagen des Abwasserverbandes Lauter – Wetter (ca. 25.000 €
p.a.) begründet.
Die Betriebsleitung möchte aber in Bezug auf die
Gebührenanpassung nochmals darauf hinweisen, dass alle Investitionen und
sonstige Aufwendungen in Bezug auf die Umsetzung der EKVO durch Darlehen
gedeckt wurden. Dies war und ist betriebswirtschaftlich falsch, weil es sich
hier ausschließlich um Unterhaltungsaufwand handelte. Die Politik hat aber auch
auf die Möglichkeit der Erhebung von Sanierungsumlagen verzichtet.
Mit dem Verzicht auf Beiträge und Erhebung von
Sanierungsumlagen war der Gang in die zusätzliche Verschuldung vorgezeichnet.
Nur durch Überschüsse aus Vorjahren war es möglich, lediglich moderate
Gebührenanpassungen vorzunehmen. Dieser „Vorrat“ an sogenannten Gewinnvorträgen
ist nunmehr aufgebraucht, die Gebühren müssen auf ein kostendeckendes Niveau
angehoben werden, um nicht die Allgemeinheit zukünftig mit zusätzlichen
Verlustabdeckungen belasten zu müssen.
Auswirkung der Verbrauchsmenge auf die Kanalgebühr:
Verbrauchsmenge 400.000
m³ 4,38 €/m³
390.000
m³ 4,50 €/m³
380.000
m³ 4,61 €/m³
370.000
m³ 4,74 €/m³
360.000
m³ 4,87 €/m³
An den vorgenannten Zahlen wird deutlich, wie groß die
Ausschläge bei der Gebührenhöhe sind, wenn die Verbrauchsmenge sich lediglich
um 10.000 m³ verändert.
Die Betriebsleitung schlägt als kostendeckende Gebühr
4,65 €/m³ vor.
Es wird gebeten, wie vorgeschlagen zu beschließen.
Beschlussantrag:
Der Magistrat stellt über den Haupt- und
Finanzausschuss und den Magistrat den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung
möge wie folgt beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die 3.
Änderungssatzung zur Änderung der Entwässerungssatzung vom 12.12.2008 zum
01.01.2011.
Finanzielle Auswirkungen:
./.
Anlagen:
Entwurf Satzungsänderung
Gebührenbedarfsberechnung