Betreff
Ankündigungsbeschluss zur 3. Änderung der Entwässerungssatzung zum 01.01.2011
Vorlage
557/2010
Aktenzeichen
049.921
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Begründung:

 

Die Kanalgebühren wurden zuletzt zum 01.01.2008 auf 3,95 erhöht. Die Verbrauchsabrechnung 2009 hat jedoch gezeigt, dass in 2009 gegenüber 2008 die zu berechnende Abwassermenge von 407.836 m³ auf 373.873 m³ zurück gegangen ist. Der Umsatzeinbruch in Höhe von 33.963 m³ bedeutet Mindereinnahmen in Höhe von 134.154 €.

Ohne dem derzeit zu erstellenden Jahresabschluss 2009 vorgreifen zu wollen, wird das Betriebsergebnis 2009 den bisher aufgelaufenen Gewinnvortrag aufzehren und zu einem negativen Betriebsergebnis führen.

 

Gemäß Ziffer 3. des Leitlinienerlasses zur Konsolidierung anhaltend defizitärer kommunaler Haushalte dürfen in den klassischen Gebührenhaushalten (Wasser, Abwasser, Bestattungswesen etc.) grundsätzlich keine Unterdeckungen entstehen.

 

Die Kommunalaufsicht hat in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 10.03.2009 deutlich dargelegt, dass eine Absichtserklärung über Gebührenerhöhungen nicht ausreicht, sondern konkrete Beschlüsse in Form von Ankündigungsbeschlüssen erwartet werden.

Mit dieser Beschlussvorlage wird die Anforderung der Kommunalaufsicht erfüllt.

 

Bereits bei der Beratung zum Wirtschaftsplan der Stadtwerke wurde die Einführung einer Grundgebühr je Grundstücksanschluss bzw. je Wasseruhr diskutiert. Im Weiteren verweisen wir auf den Vermerk der Betriebsleitung zu diesem Thema (siehe Anlage). Grundsätzlich stellt sich die Frage, wenn man sich schon für die Erhebung einer Grundgebühr bei der Wasserversorgung entscheidet, dass es nicht mehr als logisch ist, auch bei der Entwässerung eine solche einzuführen.

 

Würde z.B. eine Grundgebühr in Höhe von 39 € je Grundstücksanschluss und Jahr eingeführt, so könnten damit Mehreinnahmen in Höhe von 127.686 € erzielt werden. Damit würde sich der durch Benutzungsgebühren zu deckende Betrag von 1.618.317 € auf 1.490.631 € verringern. Für die Kanalgebühr bedeutet dies lediglich eine geringfügige Erhöhung auf 3,99 €/m³.

Die endgültige Beschlussfassung ist für September 2010 vorgesehen.

 

Es wird gebeten, wie vorgeschlagen zu beschließen.

 

 

Beschlussantrag:

 

Die Betriebsleitung stellt über den Magistrat, die Betriebskommission und dem Haupt- und Finanzausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung möge wie folgt beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt nachfolgenden Ankündigungsbeschluss zur 3. Änderung der Entwässerungssatzung vom 05.10.2000:

 

1.      Die Gebühr pro m³ Frischwasser bei zentraler Abwasserreinigung in der Abwasseranlage und bei notwendiger Vorreinigung des Abwassers in einer Grundstückskläreinrichtung wird zum 01.01.2011 zwischen 3,96 €/m³ und 4,60 €/m³ neu festgelegt. Die Betriebsleitung wird beauftragt nach Prüfung des Jahresabschlusses 2009 (voraussichtlich 01.07.2010) eine aktuelle Gebührenbedarfsberechnung zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

2.      Mit der Neufestsetzung der Kanalgebühren legt die Betriebsleitung zwecks Einführung einer Grundgebühr pro Grundstücksanschluss zum 01.01.2011 eine Modellberechnung zur Höhe der Grundgebühr und deren Einfluss auf die Höhe der Verbrauchsgebühren zur Beratung und Beschlussfassung vor.