Begründung:
Die
Kanalgebühren wurden zuletzt zum 01.01.2008 auf 3,95 erhöht. Die Verbrauchsabrechnung
2009 hat jedoch gezeigt, dass in 2009 gegenüber 2008 die zu berechnende
Abwassermenge von 407.836 m³ auf 373.873 m³ zurück gegangen ist. Der
Umsatzeinbruch in Höhe von 33.963 m³ bedeutet Mindereinnahmen in Höhe von
134.154 €.
Ohne
dem derzeit zu erstellenden Jahresabschluss 2009 vorgreifen zu wollen, wird das
Betriebsergebnis 2009 den bisher aufgelaufenen Gewinnvortrag aufzehren und zu
einem negativen Betriebsergebnis führen.
Gemäß
Ziffer 3. des Leitlinienerlasses zur Konsolidierung anhaltend defizitärer kommunaler
Haushalte dürfen in den klassischen Gebührenhaushalten (Wasser, Abwasser,
Bestattungswesen etc.) grundsätzlich keine Unterdeckungen entstehen.
Die
Kommunalaufsicht hat in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am
10.03.2009 deutlich dargelegt, dass eine Absichtserklärung über
Gebührenerhöhungen nicht ausreicht, sondern konkrete Beschlüsse in Form von
Ankündigungsbeschlüssen erwartet werden.
Mit
dieser Beschlussvorlage wird die Anforderung der Kommunalaufsicht erfüllt.
Bereits
bei der Beratung zum Wirtschaftsplan der Stadtwerke wurde die Einführung einer
Grundgebühr je Grundstücksanschluss bzw. je Wasseruhr diskutiert. Im Weiteren
verweisen wir auf den Vermerk der Betriebsleitung zu diesem Thema (siehe
Anlage). Grundsätzlich stellt sich die Frage, wenn man sich schon für die
Erhebung einer Grundgebühr bei der Wasserversorgung entscheidet, dass es nicht
mehr als logisch ist, auch bei der Entwässerung eine solche einzuführen.
Würde
z.B. eine Grundgebühr in Höhe von 39 € je Grundstücksanschluss und Jahr
eingeführt, so könnten damit Mehreinnahmen in Höhe von 127.686 € erzielt
werden. Damit würde sich der durch Benutzungsgebühren zu deckende Betrag von
1.618.317 € auf 1.490.631 € verringern. Für die Kanalgebühr bedeutet dies
lediglich eine geringfügige Erhöhung auf 3,99 €/m³.
Die
endgültige Beschlussfassung ist für September 2010 vorgesehen.
Es
wird gebeten, wie vorgeschlagen zu beschließen.
Beschlussantrag:
Die
Betriebsleitung stellt über den Magistrat, die Betriebskommission und dem
Haupt- und Finanzausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung möge wie
folgt beschließen:
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt nachfolgenden Ankündigungsbeschluss zur
3. Änderung der Entwässerungssatzung vom 05.10.2000:
1.
Die Gebühr pro m³
Frischwasser bei zentraler Abwasserreinigung in der Abwasseranlage und bei
notwendiger Vorreinigung des Abwassers in einer Grundstückskläreinrichtung wird
zum 01.01.2011 zwischen 3,96 €/m³ und 4,60 €/m³ neu festgelegt. Die
Betriebsleitung wird beauftragt nach Prüfung des Jahresabschlusses 2009
(voraussichtlich 01.07.2010) eine aktuelle Gebührenbedarfsberechnung zur
Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
2.
Mit der
Neufestsetzung der Kanalgebühren legt die Betriebsleitung zwecks Einführung
einer Grundgebühr pro Grundstücksanschluss zum 01.01.2011 eine Modellberechnung
zur Höhe der Grundgebühr und deren Einfluss auf die Höhe der Verbrauchsgebühren
zur Beratung und Beschlussfassung vor.