Begründung:
Mit der 4. Änderungssatzung der
Wasserversorgungssatzung soll die Frischwassergebühr von derzeit 1,81 €/m³ auf
nunmehr 1,97 €/m³ zum 01.01.2011 angehoben werden.
Erst zum 01.01.2010 wurde die Frischwassergebühr auf
1,81 €/m³ erhöht. Dieser Gebührenkalkulation lag ein Jahresabsatz in Höhe von
ca. 445.000 m³ zu Grunde. Die Verbrauchsabrechnung 2009 hat jedoch lediglich
einen Jahresverbrauch von 407.377 m³ erbracht. Die Folge davon ist ein erneuter
Jahresverlust von ca. 67.000 € der innerhalb von 5 Wirtschaftsjahren auszugleichen
ist.
Diese sogenannte Verlustabdeckung durch die Stadtkasse
wird sich mittelfristig wie folgt entwickeln:
2011: 77.500
€
2012
77.300 €
2013: 100.900 €
2014: 402.900 €
In 2014 ist erstmals die Verlustabdeckung aus dem
Bäderbetrieb auszugleichen.
Die negativen Betriebsergebnisse aus dem Eigenbetrieb
belasten zukünftige Haushalte der Stadt. Da die Stadt zu den Kommunen gehört,
die auch in der mittelfristigen Finanzplanung Defizite ausweisen muss, ist eine
Gebührenerhöhung unumgänglich. Die Kommunalaufsicht ist gezwungen, von solchen
Kommunen ausgeglichene Gebührenhaushalte zu fordern. Diese Forderung nach
ausgeglichenen Gebührenhaushalten ist eine zwingende Voraussetzung an der
Teilhabe an dem in 2011 startenden hess. Rettungsschirm für Kommunen.
Die Ursache für den deutlich ansteigenden
Gebührenbedarf liegt in den zurückgehenden Verbrauchszahlen. Aus der
beigefügten Kalkulationstabelle liegt der durch Benutzungsgebühren abzudeckende
Betrag für die Jahre 2011 bis 2014 stabil bei ca. 850.000 €. Die nachstehende
Tabelle zeigt die Wirkung von zurückgehenden Verbrauchsmengen auf die
Verbrauchsgebühren:
Verbrauchsmenge 450.000 m³ 1,90
€/m³
440.000
m³ 1,94 €/m³
430.000
m³ 1,99 €/m³
420.000
m³ 2,04 €/m³
410.000
m³ 2,09 €/m³
400.000
m³ 2,14 €/m³
Grund für die zurückgehenden Verbrauchsmengen ist in
erster Linie der demographische Wandel mit den zurückgehenden Einwohnerzahlen
und der veränderten Altersstruktur in der Bevölkerung. Die Folgen des
demographischen Wandels werden seit Jahren publiziert und treten jetzt auch in
Laubach mit entsprechender Wirkung ein. Die Bevölkerungsprognose für Laubach
geht im Jahre 2020 lediglich noch von 9.300 Einwohnern aus. Übertragen auf die
verbrauchsmenge bedeutet dies, dass jährlich ca. 18.000 m³ weniger Wasser
verbraucht wird. Für die Verbrauchsgebühren bedeutet dies einen Anstieg von ca.
0,10 € je m³. Die Energiekosten werden in diesem Zeitraum nachhaltig steigen,
so dass Wassergebühren von bis zu 2,50 € je m³ die Regel sein werden.
Alternativ bietet sich die Möglichkeit an, Standards
in qualitativer Hinsicht zu senken. Dieser Weg ist uns gerade im Bereich der
Trinkwasserversorgung durch ständig steigende gesetzliche Vorgaben verwehrt.
Jüngstes Beispiel der Regulierungswut ist die Wasserrahmenrichtlinie, die in
den nächsten Jahren Investitionen in Millionenhöhe erfordert.
Kostendeckende Gebühren sind die Grundvoraussetzung
für einen genehmigungsfähigen Haushalt 2011. Die Betriebsleitung sieht keine
Alternative zu der vorgeschlagenen Gebührenerhöhung und bittet deshalb um
Zustimmung.
Beschlussantrag:
Der Magistrat stellt über die Betriebskommission und
den Haupt- und Finanzausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung möge
beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die 4.
Änderungssatzung zur Änderung der Wasserversorgungssatzung vom 27.09.2000 mit Wirkung zum 01.01.2011.
Finanzielle Auswirkungen:
./.
Anlagen:
1 Entwurf Satzungsänderung
1 Gebührenkalkulation