Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die 4. Änderungssatzung der Wasserversorgungssatzung vom 27.09.2000
Vorlage
664/2010
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Begründung:

 

Mit der 4. Änderungssatzung der Wasserversorgungssatzung soll die Frischwassergebühr von derzeit 1,81 €/m³ auf nunmehr 1,97 €/m³ zum 01.01.2011 angehoben werden.

Erst zum 01.01.2010 wurde die Frischwassergebühr auf 1,81 €/m³ erhöht. Dieser Gebührenkalkulation lag ein Jahresabsatz in Höhe von ca. 445.000 m³ zu Grunde. Die Verbrauchsabrechnung 2009 hat jedoch lediglich einen Jahresverbrauch von 407.377 m³ erbracht. Die Folge davon ist ein erneuter Jahresverlust von ca. 67.000 € der innerhalb von 5 Wirtschaftsjahren auszugleichen ist.

Diese sogenannte Verlustabdeckung durch die Stadtkasse wird sich mittelfristig wie folgt entwickeln:

 

            2011:    77.500 €

            2012     77.300 €

            2013:  100.900 €

            2014:  402.900 €

 

In 2014 ist erstmals die Verlustabdeckung aus dem Bäderbetrieb auszugleichen.

 

Die negativen Betriebsergebnisse aus dem Eigenbetrieb belasten zukünftige Haushalte der Stadt. Da die Stadt zu den Kommunen gehört, die auch in der mittelfristigen Finanzplanung Defizite ausweisen muss, ist eine Gebührenerhöhung unumgänglich. Die Kommunalaufsicht ist gezwungen, von solchen Kommunen ausgeglichene Gebührenhaushalte zu fordern. Diese Forderung nach ausgeglichenen Gebührenhaushalten ist eine zwingende Voraussetzung an der Teilhabe an dem in 2011 startenden hess. Rettungsschirm für Kommunen.

 

Die Ursache für den deutlich ansteigenden Gebührenbedarf liegt in den zurückgehenden Verbrauchszahlen. Aus der beigefügten Kalkulationstabelle liegt der durch Benutzungsgebühren abzudeckende Betrag für die Jahre 2011 bis 2014 stabil bei ca. 850.000 €. Die nachstehende Tabelle zeigt die Wirkung von zurückgehenden Verbrauchsmengen auf die Verbrauchsgebühren:

 

            Verbrauchsmenge    450.000 m³    1,90 €/m³

                                                440.000 m³    1,94 €/m³

                                                430.000 m³    1,99 €/m³

                                                420.000 m³    2,04 €/m³

                                                410.000 m³    2,09 €/m³

                                                400.000 m³    2,14 €/m³

 

Grund für die zurückgehenden Verbrauchsmengen ist in erster Linie der demographische Wandel mit den zurückgehenden Einwohnerzahlen und der veränderten Altersstruktur in der Bevölkerung. Die Folgen des demographischen Wandels werden seit Jahren publiziert und treten jetzt auch in Laubach mit entsprechender Wirkung ein. Die Bevölkerungsprognose für Laubach geht im Jahre 2020 lediglich noch von 9.300 Einwohnern aus. Übertragen auf die verbrauchsmenge bedeutet dies, dass jährlich ca. 18.000 m³ weniger Wasser verbraucht wird. Für die Verbrauchsgebühren bedeutet dies einen Anstieg von ca. 0,10 € je m³. Die Energiekosten werden in diesem Zeitraum nachhaltig steigen, so dass Wassergebühren von bis zu 2,50 € je m³ die Regel sein werden.

 

Alternativ bietet sich die Möglichkeit an, Standards in qualitativer Hinsicht zu senken. Dieser Weg ist uns gerade im Bereich der Trinkwasserversorgung durch ständig steigende gesetzliche Vorgaben verwehrt. Jüngstes Beispiel der Regulierungswut ist die Wasserrahmenrichtlinie, die in den nächsten Jahren Investitionen in Millionenhöhe erfordert.

Kostendeckende Gebühren sind die Grundvoraussetzung für einen genehmigungsfähigen Haushalt 2011. Die Betriebsleitung sieht keine Alternative zu der vorgeschlagenen Gebührenerhöhung und bittet deshalb um Zustimmung.

 

 

Beschlussantrag:

 

Der Magistrat stellt über die Betriebskommission und den Haupt- und Finanzausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die 4. Änderungssatzung zur Änderung der Wasserversorgungssatzung  vom 27.09.2000 mit Wirkung zum 01.01.2011.

Finanzielle Auswirkungen:

 

./.

Anlagen:

 

1 Entwurf Satzungsänderung

1 Gebührenkalkulation