Betreff
Ankündigungsbeschluss zur 4. Änderung der Wasserversorgungssatzung zum 01.01.2011
Vorlage
556/2010
Aktenzeichen
815.00
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Begründung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat mit Beschluss vom 15.12.2009 mit der 3. Änderungssatzung die Frischwassergebühren auf 1,81 €/m³zzgl. MwSt zum 01.01.2010 erhöht.

Die Verbrauchsabrechnung 2009 hat jedoch gezeigt, dass in 2009 gegenüber 2008 der Wasserverbrauch von 451.013 m³ auf 407.638 m³ zurück gegangen ist. Der Umsatzeinbruch in Höhe von 43.375 m³ bedeutet Mindereinnahmen in Höhe von 73.737,50 €.

Ohne dem derzeit zu erstellenden Jahresabschluss 2009 vorgreifen zu wollen, wird das Betriebsergebnis 2009 den bereits in Höhe von ca. 330.000 € aufgelaufenen Verlustvortrag nachhaltig erhöhen.

 

Gemäß Ziffer 3. des Leitlinienerlasses zur Konsolidierung anhaltend defizitärer kommunaler Haushalte dürfen in den klassischen Gebührenhaushalten (Wasser, Abwasser, Bestattungswesen etc.) grundsätzlich keine Unterdeckungen entstehen.

 

Die Kommunalaufsicht hat in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 10.03.2009 deutlich dargelegt, dass eine Absichtserklärung über Gebührenerhöhungen nicht ausreicht, sondern konkrete Beschlüsse in Form von Ankündigungsbeschlüssen erwartet werden.

Mit dieser Beschlussvorlage wird die Anforderung der Kommunalaufsicht erfüllt.

 

Bereits bei der Beratung zum Wirtschaftsplan der Stadtwerke wurde die Einführung einer Grundgebühr je Grundstücksanschluss bzw. je Wasseruhr analog der Regelungen in Grünberg diskutiert. Im Weiteren verweisen wir auf den Vermerk der Betriebsleitung zu diesem Thema (siehe Anlage).

 

Würde z.B. eine Grundgebühr in Höhe von 39 € je Grundstücksanschluss und Jahr eingeführt, so könnten damit Mehreinnahmen in Höhe von 127.686 € erzielt werden. Damit würde sich der durch Benutzungsgebühren zu deckende Betrag von 835.044 € auf 707.358 € verringern. Für die Trinkwassergebühr bedeutet dies eine Reduzierung auf ca. 1,74 €/m³.

Die endgültige Beschlussfassung ist für September 2010 vorgesehen.

 

Es wird gebeten, wie vorgeschlagen zu beschließen.

 

Beschlussantrag:

 

Die Betriebsleitung stellt über den Magistrat, die Betriebskommission und dem Haupt- und Finanzausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung möge wie folgt beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt nachfolgenden Ankündigungsbeschluss zur 4. Änderung der Wasserversorgungssatzung vom 05.10.2000:

 

1.      Die Gebühr für einen m³ Frischwasser wird zum 01.01.2011 zwischen 1,82 €/m³ und 2,05 €/m³ neu festgelegt. Die Betriebsleitung wird beauftragt nach Prüfung des Jahresabschlusses 2009 (voraussichtlich 01.07.2010) eine aktuelle Gebührenbedarfsberechnung zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

2.      Mit der Neufestsetzung der Frischwassergebühren legt die Betriebsleitung zwecks Einführung einer Grundgebühr pro Grundstücksanschluss zum 01.01.2011 eine Modellberechnung zur Höhe der Grundgebühr und deren Einfluss auf die Höhe der Verbrauchsgebühren zur Beratung und Beschlussfassung vor.

Finanzielle Auswirkungen:

 

./.

Anlagen:

 

1 Vermerk der Betriebsleitung zur zukünftigen Festsetzung von Verbrauchsgebühren.