Begründung:
Die Stadtverordnetenversammlung hat mit Beschluss vom
15.12.2009 mit der 3. Änderungssatzung die Frischwassergebühren auf 1,81 €/m³zzgl.
MwSt zum 01.01.2010 erhöht.
Die Verbrauchsabrechnung 2009 hat jedoch gezeigt, dass
in 2009 gegenüber 2008 der Wasserverbrauch von 451.013 m³ auf 407.638 m³ zurück
gegangen ist. Der Umsatzeinbruch in Höhe von 43.375 m³ bedeutet Mindereinnahmen
in Höhe von 73.737,50 €.
Ohne dem derzeit zu erstellenden Jahresabschluss 2009
vorgreifen zu wollen, wird das Betriebsergebnis 2009 den bereits in Höhe von
ca. 330.000 € aufgelaufenen Verlustvortrag nachhaltig erhöhen.
Gemäß Ziffer 3. des Leitlinienerlasses zur Konsolidierung
anhaltend defizitärer kommunaler Haushalte dürfen in den klassischen
Gebührenhaushalten (Wasser, Abwasser, Bestattungswesen etc.) grundsätzlich
keine Unterdeckungen entstehen.
Die Kommunalaufsicht hat in der Sitzung des Haupt- und
Finanzausschusses am 10.03.2009 deutlich dargelegt, dass eine Absichtserklärung
über Gebührenerhöhungen nicht ausreicht, sondern konkrete Beschlüsse in Form
von Ankündigungsbeschlüssen erwartet werden.
Mit dieser Beschlussvorlage wird die Anforderung der
Kommunalaufsicht erfüllt.
Bereits bei der Beratung zum Wirtschaftsplan der
Stadtwerke wurde die Einführung einer Grundgebühr je Grundstücksanschluss bzw.
je Wasseruhr analog der Regelungen in Grünberg diskutiert. Im Weiteren
verweisen wir auf den Vermerk der Betriebsleitung zu diesem Thema (siehe
Anlage).
Würde z.B. eine Grundgebühr in Höhe von 39 € je
Grundstücksanschluss und Jahr eingeführt, so könnten damit Mehreinnahmen in
Höhe von 127.686 € erzielt werden. Damit würde sich der durch
Benutzungsgebühren zu deckende Betrag von 835.044 € auf 707.358 € verringern.
Für die Trinkwassergebühr bedeutet dies eine Reduzierung auf ca. 1,74 €/m³.
Die endgültige Beschlussfassung ist für September 2010
vorgesehen.
Es wird gebeten, wie vorgeschlagen zu beschließen.
Beschlussantrag:
Die Betriebsleitung stellt über den Magistrat, die
Betriebskommission und dem Haupt- und Finanzausschuss den Antrag, die
Stadtverordnetenversammlung möge wie folgt beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt
nachfolgenden Ankündigungsbeschluss zur 4. Änderung der Wasserversorgungssatzung
vom 05.10.2000:
1.
Die Gebühr für
einen m³ Frischwasser wird zum 01.01.2011 zwischen 1,82 €/m³ und 2,05 €/m³ neu
festgelegt. Die Betriebsleitung wird beauftragt nach Prüfung des
Jahresabschlusses 2009 (voraussichtlich 01.07.2010) eine aktuelle
Gebührenbedarfsberechnung zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
2.
Mit der
Neufestsetzung der Frischwassergebühren legt die Betriebsleitung zwecks
Einführung einer Grundgebühr pro Grundstücksanschluss zum 01.01.2011 eine
Modellberechnung zur Höhe der Grundgebühr und deren Einfluss auf die Höhe der
Verbrauchsgebühren zur Beratung und Beschlussfassung vor.
Finanzielle Auswirkungen:
./.
Anlagen:
1 Vermerk der Betriebsleitung zur zukünftigen
Festsetzung von Verbrauchsgebühren.