Begründung:
Bezüglich der Notwendigkeit der Einführung einer
gesplitteten Abwassergebühr wird auf die Vorlage 597/2010 verwiesen.
Im Rahmen der interkommunalen Kooperation zwischen
Grünberg und Laubach wurde eine beschränkte Ausschreibung für das Projekt
„Einführung einer gesplitteten Abwassergebühr“ durchgeführt. Bei der
beschränkten Ausschreibung wurden die Maßnahmen, die die beiden Städte
gemeinsam (z.B. gemeinsame Infoveranstaltungen, Beteiligungen,
Projektbesprechungen) bearbeiten können bzw. im Einzelfall selbst ohne Dritte
erledigen können (z.B. Postversand der Anhörungsbogen) nicht berücksichtigt.
Dadurch konnten bis zu 15 % der Kosten eingespart werden.
Der nach der Auswertung wirtschaftlich günstigste
Anbieter, die Kommunal-Consult Thomas
Becker GmbH, Wettenberg, bietet die notwendigen Dienstleistungen für insgesamt
63.000 € an. Zu diesem Angebot
rechnet die Betriebsleitung noch einen Sicherheitszuschlag in Höhe von 5.000 € für nicht kalkulierbare Zusatzleistungen ein.
Die notwendige Kostentrennung des Anlagevermögens nach
Schmutzwasser und Niederschlagswasser wird außerhalb der bebauten Ortslage
durch den Abwasserverband Lauter-Wetter erledigt. Innerhalb der bebauten
Ortslage wird ein Gutachten bei dem Büro
Schüllermann durch die Stadtwerke in Auftrag gegeben. Hierfür werden Kosten
in Höhe von ca. 3.600 €
veranschlagt.
Um sicherzustellen, dass die gewonnenen Daten im
Rahmen des Projektes zukünftig innerhalb der Verwaltung gesichert und
weiterverarbeitet werden können, ist es notwendig, das vorhandene Geographische Informationssystem – GIS – auf die webbasierte Form -
INGRADA web – umzustellen. Die Daten aus dem früheren ALK – Automatisiertes Liegenschaftskataster
müssen auf die neueste Version mit dem Namen ALKIS umgestellt werden, um die Daten zukünftig für uns lesbar und
damit für das Projekt einsetzbar zu machen. Diese unmittelbar notwendigen
Softwareupdates werden nach dem vorliegendem Angebot von der Fa. Softplan ca. 11.000 € kosten.
Zusammengefasst werden nachfolgende finanzielle Mittel
für das Projekt „Gesplittete Abwassergebühr“ benötigt:
1.
Fachbüro 63.000
€
2.
Zusatzleistungen
Fachbüro 5.000 €
3.
Gutachten Schüllermann 3.600 €
4.
Updates INGRADA 11.000
€
Notwendiger
Gesamtbetrag: 82.600
€
Zu dem Thema GIS wird die Verwaltung eine gesonderte
Informationsveranstaltung mit der Fa. Softplan anbieten. Die Terminierung soll
in der nächsten Sitzung des Ältestenrates festgelegt werden. Die
Verwendungsmöglichkeiten eines GIS sind sehr vielfältig und können für die
Zukunft maßgebliche Grundlagen für politische Entscheidungen sein. Aus einem
funktionierenden GIS mit Verknüpfung zu den Daten aus dem Einwohnermeldeamt, ALKIS, Wasser- und
Kanaldatenbank können folgende Bereiche dargestellt werden:
·
Ergebnisse der
EKVO
·
Wasserleitungsnetz
·
Telekommunikationsnetz
·
Stromversorgungsnetz
·
Gasversorgungsnetz
·
Jagdkataster
·
Gesplittete
Abwassergebühr mit versiegelten Flächen
·
Straßenunterhaltung
·
Straßenbeleuchtung
·
Einwohnerstrukturen
in Verbindung mit ausgewählten Gebieten
·
Forsteinrichtung
·
Digitale
Bebauungspläne
Diese Informationen können zukünftig auch über Portale
den Bürgerinnen und Bürgern oder auch anderen berechtigten Interessenten zur
Verfügung gestellt werden.
Da die Stadtwaldstiftung für 2012 eine neue
Forsteinrichtung erarbeitet und hierzu aktuelle Orthophotos benötigt, wird sie
sich angemessen an den Kosten der Befliegung und Auswertung beteiligen. Mit
dieser Beteiligung stellen wir auch sicher, dass die Nutzungs- und
Vertriebsrechte für die Aufnahmen ausschließlich bei der Stadt Laubach verbleiben.
Die Verwaltung geht davon aus, dass wir mit dem
vorliegenden Angebot zu vertretbaren finanziellen Bedingungen die Einführung
der gesplitteten Abwassergebühr realisieren können.
Beschlussantrag:
Der Magistrat stellt über den Haupt- und
Finanzausschuss und die Betriebskommission den Antrag, die
Stadtverordnetenversammlung möge wie folgt beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gem. § 100
HGO im Vorgriff auf den Wirtschaftsplan 2011 außerplanmäßige Haushaltsmittel in
Höhe von 82.600 € für die Vorbereitung der Einführung der gesplitteten
Abwassergebühr im Betriebszweig Abwasserbeseitigung einzustellen.
Finanzielle Auswirkungen:
Zum
Zwecke der Auftragserteilung noch in diesem Jahr ist es notwendig, die Mittel
gem. § 100 HGO einzustellen.
Da
die Städte Grünberg und Allendorf (Lumda) bereits zum 01.01.2012 das Projekt
umsetzen möchten, ist eine Befliegung spätestens im Frühjahr im unbelaubten Zustand
notwendig. Nur bei einer gemeinsamen Befliegung treten die Synergieeffekte von
ca. 15 % der Gesamtkosten ein. Ggf. wird sich noch die Gemeinde Rabenau an dem
Projekt beteiligen.
Die
Kosten für die Umstellung INGRAD web werden voraussichtlich wie folgt aufgeteilt:
Stadt: 3.000 €
Stadtwerke
Wasserversorgung: 3.000 €
Abwasserbeseitigung: 3.000 €
Stadtwaldstiftung: 2.000 €
Anlagen:
1 Auszug aus dem Leistungsverzeichnis
1 Kopie Leistungsbeschreibung Projekt