Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Bereitstellung der notwendigen finanziellen Mittel für die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr zum 01.01.2013 gem. § 100 HGO
Vorlage
663/2010
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Bezüglich der Notwendigkeit der Einführung einer gesplitteten Abwassergebühr wird auf die Vorlage 597/2010 verwiesen.

Im Rahmen der interkommunalen Kooperation zwischen Grünberg und Laubach wurde eine beschränkte Ausschreibung für das Projekt „Einführung einer gesplitteten Abwassergebühr“ durchgeführt. Bei der beschränkten Ausschreibung wurden die Maßnahmen, die die beiden Städte gemeinsam (z.B. gemeinsame Infoveranstaltungen, Beteiligungen, Projektbesprechungen) bearbeiten können bzw. im Einzelfall selbst ohne Dritte erledigen können (z.B. Postversand der Anhörungsbogen) nicht berücksichtigt. Dadurch konnten bis zu 15 % der Kosten eingespart werden.

 

Der nach der Auswertung wirtschaftlich günstigste Anbieter, die Kommunal-Consult Thomas Becker GmbH, Wettenberg, bietet die notwendigen Dienstleistungen für insgesamt 63.000 € an. Zu diesem Angebot rechnet die Betriebsleitung noch einen Sicherheitszuschlag in Höhe von 5.000 € für nicht kalkulierbare Zusatzleistungen ein.

 

Die notwendige Kostentrennung des Anlagevermögens nach Schmutzwasser und Niederschlagswasser wird außerhalb der bebauten Ortslage durch den Abwasserverband Lauter-Wetter erledigt. Innerhalb der bebauten Ortslage wird ein Gutachten bei dem Büro Schüllermann durch die Stadtwerke in Auftrag gegeben. Hierfür werden Kosten in Höhe von ca. 3.600 € veranschlagt.

 

Um sicherzustellen, dass die gewonnenen Daten im Rahmen des Projektes zukünftig innerhalb der Verwaltung gesichert und weiterverarbeitet werden können, ist es notwendig, das vorhandene Geographische Informationssystem – GIS – auf die webbasierte Form - INGRADA web – umzustellen. Die Daten aus dem früheren ALK – Automatisiertes Liegenschaftskataster müssen auf die neueste Version mit dem Namen ALKIS umgestellt werden, um die Daten zukünftig für uns lesbar und damit für das Projekt einsetzbar zu machen. Diese unmittelbar notwendigen Softwareupdates werden nach dem vorliegendem Angebot von der Fa. Softplan ca. 11.000 € kosten.

 

Zusammengefasst werden nachfolgende finanzielle Mittel für das Projekt „Gesplittete Abwassergebühr“ benötigt:

 

1.      Fachbüro                                                                          63.000 €

2.      Zusatzleistungen Fachbüro                                              5.000 €

3.      Gutachten Schüllermann                                                  3.600 €

4.      Updates INGRADA                                                         11.000 €

 

Notwendiger Gesamtbetrag:                                                82.600 €

 

Zu dem Thema GIS wird die Verwaltung eine gesonderte Informationsveranstaltung mit der Fa. Softplan anbieten. Die Terminierung soll in der nächsten Sitzung des Ältestenrates festgelegt werden. Die Verwendungsmöglichkeiten eines GIS sind sehr vielfältig und können für die Zukunft maßgebliche Grundlagen für politische Entscheidungen sein. Aus einem funktionierenden GIS mit Verknüpfung zu den Daten aus dem  Einwohnermeldeamt, ALKIS, Wasser- und Kanaldatenbank können folgende Bereiche dargestellt werden:

 

·        Ergebnisse der EKVO

·        Wasserleitungsnetz

·        Telekommunikationsnetz

·        Stromversorgungsnetz

·        Gasversorgungsnetz

·        Jagdkataster

·        Gesplittete Abwassergebühr mit versiegelten Flächen

·        Straßenunterhaltung

·        Straßenbeleuchtung

·        Einwohnerstrukturen in Verbindung mit ausgewählten Gebieten

·        Forsteinrichtung

·        Digitale Bebauungspläne

 

Diese Informationen können zukünftig auch über Portale den Bürgerinnen und Bürgern oder auch anderen berechtigten Interessenten zur Verfügung gestellt werden.

 

 

Da die Stadtwaldstiftung für 2012 eine neue Forsteinrichtung erarbeitet und hierzu aktuelle Orthophotos benötigt, wird sie sich angemessen an den Kosten der Befliegung und Auswertung beteiligen. Mit dieser Beteiligung stellen wir auch sicher, dass die Nutzungs- und Vertriebsrechte für die Aufnahmen ausschließlich bei der Stadt Laubach verbleiben.

 

Die Verwaltung geht davon aus, dass wir mit dem vorliegenden Angebot zu vertretbaren finanziellen Bedingungen die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr realisieren können.

Beschlussantrag:

 

Der Magistrat stellt über den Haupt- und Finanzausschuss und die Betriebskommission den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung möge wie folgt beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gem. § 100 HGO im Vorgriff auf den Wirtschaftsplan 2011 außerplanmäßige Haushaltsmittel in Höhe von 82.600 € für die Vorbereitung der Einführung der gesplitteten Abwassergebühr im Betriebszweig Abwasserbeseitigung einzustellen.

Finanzielle Auswirkungen:

 

Zum Zwecke der Auftragserteilung noch in diesem Jahr ist es notwendig, die Mittel gem. § 100 HGO einzustellen.

Da die Städte Grünberg und Allendorf (Lumda) bereits zum 01.01.2012 das Projekt umsetzen möchten, ist eine Befliegung spätestens im Frühjahr im unbelaubten Zustand notwendig. Nur bei einer gemeinsamen Befliegung treten die Synergieeffekte von ca. 15 % der Gesamtkosten ein. Ggf. wird sich noch die Gemeinde Rabenau an dem Projekt beteiligen.

Die Kosten für die Umstellung INGRAD web werden voraussichtlich wie folgt aufgeteilt:

 

            Stadt:                                      3.000 €

            Stadtwerke

            Wasserversorgung:              3.000 €

            Abwasserbeseitigung:         3.000 €

            Stadtwaldstiftung:                  2.000 €

 

 

 

 

Anlagen:

 

1 Auszug aus dem Leistungsverzeichnis

1 Kopie Leistungsbeschreibung Projekt