hier: Beratung und Beschlussfassung
Begründung:
In Rahmen seiner Sitzung vom
03.06.2024 hat sich der Magistrat betreffend der weiteren Vorgehensweise in
Bezug auf das Hallen- und Freibad beraten. Auf der Grundlage der Empfehlungen
der Schwimmbadkommission sieht der Magistrat im Ergebnis auf eine ganzheitliche
Betrachtung der beiden Schwimmbadbereiche bei einer geplanten Sanierung
Handlungsbedarf. Hierbei sind die Nutzungen, Anlagetechniken und für
Kleinkinder zu schaffende Bade- und Spielflächen zu berücksichtigen. Eventuelle
Erweiterungen des Hallenbades sind für einen Kleinkinderbereich denkbar. Bei
der Planung sind Synergien beider Bäder gewünscht, die bei einer späteren
baulichen Umsetzung einfließen bzw. Berücksichtigung finden. Die Umsetzung von
zeitlich versetzten Bauabschnitten wird hierdurch vereinfacht und Fehlplanungen
verhindert. Außerdem erreichen wir dadurch eine Entlastung der einzelnen
Haushalte.
Hierzu müsste der frühere
Beschluss der Freibadsanierung zur Verwendung der Mittel angepasst werden.
Da eine Bausumme derzeit noch
nicht beziffert werden kann, legt der Magistrat vorerst eine
Baukostenobergrenze in Höhe von 10 Mio. € fest. Im Ergebnis der zu
beauftragenden weiteren Planungsschritte sollen die tatsächlich zu erwartenden
Kosten ermittelt und den städtischen Gremien zur weiteren Beratung vorgelegt
werden.
Nach der Beschlussfassung
wird die Ausschreibung der Planungsleistung zur Grundlagenermittlung
vorbereitet und ausgeschrieben. An dieser können sich im weiteren Verlauf
geeignete Planungsbüros beteiligen und Vorschläge vorbringen. Als Honorarsumme
werden 200T Euro festgesetzt.
Beschlussvorschlag:
Der
Magistrat der Stadt Laubach stellt über den Ortsbeirat Laubach, den Haupt-,
Bau-, Finanz- und Umweltausschuss sowie den Jugend-, Sport-, Kultur-,
Tourismus- und Sozialausschuss den Antrag die Stadtverordnetenversammlung der
Stadt Laubach möge
1.
Die
Stadtverordnetenversammlung bekräftigt ihren Beschluss zur Sanierung des
Freibads aus dem Jahr 2019. Ein Fachplanungsbüro für Schwimmbadbau wird
schnellstmöglich mit der Planung beauftragt. Die Ausschreibung erhält oberste
Priorität.
- Sie erweitert den Beschluss zur Sanierung des
Freibads um die Sanierung der Technik des Hallenbads, soweit erforderlich.
Um den Umfang der nötigen Sanierung und den Kostenumfang festzustellen,
wird das gleiche Fachplanungsbüro für Schwimmbadbau beauftragt, dass auch
die Freibadsanierung planen soll. Dazu erfolgt eine gemeinsame
Ausschreibung
- Die
hierdurch erforderliche Anpassung der im Haushalt 2024 aufgeführte
Maßnahme „Grundhafte
Sanierung des Freibades“ in Gemeinschaftliche Sanierung des Frei- und Hallenbades
beschließen.
- Folgendes
soll zusätzlich geprüft werden:
Ist es sinnvoll, eine
gemeinsame Technik für beide Bäder im Rahmen der Sanierung zu installieren?
Welche zusätzlichen Baumaßnahmen und Kosten würden dafür anfallen?
Ist es möglich und
sinnvoll, die Warmwassersolaranlage des Freibades auch für das Hallenbad zu
nutzen?
Welche
Energiesparmaßnahmen sind für das Hallenbad sinnvoll, um Energie- und/oder
Kosteneinsparungen zu ermöglichen?
Welche
Energiesparmaßnahmen sind entsprechend für das Freibad sinnvoll?
Was für
Materialvarianten für das Freibadbecken gibt es, was sind die jeweiligen Kosten
über den gesamten Lebenszyklus und was sind die Vor- und Nachteile?
Was kostet der Einbau
eines zusätzlichen Kinderbeckens/Lehrbeckens in das Hallenbadgebäude, wenn die
Technik sowieso erneuert wird?
Wie hoch sind die
Kosten einer Sanierung der Umkleiden des Freibads?
Ist Barrierefreiheit
für das Hallenbad umsetzbar und wie hoch sind die Kosten?
Wie hoch sind die
Kosten um im Rahmen der Sanierung Barrierefreiheit für das Freibad umzusetzen?
Die Lebenszykluskosten
der verschiedenen Varianten sollen jeweils betrachtet werden!
Die Planung der
Sanierung der Bäder soll mehrere sinnvolle Bauabschnitten enthalten, um die
Kosten auf mehrere Haushalte verteilen zu können.(z.B.: Sanierung Becken und
Technik Freibad / Sanierung Technik Hallenbad / Sanierung Umkleide und zweiter
Schritt Barrierefreiheit Freibad / Einbau eines weiteren Beckens im Hallenbad /
Solaranlagen auf dem Dach Umbau usw.)
Sollte es notwendig
sein, um die oben aufgeführten Fragen zu klären, können weitere Fachplaner
beauftragt werden.
- In
der Ausschreibung sollen die Erkenntnisse der Fa. Balnea-Technik
berücksichtigt werden, damit keine Aufgaben ausgeschrieben werden, deren
Ergebnis der Stadt schon bekannt sind.
Finanzielle Auswirkungen/Risiken:
Im Haushalt 2024 stehen derzeit Mittel in Höhe von
a)
2,7 Mio. € im Produkt 08.424.01 / Haushaltsstelle 8420 0030, Maßnahme
6012 –Grundhafte Sanierung des Freibades Laubach- und
b)
1,0 Mio. € im Produkt 08.424.01 / Haushaltsstelle 8420 0030, Maßnahme
6014 –Attraktivitätssteigerung Freibad Laubach
haushaltsrechtlich zur
Verfügung.
Beim vorgenannten
SWIM-Programm lag die Höhe der Zuwendung gemäß Bescheid vom 25.02.2021 bei
28,57%, jedoch maximal 1,0 Mio.€ bei den förderfähigen Kosten.
Anlagen:
Schreiben des Landkreises
Gießen vom 21.05.2024
Studie Planungsbüro
Balneatechnik vom August 2019
Beschlussvorlage Nr.
394/2018 vom 05.09.2018