Betreff
Grundsatzbeschluss über eine gemeinschaftliche Planung des Hallen- und Freibades Laubach
hier: Beratung und Beschlussfassung
Vorlage
416/2024
Aktenzeichen
572.10/574.10
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

In Rahmen seiner Sitzung vom 03.06.2024 hat sich der Magistrat betreffend der weiteren Vorgehensweise in Bezug auf das Hallen- und Freibad beraten. Auf der Grundlage der Empfehlungen der Schwimmbadkommission sieht der Magistrat im Ergebnis auf eine ganzheitliche Betrachtung der beiden Schwimmbadbereiche bei einer geplanten Sanierung Handlungsbedarf. Hierbei sind die Nutzungen, Anlagetechniken und für Kleinkinder zu schaffende Bade- und Spielflächen zu berücksichtigen. Eventuelle Erweiterungen des Hallenbades sind für einen Kleinkinderbereich denkbar. Bei der Planung sind Synergien beider Bäder gewünscht, die bei einer späteren baulichen Umsetzung einfließen bzw. Berücksichtigung finden. Die Umsetzung von zeitlich versetzten Bauabschnitten wird hierdurch vereinfacht und Fehlplanungen verhindert. Außerdem erreichen wir dadurch eine Entlastung der einzelnen Haushalte.

Hierzu müsste der frühere Beschluss der Freibadsanierung zur Verwendung der Mittel angepasst werden.

Da eine Bausumme derzeit noch nicht beziffert werden kann, legt der Magistrat vorerst eine Baukostenobergrenze in Höhe von 10 Mio. € fest. Im Ergebnis der zu beauftragenden weiteren Planungsschritte sollen die tatsächlich zu erwartenden Kosten ermittelt und den städtischen Gremien zur weiteren Beratung vorgelegt werden.

Nach der Beschlussfassung wird die Ausschreibung der Planungsleistung zur Grundlagenermittlung vorbereitet und ausgeschrieben. An dieser können sich im weiteren Verlauf geeignete Planungsbüros beteiligen und Vorschläge vorbringen. Als Honorarsumme werden 200T Euro festgesetzt.


Beschlussvorschlag:

Der Magistrat der Stadt Laubach stellt über den Ortsbeirat Laubach, den Haupt-, Bau-, Finanz- und Umweltausschuss sowie den Jugend-, Sport-, Kultur-, Tourismus- und Sozialausschuss den Antrag die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach möge

1.    Die Stadtverordnetenversammlung bekräftigt ihren Beschluss zur Sanierung des Freibads aus dem Jahr 2019. Ein Fachplanungsbüro für Schwimmbadbau wird schnellstmöglich mit der Planung beauftragt. Die Ausschreibung erhält oberste Priorität.

  1. Sie erweitert den Beschluss zur Sanierung des Freibads um die Sanierung der Technik des Hallenbads, soweit erforderlich. Um den Umfang der nötigen Sanierung und den Kostenumfang festzustellen, wird das gleiche Fachplanungsbüro für Schwimmbadbau beauftragt, dass auch die Freibadsanierung planen soll. Dazu erfolgt eine gemeinsame Ausschreibung

  1. Die hierdurch erforderliche Anpassung der im Haushalt 2024 aufgeführte

Maßnahme „Grundhafte Sanierung des Freibades“ in Gemeinschaftliche Sanierung des Frei- und Hallenbades beschließen.

  1. Folgendes soll zusätzlich geprüft werden:

Ist es sinnvoll, eine gemeinsame Technik für beide Bäder im Rahmen der Sanierung zu installieren? Welche zusätzlichen Baumaßnahmen und Kosten würden dafür anfallen?

Ist es möglich und sinnvoll, die Warmwassersolaranlage des Freibades auch für das Hallenbad zu nutzen?

Welche Energiesparmaßnahmen sind für das Hallenbad sinnvoll, um Energie- und/oder Kosteneinsparungen zu ermöglichen?

Welche Energiesparmaßnahmen sind entsprechend für das Freibad sinnvoll?

Was für Materialvarianten für das Freibadbecken gibt es, was sind die jeweiligen Kosten über den gesamten Lebenszyklus und was sind die Vor- und Nachteile?

Was kostet der Einbau eines zusätzlichen Kinderbeckens/Lehrbeckens in das Hallenbadgebäude, wenn die Technik sowieso erneuert wird?

Wie hoch sind die Kosten einer Sanierung der Umkleiden des Freibads?

Ist Barrierefreiheit für das Hallenbad umsetzbar und wie hoch sind die Kosten?

Wie hoch sind die Kosten um im Rahmen der Sanierung Barrierefreiheit für das Freibad umzusetzen?

Die Lebenszykluskosten der verschiedenen Varianten sollen jeweils betrachtet werden!

Die Planung der Sanierung der Bäder soll mehrere sinnvolle Bauabschnitten enthalten, um die Kosten auf mehrere Haushalte verteilen zu können.(z.B.: Sanierung Becken und Technik Freibad / Sanierung Technik Hallenbad / Sanierung Umkleide und zweiter Schritt Barrierefreiheit Freibad / Einbau eines weiteren Beckens im Hallenbad / Solaranlagen auf dem Dach Umbau usw.)

Sollte es notwendig sein, um die oben aufgeführten Fragen zu klären, können weitere Fachplaner beauftragt werden.

  1. In der Ausschreibung sollen die Erkenntnisse der Fa. Balnea-Technik berücksichtigt werden, damit keine Aufgaben ausgeschrieben werden, deren Ergebnis der Stadt schon bekannt sind.


Finanzielle Auswirkungen/Risiken:

Im Haushalt 2024 stehen derzeit Mittel in Höhe von

a)    2,7 Mio. € im Produkt 08.424.01 / Haushaltsstelle 8420 0030, Maßnahme 6012 –Grundhafte Sanierung des Freibades Laubach- und

b)    1,0 Mio. € im Produkt 08.424.01 / Haushaltsstelle 8420 0030, Maßnahme 6014 –Attraktivitätssteigerung Freibad Laubach

haushaltsrechtlich zur Verfügung.

Beim vorgenannten SWIM-Programm lag die Höhe der Zuwendung gemäß Bescheid vom 25.02.2021 bei 28,57%, jedoch maximal 1,0 Mio.€ bei den förderfähigen Kosten.


Anlagen:

Schreiben des Landkreises Gießen vom 21.05.2024

Studie Planungsbüro Balneatechnik vom August 2019

Beschlussvorlage Nr. 394/2018 vom 05.09.2018