Begründung:
Für die Begründung wird auf
die Ausführungen in der Kreistag-Vorlage verwiesen, die als Anlage beigefügt
ist.
Beschlussvorschlag:
Der Magistrat stellt über
den Haupt-, Bau-, Finanz- und Umweltausschuss den Antrag, die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt die Erweiterung der interkommunalen
Zusammenarbeit zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes des Landkreises Gießen
um die Kreiskommunen Heuchelheim und Lollar und beauftragt den Magistrat mit
der Umsetzung zum Abschluss der als Anlage angefügten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung.
Finanzielle Auswirkungen/Risiken:
Für die finanziellen
Auswirkungen wird auf die Ausführungen in der Kreistag-Vorlage verwiesen, die
als Anlage beigefügt ist.
Anlagen:
-
Beschlussvorlage
für den Kreistag (die inhaltsgleich als Muster für alle Kommunen dient)
-
(aktualisierte)
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung betreffend die Umsetzung des
Onlinezuganggesetzes
-
Übersicht des
Landkreises zur Finanzierung