Betreff
Interkommunale Zusammenarbeit: Projekt "Fördermittellotse"
Vorlage
282/2023
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Ziel des als interkommunale Zusammenarbeit angelegten Projektes ist es, die kreisangehörigen Städte und Gemeinden dahingehend zu unterstützen, komplexe Förderanträge gegenüber vielfältigen Fördermittelgebern auf verschiedenen Ebenen zu stellen und die Kommunen auf diese Weise optimal mit bestehenden und künftigen Förderprogrammen vertraut zu machen.

 

Auf unterschiedlichen Verwaltungsebenen gibt es eine Vielzahl von Fördermöglichkeiten für Kommunen. Da die einzelnen Kommunen in diesem komplexen Umfeld regelmäßig nicht über ausreichende personelle und fachliche Ressourcen verfügen, bietet sich eine interkommunale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Fördermittel-Akquise an.

 

Der Fördermittellotse soll den Kommunen als zentraler Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Seine Aufgabe soll es sein, aus den verschiedenen Bundes- oder Landesprogrammen sowie aus den Förderprogrammen der Europäischen Union und weiterer Institutionen den kreisangehörigen Städten und Gemeinden Möglichkeiten der Förderung aufzuzeigen und diese bei der Stellung von Förderanträgen zu unterstützen. Geplant ist hierfür der Aufbau eines zentralen Fördermittelmanagements, das durch systematische Sichtung und Auswertung der Fördermittellandschaft kontinuierlich weiterentwickelt werden soll.

 

Auf diese Weise soll eine bestmögliche Nutzung bestehender Fördermöglichkeiten durch die Kommunen im Landkreis Gießen gewährleistet werden. Weiterhin soll der Fördermittellotse durch seine fachliche Expertise die Erstellung von Förderanträgen der Kommunen inhaltlich begleiten und bei der Anfertigung von Verwendungsnachweisen unterstützen. Durch die professionelle Begleitung sollen Fehler im Antragsverfahren und Verfristungen möglichst verhindert werden.

 

Zielsetzung ist es, das bestehende Fördermittelszenario bestmöglich auszuschöpfen und den Städten und Gemeinden im Landkreis Gießen einen kompetenten zentralen Ansprechpartner im Rahmen der Begleitung von Fördermittelanträgen zur Verfügung zu stellen.

 

Nähere Details zu den Aufgabenstellungen und den Beziehungen zwischen den teilnehmenden Projektpartnern sind der beigefügten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung (Anlage) zu entnehmen.

Beschlussvorschlag:

 

Der Magistrat stellt über den Haupt-, Bau-, Finanz- und Umweltausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.            Die Stadtverordnetenversammlung/Gemeindevertretung beschließt die Teilnahme am IKZ-Projekt „Fördermittellotse“.

 

2.            Zur Umsetzung des Projektes wird der Magistrat/Gemeindevorstand beauftragt, mit dem Landkreis Gießen sowie den sonstigen teilnehmenden Kommunen eine entsprechende öffentlich-rechtliche Vereinbarung auf der Grundlage des als Anlage beigefügten Entwurfes abzuschließen.

Finanzielle Auswirkungen/Risiken:

 

Die Finanzierung des Projekts erfolgt sowohl aus Eigenmitteln des Landkreises Gießen, Kostenerstattungen der teilnehmenden kreisangehörigen Kommunen als auch durch Inanspruchnahme einer möglichen IKZ-Förderung des Landes Hessen. Die teilnehmenden Kommunen erstatten dem Landkreis Gießen für die Erbringung der in § 2 und § 3 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung beschriebenen Aufgaben ein jährliches Entgelt, welches sich an der Einwohnerzahl der jeweiligen Kommune orientiert.

 

Grundlagen für die Ermittlung der Kosten sind die Mitarbeiterkosten und die Arbeitsplatz- und Gemeinkosten. Die Projektkosten orientieren sich an der Arbeitgeberbelastung für eine Stelle der gültigen Entgeltgruppe EG 10 TVöD für den Projektbeauftragten.

 

Dies sind derzeit insgesamt 96.200,00 Euro pro Jahr. Die Projektkosten für die gesamte Projektdauer von fünf Jahren betragen damit rund 481.000,00 Euro. Für den Landkreis Gießen betragen die jährlichen Kosten 48.100,00 Euro (gerechnet ohne möglichen Fördermittelzuschuss nach § 4 Absatz 5 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung); derselbe Betrag wird jährlich von den übrigen Vereinbarungspartnern getragen.

 

Für das Projekt wird beim Hessischen Ministerium des Innern und für Sport eine Förderung beantragt. In diesem Zusammenhang wurde bereits die Möglichkeit einer einmaligen Projektförderung in Aussicht gestellt, sofern sich die Mehrheit der kreisangehörigen Kommunen an dem Projekt beteiligt.

 

Die Kosten für die Stadt Laubach betragen nach Berechnung des Landkreises ca. 1700,- € p.a.

Anlagen:

 

-       Verwaltungsvereinbarung