Begründung:
Ziel des als
interkommunale Zusammenarbeit angelegten Projektes ist es, die kreisangehörigen
Städte und Gemeinden dahingehend zu unterstützen, komplexe Förderanträge
gegenüber vielfältigen Fördermittelgebern auf verschiedenen Ebenen zu stellen
und die Kommunen auf diese Weise optimal mit bestehenden und künftigen Förderprogrammen
vertraut zu machen.
Auf unterschiedlichen
Verwaltungsebenen gibt es eine Vielzahl von Fördermöglichkeiten für Kommunen.
Da die einzelnen Kommunen in diesem komplexen Umfeld regelmäßig nicht über
ausreichende personelle und fachliche Ressourcen verfügen, bietet sich eine
interkommunale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Fördermittel-Akquise an.
Der Fördermittellotse
soll den Kommunen als zentraler Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Seine
Aufgabe soll es sein, aus den verschiedenen Bundes- oder Landesprogrammen sowie
aus den Förderprogrammen der Europäischen Union und weiterer Institutionen den
kreisangehörigen Städten und Gemeinden Möglichkeiten der Förderung aufzuzeigen
und diese bei der Stellung von Förderanträgen zu unterstützen. Geplant ist
hierfür der Aufbau eines zentralen Fördermittelmanagements, das durch
systematische Sichtung und Auswertung der Fördermittellandschaft kontinuierlich
weiterentwickelt werden soll.
Auf diese Weise soll
eine bestmögliche Nutzung bestehender Fördermöglichkeiten durch die Kommunen im
Landkreis Gießen gewährleistet werden. Weiterhin soll der Fördermittellotse
durch seine fachliche Expertise die Erstellung von Förderanträgen der Kommunen
inhaltlich begleiten und bei der Anfertigung von Verwendungsnachweisen
unterstützen. Durch die professionelle Begleitung sollen Fehler im
Antragsverfahren und Verfristungen möglichst verhindert werden.
Zielsetzung ist es,
das bestehende Fördermittelszenario bestmöglich auszuschöpfen und den Städten
und Gemeinden im Landkreis Gießen einen kompetenten zentralen Ansprechpartner
im Rahmen der Begleitung von Fördermittelanträgen zur Verfügung zu stellen.
Nähere Details zu den
Aufgabenstellungen und den Beziehungen zwischen den teilnehmenden
Projektpartnern sind der beigefügten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung
(Anlage) zu entnehmen.
Beschlussvorschlag:
Der Magistrat stellt
über den Haupt-, Bau-, Finanz- und Umweltausschuss den Antrag, die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1.
Die
Stadtverordnetenversammlung/Gemeindevertretung beschließt die Teilnahme am
IKZ-Projekt „Fördermittellotse“.
2.
Zur Umsetzung des
Projektes wird der Magistrat/Gemeindevorstand beauftragt, mit dem Landkreis
Gießen sowie den sonstigen teilnehmenden Kommunen eine entsprechende
öffentlich-rechtliche Vereinbarung auf der Grundlage des als Anlage beigefügten
Entwurfes abzuschließen.
Finanzielle Auswirkungen/Risiken:
Die Finanzierung des
Projekts erfolgt sowohl aus Eigenmitteln des Landkreises Gießen,
Kostenerstattungen der teilnehmenden kreisangehörigen Kommunen als auch durch
Inanspruchnahme einer möglichen IKZ-Förderung des Landes Hessen. Die
teilnehmenden Kommunen erstatten dem Landkreis Gießen für die Erbringung der in
§ 2 und § 3 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung beschriebenen Aufgaben ein
jährliches Entgelt, welches sich an der Einwohnerzahl der jeweiligen Kommune
orientiert.
Grundlagen für die
Ermittlung der Kosten sind die Mitarbeiterkosten und die Arbeitsplatz- und
Gemeinkosten. Die Projektkosten orientieren sich an der Arbeitgeberbelastung
für eine Stelle der gültigen Entgeltgruppe EG 10 TVöD für den Projektbeauftragten.
Dies sind derzeit
insgesamt 96.200,00 Euro pro Jahr. Die Projektkosten für die gesamte
Projektdauer von fünf Jahren betragen damit rund 481.000,00 Euro. Für den
Landkreis Gießen betragen die jährlichen Kosten 48.100,00 Euro (gerechnet ohne
möglichen Fördermittelzuschuss nach § 4 Absatz 5 der öffentlich-rechtlichen
Vereinbarung); derselbe Betrag wird jährlich von den übrigen
Vereinbarungspartnern getragen.
Für das Projekt wird
beim Hessischen Ministerium des Innern und für Sport eine Förderung beantragt.
In diesem Zusammenhang wurde bereits die Möglichkeit einer einmaligen
Projektförderung in Aussicht gestellt, sofern sich die Mehrheit der
kreisangehörigen Kommunen an dem Projekt beteiligt.
Die Kosten für die
Stadt Laubach betragen nach Berechnung des Landkreises ca. 1700,- € p.a.
Anlagen:
-
Verwaltungsvereinbarung