hier: Neuordnung der ehemaligen Feuerwehrräume in behindertengerechte Nutzung im Erdgeschoss des DGH Gonterskirchen"
Begründung:
Die Arbeitsgruppe „IKEK Gonterskirchen“ hat auf der Grundlage des
Integrierten Kommunalen Entwicklungskonzeptes (IKEK) ein Konzept für die
Neukonzeptionierung der Räumlichkeiten der ehemaligen Feuerwehr unter dem
Aspekt der barrierefreien Nutzung im Erdgeschoss des Dorfgemeinschaftshauses
Gonterskirchen“ erarbeitet.
Durch den Umbau der Räumlichkeiten im Erdgeschoss des
Dorfgemeinschaftshauses kann eine behindertengerechte Nutzung der
Aufenthaltsräume und der Behindertentoilette durch alle Vereine, für
öffentliche Veranstaltungen und private Feierlichkeiten ohne Einschränkung
genutzt werden.
Eine grundsätzliche Befürwortung des Projektes durch
die Steuerungsgruppe wurde in der Sitzung vom 16.01.2018 bereits ausgesprochen.
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung vom 13.09.2018 ebenfalls
der Projektumsetzung durch die Priorisierung dieser Baumaßnahme auf Platz 1 der
Priorisierungsliste mehrheitlich zugestimmt.
Nach der neuen Richtlinie des Landes Hessen zur
Förderung der ländlichen Entwicklung, veröffentlicht im Staatsanzeiger Nr. 15
vom 09.04.2018, muss gemäß Punkt 2.2.6 „Sonstige Bestimmungen“ muss die
Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit des Vorhabens einschließlich der
Bereitschaft zur Übernahme der Finanzierung der Folgekosten von Gremienbeschlüssen
nachgewiesen werden.
Die Folgekosten belaufen sich gemäß der Ermittlung der
jährlichen Nettoeinnahmen auf rund 4.400,00 €.
Nach Vorlage der Genehmigung des Haushaltes 2019 kann der
Antrag bei der Fachbehörde beim Land-Dill-Kreis, Amt für den ländlichen Raum, eingereicht
und mit der Umsetzung der Baumaßnahme, nach Vorlage des Bewilligungsbescheides
durch das Land Hessen, voraussichtlich in 2019 begonnen werden.
Beschlussantrag:
Der Magistrat der Stadt Laubach stellt über den
Ortsbeirat Gonterskirchen und den Haupt-, Bau- und Finanzausschuss den Antrag,
die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Übernahme der jährlichen Folgekosten in
Höhe von rd. 4.400,00 € für das Projekts „Neukonzeptionierung der ehemaligen
Feuerwehrräume in barrierefreie Nutzung im Erdgeschoss des Dorfgemeinschaftshauses
Gonterskirchen“ aus dem Handlungsfeld 2 „Nutzungs- und Investitionskonzept für
Bürgerhäuser als Begegnungsstätten“, auf der Grundlage des Integrierten Kommunalen Entwicklungskonzepts.
Finanzielle Auswirkungen:
Im
Haushalt der Stadt Laubach wird die Übernahme der Finanzierung der jährlichen
Folgekosten in Höhe von rund 4.400,00 € Netto (s. Anlage 1) für die Räumlichkeiten
im städt. Gebäude bereitgestellt.
Um
Zustimmung wird gebeten.
In
Vertretung:
Isolde
Hanak
1.
Stadträtin
Anlagen:
-
Ermittlung der
Folgekosten