Betreff
Dorfentwicklungsprogramm der Stadt Laubach
hier: Neuordnung der ehemaligen Feuerwehrräume in behindertengerechte Nutzung im Erdgeschoss des DGH Gonterskirchen"
Vorlage
483/2019
Aktenzeichen
623.42
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Die Arbeitsgruppe „IKEK    Gonterskirchen“ hat auf der Grundlage des Integrierten Kommunalen Entwicklungskonzeptes (IKEK) ein Konzept für die Neukonzeptionierung der Räumlichkeiten der ehemaligen Feuerwehr unter dem Aspekt der barrierefreien Nutzung im Erdgeschoss des Dorfgemeinschaftshauses Gonterskirchen“ erarbeitet.

 

Durch den Umbau der Räumlichkeiten im Erdgeschoss des Dorfgemeinschaftshauses kann eine behindertengerechte Nutzung der Aufenthaltsräume und der Behindertentoilette durch alle Vereine, für öffentliche Veranstaltungen und private Feierlichkeiten ohne Einschränkung genutzt werden. 

 

Eine grundsätzliche Befürwortung des Projektes durch die Steuerungsgruppe wurde in der Sitzung vom 16.01.2018 bereits ausgesprochen. Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung vom 13.09.2018 ebenfalls der Projektumsetzung durch die Priorisierung dieser Baumaßnahme auf Platz 1 der Priorisierungsliste mehrheitlich zugestimmt.

 

Nach der neuen Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der ländlichen Entwicklung, veröffentlicht im Staatsanzeiger Nr. 15 vom 09.04.2018, muss gemäß Punkt 2.2.6 „Sonstige Bestimmungen“ muss die Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit des Vorhabens einschließlich der Bereitschaft zur Übernahme der Finanzierung der Folgekosten von Gremienbeschlüssen nachgewiesen werden.

 

Die Folgekosten belaufen sich gemäß der Ermittlung der jährlichen Nettoeinnahmen auf rund 4.400,00 €.

 

Nach Vorlage der Genehmigung des Haushaltes 2019 kann der Antrag bei der Fachbehörde beim Land-Dill-Kreis, Amt für den ländlichen Raum, eingereicht und mit der Umsetzung der Baumaßnahme, nach Vorlage des Bewilligungsbescheides durch das Land Hessen, voraussichtlich in 2019 begonnen werden.

 

Beschlussantrag:

 

Der Magistrat der Stadt Laubach stellt über den Ortsbeirat Gonterskirchen und den Haupt-, Bau- und Finanzausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen.

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt  die Übernahme der jährlichen Folgekosten in Höhe von rd. 4.400,00 € für das Projekts „Neukonzeptionierung der ehemaligen Feuerwehrräume in barrierefreie Nutzung im Erdgeschoss des Dorfgemeinschaftshauses Gonterskirchen“ aus dem Handlungsfeld 2 „Nutzungs- und Investitionskonzept für Bürgerhäuser als Begegnungsstätten“, auf der Grundlage des Integrierten Kommunalen Entwicklungskonzepts.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Im Haushalt der Stadt Laubach wird die Übernahme der Finanzierung der jährlichen Folgekosten in Höhe von rund 4.400,00 € Netto (s. Anlage 1) für die Räumlichkeiten im städt. Gebäude bereitgestellt.

 

 

Um Zustimmung wird gebeten.

 

 

 

In Vertretung:

 

 

 

Isolde Hanak

1. Stadträtin

Anlagen:

 

-       Ermittlung der Folgekosten