Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die grundhafte Erneuerung des Freibades in Laubach
Vorlage
394/2018
Aktenzeichen
574.00
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Das Freibad in Laubach wurde zuletzt 1980/1981 für 1 Million DM (netto) grundhaft erneuert.

 

Die Notwendigkeit nach 40 Jahren Betriebsdauer für eine erneute grundhafte Erneuerung ergibt sich aus den Fakten der Machbarkeitsstudie des Planungsbüros balneatechnik GmbH, Wiesbaden. Zusätzlich zu der grundhaften Erneuerung des Beckens hat sich zwischenzeitlich ergeben, dass das Becken des Kleinkinderbereiches ebenfalls grundhaft saniert werden muss, um den heutigen Hygienestandards zu entsprechen (geschätzte Baukosten 450.000 €).

 

Zu den technischen Einzelheiten verweisen wir auf die Vorstellung von Frau Dr. Riedle in der gemeinsamen Ausschusssitzung und deren erstellten Machbarkeitstudie vom März 2018.

 

Bedingt durch das Landesprogramm  Schwimmbad-Investitions- und Modernisierungsprogramm – SWIM – (1.000.000 €) und der Investitionsförderung im Rahmen der Hessenkasse 2.200.000 €) wird es der Stadt ermöglicht, wirtschaftlich sinnvoll das Freibad in Laubach grundhaft zu erneuern. Darüber hinaus können weitere Zuweisungen Dritter in Höhe von bis zu 100.000 € erwartet werden. Letztendlich wären somit lediglich 900.000 € über den Kreditmarkt zu finanzieren.

 

Die positiven Finanzierungsmöglichkeiten führen dazu, dass die jährlichen Folgekosten für die Stadt Laubach wirtschaftlich vertretbar sind und zusammenfassend gegenüber dem jetzigen Betrieb sich eine kleine Einsparung ergibt.

 

Der zeitliche Vorlauf bis zum Baubeginn (2020) stellt sicher, dass die notwendigen Zusagen für die Förderanträge vorliegen und die notwendigen europaweiten Ausschreibungen der Architekten- und der Bauleistungen durchgeführt werden können.

 

Bei der Abwägung zwischen dem Erhalt des Freibades für den Tourismusstandort Laubach und der erheblichen Investitionssumme sind neben den fiskalischen Aspekten andere Argumente zu berücksichtigen:

 

-       Standortfaktor Freizeitmöglichkeiten in Laubach

-       Die städtischen Schwimmeinrichtungen besuchen jährlich ca. 27.000 Schüler im Rahmen des Schulschwimmens.

-       Die örtlichen schwimmsporttreibenden Vereine (DLRG und Tauchclub) wären zeitlich in ihren Vereinsaktivitäten eingeschränkt.

-       Der Fortbestand des Hess. Schwimmsportzentrums wäre gefährdet.

-       Das örtliche Angebot der Bäderbetriebe gerade für Familien und Senioren würde erheblich eingeschränkt.

 

Gerade wegen den derzeit sehr günstigen Refinanzierungsmöglichkeiten wäre es leichtfertig, die gebotenen Chancen für eine grundhafte Erneuerung des Freibades nicht zu nutzen.

 

Wir bitten um Zustimmung und werden Sie zeitnah über die weitere Entwicklung informieren.

Beschlussantrag:

 

Der Magistrat stellt über den Haupt-, Bau- und Finanzausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung möge wie folgt beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

  1. Unter dem Vorbehalt einer Landeszuweisung des Förderprogrammes SWIM in Höhe von 1.000.000 € soll von September 2020 bis Juni 2021 die notwendige grundhafte Erneuerung des Freibades in Laubach erfolgen.

 

  1. Zur Finanzierung der geschätzten Baukosten in Höhe von 4.200.000 € (netto) sollen bis zu 2.200.000 € aus dem Investitionsprogramm zur Hessenkasse verwendet werden. Zuweisungen Dritter werden in einer Höhe von 100.000 € erwartet. 900.000 € sollen durch Kreditaufnahme zur Verfügung gestellt werden.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, im Haushalt 2019 die notwendigen Planungskosten und in der mittelfristigen Finanzplanung die Baukosten zu berücksichtigen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Siehe beiliegende Trendberechnung

Anlagen:

 

Trendberechnung grundlegende Sanierung Freibad

 

Kopie Anmeldung SWIM

 

Kopie Antrag Hessenkasse

 

Machbarkeitsstudie