Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich "In der Lautenbach"
hier: - Abwägung der im Rahmen der Beteiligung nach §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB vorgelegten
Stellungnahmen gemäß § 1 (7)
-Beschlussfassung zur Feststellung der Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 6
(6) i.V.m. § 2 (1) BauGB
- Genehmigungsvorlage / Wirksamkeit
Begründung:
Die
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach hat in ihrer Sitzung am
26.04.2018 den Bebauungsplan „In der
Lautenbach“ in der Kernstadt Laubach sowie eine Änderung des Flächennutzungsplanes
im entsprechenden Bereich nach § 2 (1) BauGB zur Aufstellung beschlossen.
Auf der Grundlage des jeweiligen Vorentwurfes
der Flächennutzungsplanänderung und des Bebauungsplanes erfolgte im Juni/ Juli
2018 die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach §§ 3 (1) und
4 (1) BauGB.
Im Ergebnis dessen
wurden keine Stellungnahmen vorgelegt, die im Ergebnis der kommunalen
Abwägungsentscheidung eine Fortführung des Bauleitplanverfahrens aufgrund von
Rechtsverletzungen in Frage stellen würden.
Die Änderung des Flächennutzungsplanes bleibt
im Ergebnis dessen vollständig unverändert; in der Begründung wird lediglich
ergänzend auf die Lage des Plangebietes im Wasserschutzgebiet (Zone IIIB) und
im Heilquellenschutzgebiet hingewiesen
Auch im Rahmen der formellen Entwurfsoffenlage und
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Oktober/
November 2018 wurden keine Stellungnahmen vorgelegt, die im Ergebnis der
Abwägung zu einer Änderung der vorliegenden Änderung des Flächennutzungsplanes
führen oder führen müssten.
Beschlussantrag:
Der
Magistrat der Stadt Laubach stellt über den Haupt-, Bau- und Finanzausschuss
den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
1)
Die
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach beschließt die in der Anlage (S.
1 – 8) befindlichen Beschlussempfehlungen als Stellungnahmen der Stadt Laubach
(Abwägung gemäß § 1 (7) BauGB).
Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Die Änderung des
Flächennutzungsplanes bleibt im Ergebnis der Abwägung vollständig.
2)
Die Stadtverordnetenversammlung
der Stadt Laubach stellt gemäß § 6 (6) in Verbindung mit § 2 (1) BauGB die
Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „In der Lautenbach“ südlich,
außerhalb der Kernstadt fest; die zugehörige Begründung und der Umweltbericht
werden gebilligt.
3)
Die festgestellte Flächennutzungsplanänderung (11/2018) ist gemäß § 6
(1) BauGB der höheren Verwaltungsbehörde, dem Regierungspräsidium Gießen, zur
Genehmigung vorzulegen.
Auf die Bestimmungen des § 6 (2) BauGB ist hinzuweisen.
4)
Die Erteilung der Genehmigung ist alsdann ortsüblich bekannt zu machen.
Mit der Bekanntmachung wird die Flächennutzungsplanänderung wirksam.
5)
Dem wirksamen Flächennutzungsplan (Änderung) ist eine zusammenfassende
Erklärung gemäß § 6a (1) BauGB beizufügen.
Abstimmungsergebnis:
Anlage: Beschlussempfehlungen (S.
1 – 8) / Abwägung
Finanzielle Auswirkungen:
Gemäß
dem mit dem Vorhabenträger abzuschließenden städtebaulichen Vertrag entstehen
der Stadt Laubach keine Kosten.
Vor
dem Hintergrund dessen wird die vorstehende Beschlussfassung empfohlen; um
Zustimmung wird gebeten.
In
Vertretung:
Isolde
Hanak
1.
Stadträtin
Anlagen:
- Stellungnahmen im Rahmen
der Verfahrensschritte
- Übersichtskarten (Lage des Plangebietes und räumlicher Geltungsbereich)