Betreff
Bauleitplanung der Stadt Laubach, Kernstadt
Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich "In der Lautenbach"
hier: - Abwägung der im Rahmen der Beteiligung nach §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB vorgelegten
Stellungnahmen gemäß § 1 (7)
-Beschlussfassung zur Feststellung der Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 6
(6) i.V.m. § 2 (1) BauGB
- Genehmigungsvorlage / Wirksamkeit
Vorlage
380/2018
Aktenzeichen
621.41
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach hat in ihrer Sitzung am 26.04.2018 den Bebauungsplan „In der Lautenbach“ in der Kernstadt Laubach sowie eine Änderung des Flächennutzungsplanes im entsprechenden Bereich nach § 2 (1) BauGB zur Aufstellung beschlossen.

Auf der Grundlage des jeweiligen Vorentwurfes der Flächennutzungsplanänderung und des Bebauungsplanes erfolgte im Juni/ Juli 2018 die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB.

Im Ergebnis dessen wurden keine Stellungnahmen vorgelegt, die im Ergebnis der kommunalen Abwägungsentscheidung eine Fortführung des Bauleitplanverfahrens aufgrund von Rechtsverletzungen in Frage stellen würden.

Die Änderung des Flächennutzungsplanes bleibt im Ergebnis dessen vollständig unverändert; in der Begründung wird lediglich ergänzend auf die Lage des Plangebietes im Wasserschutzgebiet (Zone IIIB) und im Heilquellenschutzgebiet hingewiesen

 

Auch im Rahmen der formellen Entwurfsoffenlage und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Oktober/ November 2018 wurden keine Stellungnahmen vorgelegt, die im Ergebnis der Abwägung zu einer Änderung der vorliegenden Änderung des Flächennutzungsplanes führen oder führen müssten.

 

 

 

 

Beschlussantrag:

 

Der Magistrat der Stadt Laubach stellt über den Haupt-, Bau- und Finanzausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

1)            Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach beschließt die in der Anlage (S. 1 – 8) befindlichen Beschlussempfehlungen als Stellungnahmen der Stadt Laubach (Abwägung gemäß § 1 (7) BauGB).

Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Die Änderung des Flächennutzungsplanes bleibt im Ergebnis der Abwägung vollständig.

 

2)            Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach stellt gemäß § 6 (6) in Verbindung mit § 2 (1) BauGB die Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „In der Lautenbach“ südlich, außerhalb der Kernstadt fest; die zugehörige Begründung und der Umweltbericht werden gebilligt.

 

3)            Die festgestellte Flächennutzungsplanänderung (11/2018) ist gemäß § 6 (1) BauGB der höheren Verwaltungsbehörde, dem Regierungspräsidium Gießen, zur Genehmigung vorzulegen.

Auf die Bestimmungen des § 6 (2) BauGB ist hinzuweisen.

 

4)            Die Erteilung der Genehmigung ist alsdann ortsüblich bekannt zu machen. Mit der Bekanntmachung wird die Flächennutzungsplanänderung wirksam.

 

5)            Dem wirksamen Flächennutzungsplan (Änderung) ist eine zusammenfassende Erklärung gemäß § 6a (1) BauGB beizufügen.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Anlage: Beschlussempfehlungen (S. 1 – 8) / Abwägung

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Gemäß dem mit dem Vorhabenträger abzuschließenden städtebaulichen Vertrag entstehen der Stadt Laubach keine Kosten.

 

 

Vor dem Hintergrund dessen wird die vorstehende Beschlussfassung empfohlen; um Zustimmung wird gebeten.

 

 

 

 

In Vertretung:

 

 

 

Isolde Hanak

1. Stadträtin

 

 

 

Anlagen:

 

- Stellungnahmen im Rahmen der Verfahrensschritte

- Übersichtskarten (Lage des Plangebietes und räumlicher Geltungsbereich)