hier: Vorstellung durch Frau Dr. Riedle von dem Planungsbüro balneatechnik GmbH, Wiesbaden
Begründung:
Das Freibad Laubach wurde 1981 grundhaft erneuert.
Seit diesem Zeitpunkt wurde der Beckenkopf bereits 2x erneuert (zuletzt 2001).
Die jährlichen Aufwendungen für die Beseitigung von Frostschäden steigen von
Jahr zu Jahr und es ist absehbar, dass wegen der abnehmenden Haftbarkeit der
Wände des Beckens mittelfristig die Freibadsaison ausfallen wird. Die Mehrzahl
der Versorgungsleitungen liegen unter dem Beckenboden und können ohne
grundhafte Erneuerung des Beckens nicht ausgetauscht werden. Die Beseitigung der
Frostschäden im Frühjahr hat mittlerweile einen Kostenumfang von ca. 25.000 €
und wird durch bewährte Fachkräfte des Bauhofes erledigt.
Der laufende Betrieb und die Wintermonaten erfordert
ständige Frischwasserzufuhr um den Wasserspiegel konstant auf eine Mindesthöhe
zu halten.
Wegen der alten vorhandenen Bausubstanz des Beckens
ist eine Auskleidung des vorhandenen Beckens mit Edelstahl nicht zu empfehlen.
Im Übrigen ist die vorhandene L – Form des Beckens nicht mehr zeitgemäß und aus
Sicherheitsgründen abzulehnen. Nach heutigen Sicherheitsaspekten ist eine
Trennung von Schwimmer- und Nichtschwimmerbereich und eine Abtrennung vom
Sprungbecken unerlässlich.
Die Machbarkeitsstudie
berücksichtigt diese Punkte und berücksichtigt auch die notwendigen
technischen Erneuerungen und damit verbunden die neuesten Umweltstandards im
Hinblick auf die notwendige Entwässerung und Einleitung in die vorhandene
Kanalisation.
Die Machbarkeitsstudie ist in der Anlage beigefügt und
dient zur Vorbereitung auf die Vorstellung durch das Planungsbüro.
Zur Orientierung hat der Fachbereich Finanzen erste
Kalkulationen über die grundhafte Erneuerung und deren Folgekosten erstellt.
Das Förderprogramm des Landes ist noch nicht veröffentlicht worden. Es sollen
insgesamt 50 Mio € bereitgestellt werden. Nach welchen Kriterien die
zuwendungsfähigen Kosten ermittelt werden und welcher Fördersatz angewandt
wird, ist noch nicht bekannt,
Ohne ausreichende Landesmittel kann das Freibad
wirtschaftlich nicht grundhaft saniert werden.
Als möglicher Baubeginn sollte vom September 2020 und
als Fertigstellung Juli 2021 ausgegangen werden.
Der vorgeschlagene Investitionszeitraum ist
realistisch und lässt ausreichend Zeit, die notwendigen Zuschussanträge zu
stellen.
Babybecken
Die geschätzten Investitionskosten von ca. 300.000 €
netto lassen aus wirtschaftlichen Gründen eine Umsetzung nicht zu.
Die notwendigen Veränderungen an der Lüftung, Heizung
und Warmwasserversorgung für ein Babybecken sind letztendlich zu
kostenintensiv.
Es wird gebeten, wie vorgeschlagen zu entscheiden.
Beschlussantrag:
Der Magistrat stellt über die Fachausschüsse den
Antrag, die Stadtverordnetenversammlung möge wie folgt beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt die Ergebnisse
der Machbarkeitsstudien über die grundhafte Sanierung des Freibades und der
Einrichtung eines Babybeckens zur Kenntnis.
Die Einrichtung eines Babybeckens im Hallenbad mit
geschätzten Kosten in Höhe von ca. 307.255 € zzgl. Umsatzsteuer wird aus
wirtschaftlichen Gründen nicht weiter verfolgt.
Bezüglich der notwendigen grundhaften Erneuerung des
Freibades mit geschätzten Investitionsvolumen von bis zu 3,9 Mio Euro wird die
Verwaltung beauftragt, nach Veröffentlichung des hess. Förderprogramms für
Bäder die Investitionsrechnung zu konkretisieren und im Rahmen der
Haushaltsplanung 2019 (incl. der Finanz- und Investitionsplanung) zur
Entscheidung vorzulegen.
Finanzielle Auswirkungen:
Siehe
1. Trendberechnung zur grundlegenden Sanierung Freibad
Anlagen:
Machbarkeitsstudien als pdf