Betreff
Ergebnis der Machbarkeitsstudie über die grundhafte Erneuerung des Freibades und Einrichtung eines Babybeckens im Hallenbad
hier: Vorstellung durch Frau Dr. Riedle von dem Planungsbüro balneatechnik GmbH, Wiesbaden
Vorlage
340/2018
Aktenzeichen
574-00
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Das Freibad Laubach wurde 1981 grundhaft erneuert. Seit diesem Zeitpunkt wurde der Beckenkopf bereits 2x erneuert (zuletzt 2001). Die jährlichen Aufwendungen für die Beseitigung von Frostschäden steigen von Jahr zu Jahr und es ist absehbar, dass wegen der abnehmenden Haftbarkeit der Wände des Beckens mittelfristig die Freibadsaison ausfallen wird. Die Mehrzahl der Versorgungsleitungen liegen unter dem Beckenboden und können ohne grundhafte Erneuerung des Beckens nicht ausgetauscht werden. Die Beseitigung der Frostschäden im Frühjahr hat mittlerweile einen Kostenumfang von ca. 25.000 € und wird durch bewährte Fachkräfte des Bauhofes erledigt.

 

Der laufende Betrieb und die Wintermonaten erfordert ständige Frischwasserzufuhr um den Wasserspiegel konstant auf eine Mindesthöhe zu halten.

 

Wegen der alten vorhandenen Bausubstanz des Beckens ist eine Auskleidung des vorhandenen Beckens mit Edelstahl nicht zu empfehlen. Im Übrigen ist die vorhandene L – Form des Beckens nicht mehr zeitgemäß und aus Sicherheitsgründen abzulehnen. Nach heutigen Sicherheitsaspekten ist eine Trennung von Schwimmer- und Nichtschwimmerbereich und eine Abtrennung vom Sprungbecken unerlässlich.

 

Die Machbarkeitsstudie  berücksichtigt diese Punkte und berücksichtigt auch die notwendigen technischen Erneuerungen und damit verbunden die neuesten Umweltstandards im Hinblick auf die notwendige Entwässerung und Einleitung in die vorhandene Kanalisation.

 

Die Machbarkeitsstudie ist in der Anlage beigefügt und dient zur Vorbereitung auf die Vorstellung durch das Planungsbüro.

 

Zur Orientierung hat der Fachbereich Finanzen erste Kalkulationen über die grundhafte Erneuerung und deren Folgekosten erstellt. Das Förderprogramm des Landes ist noch nicht veröffentlicht worden. Es sollen insgesamt 50 Mio € bereitgestellt werden. Nach welchen Kriterien die zuwendungsfähigen Kosten ermittelt werden und welcher Fördersatz angewandt wird, ist noch nicht bekannt,

 

Ohne ausreichende Landesmittel kann das Freibad wirtschaftlich nicht grundhaft saniert werden.

 

Als möglicher Baubeginn sollte vom September 2020 und als Fertigstellung Juli 2021 ausgegangen werden.

 

Der vorgeschlagene Investitionszeitraum ist realistisch und lässt ausreichend Zeit, die notwendigen Zuschussanträge zu stellen.

 

Babybecken

 

Die geschätzten Investitionskosten von ca. 300.000 € netto lassen aus wirtschaftlichen Gründen eine Umsetzung nicht zu.

 

Die notwendigen Veränderungen an der Lüftung, Heizung und Warmwasserversorgung für ein Babybecken sind letztendlich zu kostenintensiv.

 

Es wird gebeten, wie vorgeschlagen zu entscheiden.

Beschlussantrag:

 

Der Magistrat stellt über die Fachausschüsse den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung möge wie folgt beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt die Ergebnisse der Machbarkeitsstudien über die grundhafte Sanierung des Freibades und der Einrichtung eines Babybeckens zur Kenntnis.

 

Die Einrichtung eines Babybeckens im Hallenbad mit geschätzten Kosten in Höhe von ca. 307.255 € zzgl. Umsatzsteuer wird aus wirtschaftlichen Gründen nicht weiter verfolgt.

 

Bezüglich der notwendigen grundhaften Erneuerung des Freibades mit geschätzten Investitionsvolumen von bis zu 3,9 Mio Euro wird die Verwaltung beauftragt, nach Veröffentlichung des hess. Förderprogramms für Bäder die Investitionsrechnung zu konkretisieren und im Rahmen der Haushaltsplanung 2019 (incl. der Finanz- und Investitionsplanung) zur Entscheidung vorzulegen.

Finanzielle Auswirkungen:

 

Siehe 1. Trendberechnung zur grundlegenden Sanierung Freibad

Anlagen:

 

Machbarkeitsstudien als pdf