hier: Beschlussfassung über die Umsetzung des Projektes "Sanierung des Kiosks sowie der Außenfläche und Umgestaltung der Freifläche zu einem Wasserspielplatz im Schlosspark"
Begründung:
Durch die gefassten Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung
werden bereits mehrere Startprojekte, wie z.B. Schaffung eines Jugendraums,
Bewegungsparcours für Senioren, Barrierearmer Pflasterstreifen in der
Innenstadt, welche die Steuerungsgruppe als zentrales Gremium während des
Dorfentwicklungsprogramms der Stadt Laubach empfohlen hat, umgesetzt.
In allen 3 Handlungsfeldern des Integrierten
Kommunalen Entwicklungskonzepts (IKEK) ist der Schlosspark mit all seinen Charakteristiken
als wichtiger Bestandteil in den Vordergrund getreten und die Projektidee „Neue
Beplanung des Schlossparks für Freizeitaktivitäten“ wurde im Konzept
festgeschrieben. Dies zeigt, dass der Schlosspark als Mittelpunkt für die
Begegnungen und das Wohlfühlen der Menschen in Laubach steht und sich die
Bürger/-innen mit ihrem Schlosspark als Naherholungsareal identifizieren (s.
Anlagen aus dem Konzept).
Die Arbeitsgruppe 3 „Freizeit/Tourismus/Kultur“ hat
dies zur Grundlage genommen und das Projekt „Umgestaltung Schlossparkkiosk und
Freiflächen“ erarbeitet.
Das Kiosk und die Außenfläche muss dringend saniert
werden. Durch die baulichen Maßnahme (s. Kostenschätzung) kann eine Nutzung des
Kiosks durch Vereine an den etablierten Veranstaltungen, wie
Schlossparkkonzerte, Lichterfest, Bluesfest, sowie anderweitigen Veranstaltungen
(Ferienspiele), wieder gewährleistet werden. Durch die Neugestaltung der
Außenanlage soll ein ansehnlicher, öffentlicher Platz im Freien als Treffpunkt
mit hoher Aufenthaltsqualität geschaffen werden. Im Rahmen dieser Baumaßnahme
wird auch eine behindertengerechte Toilette für das Schlossparkareal geschaffen.
Für diese investive Baumaßnahme fügen wir Ihnen die
Kostenschätzung in Höhe von rund 200.000,00 € zur Kenntnis bei.
Nach der neuen Richtlinie des Landes Hessen zur
Förderung der ländlichen Entwicklung, veröffentlicht im Staatsanzeiger Nr. 15
vom 09.04.2018, muss gemäß Punkt 2.2.6 „Sonstige Bestimmungen“ die
Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit des Vorhabens einschließlich der
Bereitschaft zur Übernahme der Finanzierung der Folgekosten von Gremienbeschlüssen
nachgewiesen werden.
Ein weiteres Ziel ist es, das nicht mehr zeitgemäße
und in die Jahre gekommene Kneippbecken zu entfernen und auf dieser Freifläche
dafür eine attraktive Wasserspiellandschaft zu schaffen. Dieses Vorhaben würde
der gewünschten Aufwertung des dortigen Kinderspielplatzes entsprechen.
Für die Anschaffung des Wasserspielgerätes sowie für die
Demontage des Kneippbeckens wurde ein Bewilligungsbescheid in Höhe von max.
45.000,00 € durch die Stadtwaldstiftung ausgesprochen.
Dieses Projekt wurde
nunmehr der Steuerungsgruppe zur Empfehlung vorgeschlagen. Die
Steuerungsgruppe wird dieses Projekt in ihrer Sitzung am 10.04.2018 beraten und
ihre Empfehlung aussprechen.
Das Projekt bedarf der Genehmigung der
Denkmalschutzbehörde.
Beschlussantrag:
Der Magistrat der Stadt Laubach stellt über den
Ortsbeirat Laubach, den Haupt-, Bau- und Finanzausschuss sowie die Jugend-,
Sport-, Kultur-, Tourismus- und Sozialausschuss den Antrag, die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, die
Umsetzung des Projekts „Sanierung des Kiosks sowie Außenbereichs und
Umgestaltung der Freifläche zu einem Wasserspielplatz im Schlosspark“ aus dem
Handlungsfeld 3 „Freizeit, Tourismus, Kultur“, auf der Grundlage des Integrierten Kommunalen Entwicklungskonzepts zu befürworten und einen
entsprechenden Förderantrag bei der Förderstelle zu stellen. Dieser muss der
Förderstelle bis zum 15.05. bzw. 10.09.2018 vorliegen.
Finanzielle Auswirkungen:
Für
diese DE-Maßnahme stehen im Haushalt 2018 unter dem Produkt 15.573.01 /
0390.8420 0000 Haushaltsmittel in Höhe von 150.000,00 € haushaltsrechtlich zur
Verfügung. Die fehlenden Haushaltsmittel von 50.000,00 € müssten im Haushalt
2019 noch zur Verfügung gestellt werden.
Des
Weiteren wird die Übernahme der Finanzierung der jährlichen Folgekosten in Höhe
von von rund 5.750,00 € Netto (s. Anlage 1) für das städt. Gebäude bereitgestellt.
Bei
einer Förderung durch die Abteilung für den ländlichen Raum ist mit einer Förderquote
von 75% auf die förderfähigen Nettokosten zu rechnen.
Die
Kosten für den Ankauf des Wasserspielgerätes und der Umgestaltung der Freifläche
des Kneippbeckens werden durch die Stadtwaldstiftung gefördert.
Um
Zustimmung wird gebeten.
Anlagen:
-
IKEK-Auszüge
-
Kostenschätzung
-
Skizze Kiosk
-
Anlage 1:
Ermittlung der jährlichen Nettoeinnahmen/Nettoverluste