Betreff
Dorfentwicklungsprogramm der Stadt Laubach (IKEK)
hier: Beschlussfassung über die Umsetzung des Projektes "Sanierung des Kiosks sowie der Außenfläche und Umgestaltung der Freifläche zu einem Wasserspielplatz im Schlosspark"
Vorlage
327/2018
Aktenzeichen
623.42
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Durch die gefassten Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung werden bereits mehrere Startprojekte, wie z.B. Schaffung eines Jugendraums, Bewegungsparcours für Senioren, Barrierearmer Pflasterstreifen in der Innenstadt, welche die Steuerungsgruppe als zentrales Gremium während des Dorfentwicklungsprogramms der Stadt Laubach empfohlen hat, umgesetzt.

In allen 3 Handlungsfeldern des Integrierten Kommunalen Entwicklungskonzepts (IKEK) ist der Schlosspark mit all seinen Charakteristiken als wichtiger Bestandteil in den Vordergrund getreten und die Projektidee „Neue Beplanung des Schlossparks für Freizeitaktivitäten“ wurde im Konzept festgeschrieben. Dies zeigt, dass der Schlosspark als Mittelpunkt für die Begegnungen und das Wohlfühlen der Menschen in Laubach steht und sich die Bürger/-innen mit ihrem Schlosspark als Naherholungsareal identifizieren (s. Anlagen aus dem Konzept).

Die Arbeitsgruppe 3 „Freizeit/Tourismus/Kultur“ hat dies zur Grundlage genommen und das Projekt „Umgestaltung Schlossparkkiosk und Freiflächen“ erarbeitet.

Das Kiosk und die Außenfläche muss dringend saniert werden. Durch die baulichen Maßnahme (s. Kostenschätzung) kann eine Nutzung des Kiosks durch Vereine an den etablierten Veranstaltungen, wie Schlossparkkonzerte, Lichterfest, Bluesfest, sowie anderweitigen Veranstaltungen (Ferienspiele), wieder gewährleistet werden. Durch die Neugestaltung der Außenanlage soll ein ansehnlicher, öffentlicher Platz im Freien als Treffpunkt mit hoher Aufenthaltsqualität geschaffen werden. Im Rahmen dieser Baumaßnahme wird auch eine behindertengerechte Toilette für das Schlossparkareal geschaffen.

Für diese investive Baumaßnahme fügen wir Ihnen die Kostenschätzung in Höhe von rund 200.000,00 € zur Kenntnis bei.

Nach der neuen Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der ländlichen Entwicklung, veröffentlicht im Staatsanzeiger Nr. 15 vom 09.04.2018, muss gemäß Punkt 2.2.6 „Sonstige Bestimmungen“ die Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit des Vorhabens einschließlich der Bereitschaft zur Übernahme der Finanzierung der Folgekosten von Gremienbeschlüssen nachgewiesen werden.

Ein weiteres Ziel ist es, das nicht mehr zeitgemäße und in die Jahre gekommene Kneippbecken zu entfernen und auf dieser Freifläche dafür eine attraktive Wasserspiellandschaft zu schaffen. Dieses Vorhaben würde der gewünschten Aufwertung des dortigen Kinderspielplatzes entsprechen.

Für die Anschaffung des Wasserspielgerätes sowie für die Demontage des Kneippbeckens wurde ein Bewilligungsbescheid in Höhe von max. 45.000,00 € durch die Stadtwaldstiftung ausgesprochen.

Dieses Projekt wurde  nunmehr der Steuerungsgruppe zur Empfehlung vorgeschlagen. Die Steuerungsgruppe wird dieses Projekt in ihrer Sitzung am 10.04.2018 beraten und ihre Empfehlung aussprechen.

Das Projekt bedarf der Genehmigung der Denkmalschutzbehörde.


Beschlussantrag:

Der Magistrat der Stadt Laubach stellt über den Ortsbeirat Laubach, den Haupt-, Bau- und Finanzausschuss sowie die Jugend-, Sport-, Kultur-, Tourismus- und Sozialausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen.

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, die Umsetzung des Projekts „Sanierung des Kiosks sowie Außenbereichs und Umgestaltung der Freifläche zu einem Wasserspielplatz im Schlosspark“ aus dem Handlungsfeld 3 „Freizeit, Tourismus, Kultur“, auf der Grundlage des Integrierten Kommunalen Entwicklungskonzepts zu befürworten und einen entsprechenden Förderantrag bei der Förderstelle zu stellen. Dieser muss der Förderstelle bis zum 15.05. bzw. 10.09.2018 vorliegen.


Finanzielle Auswirkungen:

Für diese DE-Maßnahme stehen im Haushalt 2018 unter dem Produkt 15.573.01 / 0390.8420 0000 Haushaltsmittel in Höhe von 150.000,00 € haushaltsrechtlich zur Verfügung. Die fehlenden Haushaltsmittel von 50.000,00 € müssten im Haushalt 2019 noch zur Verfügung gestellt werden.

Des Weiteren wird die Übernahme der Finanzierung der jährlichen Folgekosten in Höhe von von rund 5.750,00 € Netto (s. Anlage 1) für das städt. Gebäude bereitgestellt.

Bei einer Förderung durch die Abteilung für den ländlichen Raum ist mit einer Förderquote von 75% auf die förderfähigen Nettokosten zu rechnen.

Die Kosten für den Ankauf des Wasserspielgerätes und der Umgestaltung der Freifläche des Kneippbeckens werden durch die Stadtwaldstiftung gefördert.

Um Zustimmung wird gebeten.


Anlagen:

-       IKEK-Auszüge

-       Kostenschätzung

-       Skizze Kiosk

-       Anlage 1: Ermittlung der jährlichen Nettoeinnahmen/Nettoverluste