Begründung:
Am 26.01.17 hat sich die
IKEK Steuerungsgruppe ausführlich mit der derzeit gültigen Stellplatzsatzung
der Stadt Laubach in Zusammenhang mit einer gewünschten positiven
Stadtentwicklung befasst. Hierbei wurde insbesondere die Frage nach der
Ablösung von Stellplätzen einer umfassenden Betrachtung unterzogen.
Die erste Satzung dieser
Art wurde bereits am 12.12.1994 durch die Stadt-verordnetenversammlung
beschlossen, fortwährend geändert bzw. angepasst. Ablösebeträge der Bauherren,
die bis dato bei der Stadt eingegangen sind, wurden nicht zur Schaffung von öffentlichen
Parkplätzen verwendet sondern sind jeweils in den Gesamthaushalt eingeflossen.
In den letzten Jahren sind von Bauherrn nur vereinzelt Ablösungen von
Stellflächen beantragt worden.
Nach eingehender
Beratung kam die IKEK Steuerungsgruppe in ihrer Sitzung vom 26.01.2017 deshalb einstimmig
zu dem Ergebnis, dass es sich bei der Stellplatzsatzung um ein Werk handelt,
das weder zeitgemäß noch die Ansiedlung von Familien oder Gewerbetreibenden in
der Kernstadt und den Ortsteilen fördert. Die Stellplatzsatzung steht somit
nicht im Einklang mit den Zielen des InterKommunalenEntwicklungsKonzeptes,
die auch die Nachverdichtung aller Ortskerne sowie die Nutzung-/Umnutzung von Leerständen
verfolgt. Insbesondere bei Umnutzungen von Gebäuden kann die Ablösung (2.300.-€
pro Stellplatz) von Stellflächen geplante Investition dermaßen in die Höhe treiben,
dass die Bauherrn von dem ursprünglichen Vorhaben gänzlich zurücktreten. Eine
gewünschte Ansiedlung in der Kernstadt und den Ortsteilen wird hierdurch
unterbunden.
Auf Grund des Vorgenannten
soll deshalb die Stellplatzsatzung, für die am 01.06.2016 durch die
Stadtverordnetenversammlung beschlossenen
Fördergebiete, die einen Bestandteil des städtebaulichen Fachbeitrags
mit Festsetzung des IKEK bilden, aufgehoben und außer Kraft gesetzt werden. Für
alle anderen Baugebiete bleibt die Stellplatzsatzung auch weiterhin bestehen.
Die zur Änderung beschlossene Satzung tritt rückwirkend ab dem 01.01.2016 in
Kraft.
Beschlussantrag:
Der Magistrat stellt über den Haupt-, Bau- und
Finanzausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die
folgende Änderung der Stellplatzsatzung:
Artikel
I
§1 wird wie folgt geändert:
Die Satzung gilt für das gesamte Gebiet der
Großgemeinde Laubach mit Ausnahme
der im städtebaulichen Fachbeitrag mit
Festsetzungen festgesetzten Fördergebiete,
welche am 01.06.2016 durch die
Stadtverordnetenversammlung beschlossen wurden.
Artikel II
Die vorstehende Änderung der Stellplatzsatzung
tritt am Tag nach Ihrer Verkündung
in Kraft und gilt rückwirkend ab dem 01.01.2016.
Anlagen:
Pläne: Fördergebiete