Betreff
Änderung der Stellplatzsatzung
Vorlage
182/2017
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Begründung:

 

Am 26.01.17 hat sich die IKEK Steuerungsgruppe ausführlich mit der derzeit gültigen Stellplatzsatzung der Stadt Laubach in Zusammenhang mit einer gewünschten positiven Stadtentwicklung befasst. Hierbei wurde insbesondere die Frage nach der Ablösung von Stellplätzen einer umfassenden Betrachtung unterzogen.

 

Die erste Satzung dieser Art wurde bereits am 12.12.1994 durch die Stadt-verordnetenversammlung beschlossen, fortwährend geändert bzw. angepasst. Ablösebeträge der Bauherren, die bis dato bei der Stadt eingegangen sind, wurden nicht zur Schaffung von öffentlichen Parkplätzen verwendet sondern sind jeweils in den Gesamthaushalt eingeflossen. In den letzten Jahren sind von Bauherrn nur vereinzelt Ablösungen von Stellflächen beantragt worden.

 

Nach eingehender Beratung kam die IKEK Steuerungsgruppe in ihrer Sitzung vom 26.01.2017 deshalb einstimmig zu dem Ergebnis, dass es sich bei der Stellplatzsatzung um ein Werk handelt, das weder zeitgemäß noch die Ansiedlung von Familien oder Gewerbetreibenden in der Kernstadt und den Ortsteilen fördert. Die Stellplatzsatzung steht somit nicht im Einklang mit den Zielen des InterKommunalenEntwicklungsKonzeptes, die auch die Nachverdichtung aller Ortskerne sowie  die Nutzung-/Umnutzung von Leerständen verfolgt. Insbesondere bei Umnutzungen von Gebäuden kann die Ablösung (2.300.-€ pro Stellplatz) von Stellflächen geplante Investition dermaßen in die Höhe treiben, dass die Bauherrn von dem ursprünglichen Vorhaben gänzlich zurücktreten. Eine gewünschte Ansiedlung in der Kernstadt und den Ortsteilen wird hierdurch unterbunden.

 

Auf Grund des Vorgenannten soll deshalb die Stellplatzsatzung, für die am 01.06.2016 durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossenen  Fördergebiete, die einen Bestandteil des städtebaulichen Fachbeitrags mit Festsetzung des IKEK bilden, aufgehoben und außer Kraft gesetzt werden. Für alle anderen Baugebiete bleibt die Stellplatzsatzung auch weiterhin bestehen. Die zur Änderung beschlossene Satzung tritt rückwirkend ab dem 01.01.2016 in Kraft.

 

Beschlussantrag:

 

Der Magistrat stellt über den Haupt-, Bau- und Finanzausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die folgende Änderung der Stellplatzsatzung:

 

                                                          Artikel I

 

§1 wird wie folgt geändert:

Die Satzung gilt für das gesamte Gebiet der Großgemeinde Laubach mit Ausnahme

der im städtebaulichen Fachbeitrag mit Festsetzungen festgesetzten Fördergebiete,

welche  am 01.06.2016 durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen wurden.

 

                                                          Artikel II

 

Die vorstehende Änderung der Stellplatzsatzung tritt am Tag nach Ihrer Verkündung

in Kraft und gilt rückwirkend ab dem 01.01.2016.

 

Anlagen:

 

Pläne: Fördergebiete