Betreff
Weitergehende Beratung und Beschlussfassung über die Einrichtung eines RuheForstes im Stadtwald Laubach hier: Festlegung eines Standortes
Vorlage
204b/2007
Aktenzeichen
752.279
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Begründung:

In der Stadtverordnetensitzung am 27. September 2007 wurde dem Magistrat der Auftrag erteilt, "möglicherweise noch geeignete Alternativen für einen Standort eines Ruheforstes" intensiv auf Geeignetheit zu prüfen und dabei die RuheForst GmbH und die betroffenen Ortsbeiräte ein zu beziehen.

Am 05.10.2007 hatten die Ortsbeiräte aus Laubach Kernstadt sowie Wetterfeld, die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung sowie die Magistratsmitglieder Gelegenheit , zwei Flächen in Augenschein zu nehmen. Dabei handelte es sich einerseits um die oben dargestellte Fläche, andererseits um eine südlich der Pflanzgartenhütte in Wetterfeld gelegene Teilfläche, den sogenannten "Heegwald", Flur 7, Flurstück 04/000, die größtenteils in der Gemarkung Wetterfeld, teilweise aber auch schon in der Waldgemarkung Ruppertsburg liegt.

Ohne das eine förmliche Abstimmung herbeigeführt wurde, ist jedoch sehr deutlich geworden, dass die ganz überwiegende Mehrheit der anwesenden Politiker die Fläche in der Kernstadt Laubach deutlich favorisiert hat.

Eine am 08.10.2007 durchführte Begehung beider Flächen, an der auch der katholische Pfarrer, Herr Clemens Wunderle, teilgenommen hat, ergab das die Laubacher Fläche deutlich besser geeignet ist, als die in der Wetterfelder / Ruppertsburger Gemarkung.

Für die Laubacher Fläche spricht, dass sie aufgrund ihrer Lage am Waldrand sowie des vorhandenen Straßen- und Wegenetzes relativ gut zu erreichen ist.

Der Waldbestand ist von seinem Erscheinungsbild deutlich besser geeignet, als der Wetterfelder. Der Baumbestand ist älter und aufgrund vorangegangener Durchforstungen auch lichter. Darüber hinaus wirkt der Baumbestand, aufgrund der angrenzenden Waldbilder aufgelockerter und lichter und schafft eine freundlichere Atmosphäre als der Wetterfelder Wald. Diese Sichtweise wurde auch durch Herrn Pfarrer Wunderle herausgestellt.

Es ist jedoch fest zu stellen, dass der Laubacher Waldteil sich im FFH-Gebiet, sowie im Europäischen Vogelschutzgebiet befindet. Mehrere mit der Oberen Naturschutzbehörde sowie dem Gutachter der Stadtwaldstiftung (Entwicklungsmöglichkeiten im FFH- und Europäischen Vogelschutzgebiet Laubacher Wald), Herrn Dr. Markus Dietz, geführte Gespräche haben jedoch ergeben, das die Anlegung eines solchen RuheForstes in diesem Waldbereich möglich ist.

Auch die RuheForst GmbH hat dem Standort zugestimmt.

Es wird daher gebeten, wie vorgeschlagen zu beschließen.

Beschlussantrag:

Der Magistrat stellt in Ergänzung zu der Stadtverordneten-Drucksache Nr. 204/2007 und 204a/2007 den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung möge wie folgt beschließen:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

  1. Im Stadtwald Laubach wird in der Flur 16, Flurstück 062/001 auf einer Teilfläche von ca. 5 ha ein RuheForst eingerichtet. Bei der Fläche handelt es sich um die Fläche, die östlich des geschotterten Waldweges zum Laubacher Pflanzgarten liegt. Die Fläche ergibt sich aus der beigefügten Lageplankarte.
  2. Der Magistrat wird beauftragt, alle notwendigen Schritte einzuleiten, um diese Fläche als RuheForst in Betrieb nehmen zu können.