Begründung:
Die Bürgerversammlung am 18.09.2007 zu dem Thema RuheForst hat eindrucksvoll gezeigt, dass die eindeutige Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger von Röthges gegen die Einrichtung eines Ruheforstes an dem vorgesehenen Standort ist. In der Diskussion wurde aber auch deutlich, dass die Mehrheit wie in der übrigen Bevölkerung auch, grundsätzlich keine Einwände gegen die Einrichtung RuheForst hat.
Aus der Versammlung wurde mehrmals der Vorwurf erhoben, dass nicht sorgfältig über weitere mögliche geeignete Standorte gesucht wurde. Deshalb haben sich Herr Imhoff und Herr Weicker am 19.09.2007 nochmals auf eine Standortsuche begeben.
Als Ergebnis dieser Standortsuche ist fest zu halten, dass es außer den 5 bekannten Standorten keine Alternativen gibt.
Von diesen 5 Standorten können eventuell 2 als Alternative zu Röthges in Frage kommen.
Die anderen Standorte scheiden wegen zu geringer Größe (max 2 ha) und der mangelhaften Verkehrsanbindung aus.
Für Außenstehende ist es schwer nachvollziehbar, dass bei ca. 1.881 ha. Wald nicht mehr Standorte zur Verfügung stehen. Hierzu ist es wichtig zu wissen, dass nur Buchenbestände mit einem Alter von mindestens 120 Jahren in Frage kommen. Buchenaltholzbestände scheiden wegen der Langfristigkeit der Einrichtung ebenfalls aus. Dies bedeutet, das zunächst nur 60 % unseres Waldbestandes, also nur 1.128 ha, für den Ruheforst geeignet sind. Von diesen 1.128 ha. scheiden Altholzbestände und Jungbestände aus, so dass lediglich ca. 200 ha in die Endauswahl kommen können.
Diese Buchenbestände stehen entweder
- in topographisch ungeeignetem Gelände (zu starkes Gefälle/Steigung),
- sind in ihrer Ausdehnung zu klein (weniger als 4 ha),
- oder sind verkehrsmäßig schwer zu erreichen.
Deshalb verbleiben lediglich ca. 50 ha die als Standort für einen RuheForst geeignet sind.
Zur weiteren Vorgehensweise ist vorgesehen, die Entscheidung über den Standort bis zur nächsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 12.11.2007 zurück zu stellen. Bis zu diesem Zeitpunkt sollen die Ortsbeiräte sowie der Haupt- und Finanzausschuss im Rahmen von Ortsterminen beteiligt werden.
Am 12.11. soll dann die StaVo die endgültige Entscheidung treffen.
Mit dieser Verfahrensweise wird noch sicher gestellt, dass fristgerecht zum 01.01.2008 der RuheForst in Betrieb gehen könnte.
Es wird gebeten, wie vorgeschlagen zu beschließen.
Beschlussantrag:
Der Magistrat stellt folgenden Änderungsantrag zu seiner Vorlage Nr. 204/2007:
Die StaVo beschließt in Abänderung der Beschlussvorlage 204/2007:
- Bezüglich der Festlegung eines Standortes für einen RuheForst wird der Magistrat beauftragt, möglicherweise noch geeignete Alternativen zu dem bisher vorgesehenen Standort intensiv auf die Geeignetheit als Ruheforst zu prüfen. Dabei werden die RuheForst GmbH und die betroffenen Ortsbeiräte einbezogen.
- Über den endgültigen Standort wird in der nächsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 12.11.2007 entschieden.
- Der Magistrat wird beauftragt, die weiteren Voraussetzungen zu schaffen, in der Großgemeinde Laubach einen Ruheforst einzurichten und mit der RuheForst GmbH einen entsprechenden Dienstleistungsvertrag abschließen zu können.
Anlagen:
Gebührenkalkulation RuheForst