hier: 1. Beschlussfassung und Feststellung des Entwurfes "Laubach -
Veränderungen annehmen und gestalten"
2. Beschlussfassung über den städtebaulichen Fachbeitrag mit
Festsetzung der Fördergebiete in der Großgemeinde für private
Fördermaßnahmen
3. Beschlussfassung über den kommunalen Investitionsrahmenplan
4. Beschlussfassung über die Startprojekte aus den 3 Handlungsfeldern
5. Beschlussfassung über den Auftrag zur Innenstadtentwicklung
Begründung:
1. Entwurf
„Laubach – Veränderungen annehmen und gestalten“
Die Dorfentwicklung in Hessen, ein Förderprogramm für
den ländlcihen Raum, wird seit 2012 auf Grundlage des Leitfadens zur Erstellung
eines integrierten kommunalen Entwicklungskonzepts (IKEK) durchgeführt. Anders
als bei der vorangehenden Dorferneuerung bezieht es die Kernstadt sowie alle Stadtteile
gleichzeitig ein.
Die Stadtverordnetenversammlung hat mit Beschluss vom
13. März 2014 die Teilnahme an IKEK beschlossen. Die Anerkennung zur Teilnahme
an der Dorfentwicklung erhielt Laubach im August 2014.
Auf dieser Grundlage entstand das vorliegende Konzept
in Zusammenarbeit mit der Bevölkerung, der Steuerungsgruppe und der
Stadtverwaltung.
Der IKEK – Prozess und deren Ergebnisse sind in dem
beiliegenden Konzept ausführlich dargestellt. Dabei möchten wir besonders auf
den Teil C IKEK Laubach – Strategie und Umsetzung mit den 3 Handlungsfeldern
und den erarbeiteten Maßnahmen hinweisen.
2. Städtebaulicher
Fachbeitrag und Festsetzung der Fördergebiete in der Großgemeinde
Mit dem städtebaulichen Fachbeitrag werden die
Fördergebiete abgegrenzt und ein Kriterienkatalog für die Gestaltung innerhalb
der Fördergebiete verbindlich festgelegt. Von besonderer Bedeutung ist es, dass
die Stadt aktiv für Maßnahmen privater Eigentümer wirbt. Die privaten
Investoren bilden die zweite Säule des Erfolgs der Dorfentwicklung. Die Stadt
kann mit öffentlichen Maßnahmen gleichzeitig begleitend und unterstützend für
Entwicklungsperspektiven und damit für Vertrauen in den Standort sorgen.
In der Anlage ist der städtebauliche Fachbeitrag
ausführlich dargestellt.
3. Beschlussfassung
über den kommunalen Investitionsrahmenplan für Vorhaben öffentlicher Träger und
Städtebaulicher Fachbeitrag
Im Rahmen des Dorfentwicklungsverfahrens der Stadt
Laubach wurde am 19.04.2016 das integrierte kommunale Entwicklungskonzept
(IKEK), der kommunale Investitionsrahmen und der städtebauliche Fachbeitrag mit
den örtlichen Fördergebieten von der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
(WI-Bank) für den Förderzeitraum 2014-2023 mit einem förderfähigen
Investitionsvolumen von 1.000.000,00 € festgelegt.
Der Kommunale Investitonsrahmen dient bei allen
Berechnungen für die zuwendungsfähigen Ausgaben als wesentliche Grundlage.
Neben der Zuwendung muss also immer in Abhängigkeit von der jeweiligen
Förderquote (z.Zt. 75% der Nettosumme) ein prozentualer Eigenanteil der Kommune
erbracht werden, um den Betrag in Anspruch nehmen zu können.
Vorhaben privater oder öffentlicher nicht-kommunaler
Träger, für deren Durchführung das öffentliche Interesse der Kommune bescheinigt
wird, werden nicht auf den kommunalen Investitionsrahmen angerechnet.
4. Beschlussfassung über die Startprojekte
aus den 3 Handlungsfelder
Die Abteilung für den ländlichen Raum, Wetzlar, hat
uns schriftlich darauf hingewiesen, dass bis spätestens 01. Juni 2016 die 1.
Förderanträge (Startprojekte) dort vorliegen müssten, um noch in 2016
entsprechend berücksichtigt zu werden. Gerade die Startprojekte sind eine
publikumswirksame Maßnahme, um die Akzeptanz in der Bevölkerung, gerade für die
privaten Eigentümer, nachhaltig für IKEK zu steigern.
Um frühzeitig eine außenwirksame Wirkung zu zeigen,
sollen aus den 3 Handlungsfeldern Startprojekte realisiert werden. Hierzu
zählen u.a.:
Handlungsfeld
1: Mitnahmebank
Aktives
Leerstandsmanagement
Beschaffung
von Geschwindigkeitsanzeigetafeln.
Handlungsfeld
2: Jugend kreativ für Laubach
Handlungsfeld
3: Broschüre für Selbstvermarktung
Die Startprojekte sind in dem Konzeptentwurf
ausführlich dargestellt worden. Bei dem Startprojekt aktives Leerstandsmanagement
soll ein sogenannter „Leerstandsmanager“ befristet eingestellt werden.
5. Beschlussfassung über den Auftrag zur
Innenstadtentwicklung
Die Weiterentwicklung der Innenstadt in der Kernstadt
Laubach hat für den Gesamtprozess IKEK eine zentrale Bedeutung. Der zunehmende
Leerstand von Gewerbeimmobilien und von Wohnraum kann nur erfolgreich
verhindert werden, wenn die Kernstadt zielgerichtet neu aufgestellt wird. Um
dieses wichtige Ziel erfolgreich umsetzen zu können, ist es notwendig ein erfahrenes
Planungsbüro mit entsprechender Erfahrung zu beauftragen. Selbstverständlich
müssen in diesen Prozess der Neugestaltung alle Akteure wie Gewerbetreibende
und Eigentümer frühzeitig eingebunden werden.
Die Planung der Innenstadtentwicklung und aktives
Leerstandsmanagement sollen deshalb bereits zu Beginn der praktischen Umsetzung
von IKEK vorangetrieben werden. Es ist deshalb wichtig, dass wir hier
frühzeitig handlungsfähig werden.
Der Verwaltung ist es bewusst, dass es gerade für die
neu gewählten Mandatsträger eine besondere Herausforderung darstellt, in diesen
laufenden Prozess von IKEK sich einzuarbeiten. Deshalb fügen wir in der Anlage
umfangreiches Informationsmaterial und Unterlagen zum IKEK – Prozess bei, um
frühzeitig umfassend zu informieren. Dies gilt selbstverständlich besonders für
die neu gewählten Mitglieder der Ortsbeiräte.
Beschlussantrag:
Der Magistrat stellt über die zu beteiligenden
Fachausschüsse den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Die Stadtverordnetenversammlung
beschließt den von den Prozessbeteiligten erarbeiteten Entwurf als Integriertes Kommunales Entwicklungskonzept (IKEK) „Laubach – Veränderungen
annehmen und gestalten“.
2. Die Stadtverordnetenversammlung
beschließt den städtebaulichen Fachbeitrag mit Festsetzung der Fördergebiete in
der Großgemeinde für private Fördermaßnahmen.
3. Die Stadtverordnetenversammlung
beschließt den kommunalen Investitionsrahmenplan und deren Fortschreibung in
der mittelfristigen Investitionsplanung.
4. Die Stadtverordnetenversammlung
beschließt die von der Steuerungsgruppe empfohlenen Startprojekte aus den 3
Handlungsfeldern.
5. Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt
die Verwaltung für die zukünftige Innenstadtentwicklung in der Kernstadt ein
fachlich erfahrenes Büro für Stadtplanung auszuwählen, um den notwendigen
Entwicklungsprozess gemeinsam mit der Steuerungsgruppe voranzutreiben. Die
hierfür notwendigen finanziellen Mittel werden gem. § 100 HGO im Vorgriff auf
den Nachtragshaushalt 2016 bereitgestellt.
Finanzielle Auswirkungen:
Im
Haushalt 2016 stehen unter dem Produkt 10.523.01 für Aufwendungen insgesamt
80.000 € zur Verfügung. An Zuweisungen erwarten wir ca. 60.000 €. Ggf. darüber
hinaus benötigte finanzielle Mittel sollen im Nachtragshaushalt 2016
eingestellt werden.
Anlagen:
- Entwurf Integriertes
Kommunales Entwicklungskonzept der
Stadt Laubach
- Städtebaulicher Fachbeitrag
a) Fachbeitrag
textlich formuliert
b) Übersicht
Blattschnitte/Einzellagen
c) Abgrenzung
der Fördergebiete
d)
Geltungsbereiche
- Kommunaler Investitionsrahmen für Vorhaben
öffentlicher Träger
und
Städtebaulicher Fachbeitrag