Betreff
Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf für ein integriertes kommunales Entwicklungskonzept der Stadt Laubach (IKEK)
hier: 1. Beschlussfassung und Feststellung des Entwurfes "Laubach -
Veränderungen annehmen und gestalten"
2. Beschlussfassung über den städtebaulichen Fachbeitrag mit
Festsetzung der Fördergebiete in der Großgemeinde für private
Fördermaßnahmen
3. Beschlussfassung über den kommunalen Investitionsrahmenplan
4. Beschlussfassung über die Startprojekte aus den 3 Handlungsfeldern
5. Beschlussfassung über den Auftrag zur Innenstadtentwicklung
Vorlage
015/2016
Aktenzeichen
623.42
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

 

1. Entwurf „Laubach – Veränderungen annehmen und gestalten“

 

Die Dorfentwicklung in Hessen, ein Förderprogramm für den ländlcihen Raum, wird seit 2012 auf Grundlage des Leitfadens zur Erstellung eines integrierten kommunalen Entwicklungskonzepts (IKEK) durchgeführt. Anders als bei der vorangehenden Dorferneuerung bezieht es die Kernstadt sowie alle Stadtteile gleichzeitig ein.

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat mit Beschluss vom 13. März 2014 die Teilnahme an IKEK beschlossen. Die Anerkennung zur Teilnahme an der Dorfentwicklung erhielt Laubach im August 2014.

Auf dieser Grundlage entstand das vorliegende Konzept in Zusammenarbeit mit der Bevölkerung, der Steuerungsgruppe und der Stadtverwaltung.

Der IKEK – Prozess und deren Ergebnisse sind in dem beiliegenden Konzept ausführlich dargestellt. Dabei möchten wir besonders auf den Teil C IKEK Laubach – Strategie und Umsetzung mit den 3 Handlungsfeldern und den erarbeiteten Maßnahmen hinweisen.

 

 

2.         Städtebaulicher Fachbeitrag und Festsetzung der Fördergebiete in der Großgemeinde

 

Mit dem städtebaulichen Fachbeitrag werden die Fördergebiete abgegrenzt und ein Kriterienkatalog für die Gestaltung innerhalb der Fördergebiete verbindlich festgelegt. Von besonderer Bedeutung ist es, dass die Stadt aktiv für Maßnahmen privater Eigentümer wirbt. Die privaten Investoren bilden die zweite Säule des Erfolgs der Dorfentwicklung. Die Stadt kann mit öffentlichen Maßnahmen gleichzeitig begleitend und unterstützend für Entwicklungsperspektiven und damit für Vertrauen in den Standort sorgen.

 

In der Anlage ist der städtebauliche Fachbeitrag ausführlich dargestellt.

 

 

3.         Beschlussfassung über den kommunalen Investitionsrahmenplan für Vorhaben öffentlicher Träger und Städtebaulicher Fachbeitrag

 

Im Rahmen des Dorfentwicklungsverfahrens der Stadt Laubach wurde am 19.04.2016 das integrierte kommunale Entwicklungskonzept (IKEK), der kommunale Investitionsrahmen und der städtebauliche Fachbeitrag mit den örtlichen Fördergebieten von der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WI-Bank) für den Förderzeitraum 2014-2023 mit einem förderfähigen Investitionsvolumen von 1.000.000,00 € festgelegt.

 

Der Kommunale Investitonsrahmen dient bei allen Berechnungen für die zuwendungsfähigen Ausgaben als wesentliche Grundlage. Neben der Zuwendung muss also immer in Abhängigkeit von der jeweiligen Förderquote (z.Zt. 75% der Nettosumme) ein prozentualer Eigenanteil der Kommune erbracht werden, um den Betrag in Anspruch nehmen zu können.

 

Vorhaben privater oder öffentlicher nicht-kommunaler Träger, für deren Durchführung das öffentliche Interesse der Kommune bescheinigt wird, werden nicht auf den kommunalen Investitionsrahmen angerechnet.

 

 

4.         Beschlussfassung über die Startprojekte aus den 3 Handlungsfelder

 

Die Abteilung für den ländlichen Raum, Wetzlar, hat uns schriftlich darauf hingewiesen, dass bis spätestens 01. Juni 2016 die 1. Förderanträge (Startprojekte) dort vorliegen müssten, um noch in 2016 entsprechend berücksichtigt zu werden. Gerade die Startprojekte sind eine publikumswirksame Maßnahme, um die Akzeptanz in der Bevölkerung, gerade für die privaten Eigentümer, nachhaltig für IKEK zu steigern.

 

Um frühzeitig eine außenwirksame Wirkung zu zeigen, sollen aus den 3 Handlungsfeldern Startprojekte realisiert werden. Hierzu zählen u.a.:

 

            Handlungsfeld 1:     Mitnahmebank

                                                Aktives Leerstandsmanagement

                                                Beschaffung von Geschwindigkeitsanzeigetafeln.

 

            Handlungsfeld 2:     Jugend kreativ für Laubach

 

            Handlungsfeld 3:     Broschüre für Selbstvermarktung

 

Die Startprojekte sind in dem Konzeptentwurf ausführlich dargestellt worden. Bei dem Startprojekt aktives Leerstandsmanagement soll ein sogenannter „Leerstandsmanager“ befristet eingestellt werden.

 

 

5.         Beschlussfassung über den Auftrag zur Innenstadtentwicklung

 

Die Weiterentwicklung der Innenstadt in der Kernstadt Laubach hat für den Gesamtprozess IKEK eine zentrale Bedeutung. Der zunehmende Leerstand von Gewerbeimmobilien und von Wohnraum kann nur erfolgreich verhindert werden, wenn die Kernstadt zielgerichtet neu aufgestellt wird. Um dieses wichtige Ziel erfolgreich umsetzen zu können, ist es notwendig ein erfahrenes Planungsbüro mit entsprechender Erfahrung zu beauftragen. Selbstverständlich müssen in diesen Prozess der Neugestaltung alle Akteure wie Gewerbetreibende und Eigentümer frühzeitig eingebunden werden.

 

Die Planung der Innenstadtentwicklung und aktives Leerstandsmanagement sollen deshalb bereits zu Beginn der praktischen Umsetzung von IKEK vorangetrieben werden. Es ist deshalb wichtig, dass wir hier frühzeitig handlungsfähig werden.

 

Der Verwaltung ist es bewusst, dass es gerade für die neu gewählten Mandatsträger eine besondere Herausforderung darstellt, in diesen laufenden Prozess von IKEK sich einzuarbeiten. Deshalb fügen wir in der Anlage umfangreiches Informationsmaterial und Unterlagen zum IKEK – Prozess bei, um frühzeitig umfassend zu informieren. Dies gilt selbstverständlich besonders für die neu gewählten Mitglieder der Ortsbeiräte.

Beschlussantrag:

 

Der Magistrat stellt über die zu beteiligenden Fachausschüsse den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.         Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den von den Prozessbeteiligten erarbeiteten Entwurf als Integriertes Kommunales Entwicklungskonzept (IKEK) „Laubach – Veränderungen annehmen und gestalten“.

 

2.         Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den städtebaulichen Fachbeitrag mit Festsetzung der Fördergebiete in der Großgemeinde für private Fördermaßnahmen.

 

3.         Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den kommunalen Investitionsrahmenplan und deren Fortschreibung in der mittelfristigen Investitionsplanung.

 

4.         Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die von der Steuerungsgruppe empfohlenen Startprojekte aus den 3 Handlungsfeldern.

 

5.         Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt die Verwaltung für die zukünftige Innenstadtentwicklung in der Kernstadt ein fachlich erfahrenes Büro für Stadtplanung auszuwählen, um den notwendigen Entwicklungsprozess gemeinsam mit der Steuerungsgruppe voranzutreiben. Die hierfür notwendigen finanziellen Mittel werden gem. § 100 HGO im Vorgriff auf den Nachtragshaushalt 2016 bereitgestellt.

Finanzielle Auswirkungen:

 

Im Haushalt 2016 stehen unter dem Produkt 10.523.01 für Aufwendungen insgesamt 80.000 € zur Verfügung. An Zuweisungen erwarten wir ca. 60.000 €. Ggf. darüber hinaus benötigte finanzielle Mittel sollen im Nachtragshaushalt 2016 eingestellt werden.

Anlagen:

 

- Entwurf Integriertes Kommunales Entwicklungskonzept der Stadt Laubach

- Städtebaulicher Fachbeitrag

  a) Fachbeitrag textlich formuliert

  b) Übersicht Blattschnitte/Einzellagen

  c) Abgrenzung der Fördergebiete

  d) Geltungsbereiche

- Kommunaler Investitionsrahmen für Vorhaben öffentlicher Träger

   und Städtebaulicher Fachbeitrag