Begründung:
Für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses im
Stadtteil Gonterskirchen wurde seitens der Arbeitsgruppe Feuerwehr
Gonterskirchen eine Vorplanung erstellt. Im Anschluss hat das Planungsbüro
Lambrecht aus Mücke die Entwurfsausarbeitung aufgenommen und die zu erwartenden
Baukosten nach der ersten Ebene der
DIN 276 für die Haushaltsberatung ( Haushalt 2015 ) ermittelt.
Die Baukostenhöhe für das reine Gebäude mit den
Außen- und Verkehrsanlagen innerhalb des Grundstücks wurde nach dem damaligen
Planungsstand mit 950.000,00 € beziffert. ( Drucksache Nr. 621/2014)
Im Zuge der Vergabe der Ingenieurleistungen hat das
Büro Weil mit ihren Bewerbungsunterlagen auch eine grobe Kostenschätzung ( vom 02 April 2015 ) in Höhe von 941.000,00
€ eingereicht.
Diese Kostenschätzung wurde auf Grundlage der DIN
276 erstellt (hier: 1. Ebene nach DIN 276). Das heißt, die Kosten wurden über
die zu erwartenden bzw. gewünschten Bruttogrundflächen und Bruttorauminhalte
des Gebäudes ermittelt. Dies geschah auf Grundlage von Kostenangaben des
Baukosteninformationszentrums zu Vergleichsobjekten (BKI; initiiert von den
Deutschen Architektenkammern).
In der Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) ist laut
HOAI eine Kostenberechnung nach DIN
276 Bestandteil der Leistung. Die Kosten wurden hier auf Basis der Entwurfsplanung
ermittelt. Das heißt, hier wurden die Kosten über die zur Ausführung kommenden
Gewerke der Kostengruppe 300 (Bauwerk, Baukonstruktion), Kostengruppe 400 (Bauwerk
Technische Anlagen), Kostengruppe 500 (Außenanlage) ermittelt. Die Baukosten
betragen gemäß Kostenberechnung vom 07.12.2015 ohne Kostengruppe 600 (Ausstattung)
1.180.000,00 €
Das Leistungsbild der HOAI schreibt aus gutem Grund
das Erstellen der Kostenberechnung erst für die Leistungsphase 3
(Entwurfsplanung) vor. Denn erst nach Vorliegen der Entwurfsplanung kann eine
differenzierte Kostenberechnung aufgestellt werden.
Außerdem wurde der Aufwand für die Ausfahrt der
Rettungsfahrzeuge unmittelbar von dem städtischen Grundstück auf die Landstraße
außer Acht gelassen, da die abschließende Stellungnahme mit eventuellen
Forderungen von Hessen Mobil noch aussteht.
Des Weiteren finden Sie in der Anlage eine
Stellungnahme des Architekturbüros Weil zu dem Thema Mehrauszahlungen. Der
Magistrat wurde am 09.11.2015 über den finanziellen Mehrbedarf erstmals
informiert. Möglichen Einsparvorschlägen seitens der Verwaltung (1 Stellplatz
in der Fahrzeughalle weniger) bzw. der Arbeitsgruppe (keine Fußbodenheizung
sondern Lüftung in der Fahrzeughalle) wurde nicht zugestimmt.
In der gemeinsamen Sitzung wird der Architekt für
Rückfragen anwesend sein.
Es wird gebeten wie vorgeschlagen zu beschließen.
Beschlussantrag:
Der Magistrat stellt über den Haupt- und
Finanzausschuss und den Umwelt-, Bau-, Planungs- und Verkehrsausschuss den
Antrag, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt im Vorgriff
auf die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2016 überplanmäßige Auszahlungen für die
Baumaßnahme Feuerwehrgerätehaus Gonterskirchen in Höhe von 300.000 €. Die
Mehrauszahlungen sind gedeckt durch Minderauszahlungen bei der Maßnahme
„Breitbandausbau“.
Finanzielle Auswirkungen:
Lt.
Mitteilung der Breitbandgesellschaft werden für den Endausbau lediglich noch
278.000 € benötigt. Die darüber hinaus zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe
von ca. 336.272 € können für die Deckung der Mehrauszahlungen verwendet werden.
Anlagen:
Stellungnahmen zu den Mehrauszahlungen der Verwaltung
und des Architekten
Protokollauszüge
Kostenschätzung und Kostenberechnung