Betreff
Beratung und Beschlussfassung über überplanmäßige Auszahlungen gem. § 100 HGO für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Gonterskirchen
Vorlage
847/2016
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses im Stadtteil Gonterskirchen wurde seitens der Arbeitsgruppe Feuerwehr Gonterskirchen eine Vorplanung erstellt. Im Anschluss hat das Planungsbüro Lambrecht aus Mücke die Entwurfsausarbeitung aufgenommen und die zu erwartenden Baukosten nach der ersten Ebene der DIN 276 für die Haushaltsberatung ( Haushalt 2015 ) ermittelt.

Die Baukostenhöhe für das reine Gebäude mit den Außen- und Verkehrsanlagen innerhalb des Grundstücks wurde nach dem damaligen Planungsstand mit 950.000,00 € beziffert. ( Drucksache  Nr. 621/2014)

Im Zuge der Vergabe der Ingenieurleistungen hat das Büro Weil mit ihren Bewerbungsunterlagen auch eine grobe Kostenschätzung  ( vom 02 April 2015 ) in Höhe von 941.000,00 € eingereicht.

Diese Kostenschätzung wurde auf Grundlage der DIN 276 erstellt (hier: 1. Ebene nach DIN 276). Das heißt, die Kosten wurden über die zu erwartenden bzw. gewünschten Bruttogrundflächen und Bruttorauminhalte des Gebäudes ermittelt. Dies geschah auf Grundlage von Kostenangaben des Baukosteninformationszentrums zu Vergleichsobjekten (BKI; initiiert von den Deutschen Architektenkammern).

In der Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) ist laut HOAI eine Kostenberechnung nach DIN 276 Bestandteil der Leistung. Die Kosten wurden hier auf Basis der Entwurfsplanung ermittelt. Das heißt, hier wurden die Kosten über die zur Ausführung kommenden Gewerke der Kostengruppe 300 (Bauwerk, Baukonstruktion), Kostengruppe 400 (Bauwerk Technische Anlagen), Kostengruppe 500 (Außenanlage) ermittelt. Die Baukosten betragen gemäß Kostenberechnung vom 07.12.2015 ohne Kostengruppe 600 (Ausstattung) 1.180.000,00 €

Das Leistungsbild der HOAI schreibt aus gutem Grund das Erstellen der Kostenberechnung erst für die Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) vor. Denn erst nach Vorliegen der Entwurfsplanung kann eine differenzierte Kostenberechnung aufgestellt werden.

Außerdem wurde der Aufwand für die Ausfahrt der Rettungsfahrzeuge unmittelbar von dem städtischen Grundstück auf die Landstraße außer Acht gelassen, da die abschließende Stellungnahme mit eventuellen Forderungen von Hessen Mobil noch aussteht.

Des Weiteren finden Sie in der Anlage eine Stellungnahme des Architekturbüros Weil zu dem Thema Mehrauszahlungen. Der Magistrat wurde am 09.11.2015 über den finanziellen Mehrbedarf erstmals informiert. Möglichen Einsparvorschlägen seitens der Verwaltung (1 Stellplatz in der Fahrzeughalle weniger) bzw. der Arbeitsgruppe (keine Fußbodenheizung sondern Lüftung in der Fahrzeughalle) wurde nicht zugestimmt.

In der gemeinsamen Sitzung wird der Architekt für Rückfragen anwesend sein.

Es wird gebeten wie vorgeschlagen zu beschließen.

 

Beschlussantrag:

 

Der Magistrat stellt über den Haupt- und Finanzausschuss und den Umwelt-, Bau-, Planungs- und Verkehrsausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt im Vorgriff auf die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2016 überplanmäßige Auszahlungen für die Baumaßnahme Feuerwehrgerätehaus Gonterskirchen in Höhe von 300.000 €. Die Mehrauszahlungen sind gedeckt durch Minderauszahlungen bei der Maßnahme „Breitbandausbau“.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Lt. Mitteilung der Breitbandgesellschaft werden für den Endausbau lediglich noch 278.000 € benötigt. Die darüber hinaus zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von ca. 336.272 € können für die Deckung der Mehrauszahlungen verwendet werden.

Anlagen:

 

Stellungnahmen zu den Mehrauszahlungen der Verwaltung und des Architekten

Protokollauszüge

Kostenschätzung und Kostenberechnung