Betreff
Bauleitplanung der Stadt Laubach, Stadtteil Wetterfeld
Bebauungsplan "An der Herrenhausgasse"
hier: - Abwägung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB
- Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB und Abschluss des Bauleitplanverfahrens
Vorlage
480/2013
Aktenzeichen
621.41
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Mit dem Bebauungsplan kann, in voll erschlossener Lagesituation, im Rahmen des vereinfachten Bauleitplanverfahrens die bauplanungsrechtliche Voraussetzung für die ergänzende Errichtung eines Einfamilienwohnhauses geschaffen werden.

Die in Rede stehende Grundstücksteilfläche liegt am Nordostrand von Wetterfeld und schließt unmittelbar an die ostseitige Bebauung an der Herrenhausgasse an. Derzeitig ist die Teilfläche durch eine landwirtschaftliche Scheune/ Maschinenhalle bebaut.

Auf der gegenüberliegenden Straßenseite liegen die bebauten Grundstücke „Am Weinberg“.

Der Grundstückseigentümer hat sich zur Tragung der Planungskosten verpflichtet; der Stadt Laubach entstanden und entstehen keine Kosten.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach n§ 13a BauGB; die Durchführung des Bauleitplanverfahrens erfolgte gemäß § 13 Abs. 2 und 3 BauGB in Verbindung mit §§ 3(2) und 4(2) BauGB:

Die Entwurfsoffenlage des Bebauungsplanes nach § 3(2) BauGB erfolgte vom 11.03. bis zum 12.04.2013, die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4(2) mit Schreiben vom 04.03.2013 beteiligt.

Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gingen keine Stellungnahmen ein; seitens der Behörden wurden keine Stellungnahmen vorgelegt, die, nach Abwägung durch die Stadtverordnetenversammlung, zu einer materiellen Änderung des Bebauungsplanes führen bzw. führen müssten.

Auf Anregung des Regierungspräsidiums Gießen wird eine jeweiliger Hinweis zur Lage des Plangebietes innerhalb des Trinkwasserschutzgebietes (mit Verweis auf die entsprechende Verordnung) sowie die Lage im Bereich eines erloschenen Bergwerksfeldes im Bebauungsplan bzw. der Begründung ergänzt.

Vor dem Hintergrund dessen wird die vorstehende Beschlussfassung empfohlen; um Zustimmung wird gebeten.


Beschlussantrag:

Der Magistrat der Stadt Laubach stellt über den Umwelt-, Bau-, Planungs- und Verkehrsausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

(1)  Die Stadtverordnetenversammlung beschließt nach Abwägung der vorliegenden Stellungnahmen gem. § 1(7) BauGB die in der Anlage (S. 1 – 11) befindlichen Beschlussempfehlungen als Stellungnahmen der Stadt Laubach.

Der Bebauungsplan bleibt infolge dessen materiell unverändert.

(2)  Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt mit einer Gesamtgröße von rd. 1.800 m² am östlichen Rand der Wohnortslage von Wetterfeld und umfasst die Westspitze des Flurstücks 2 in der Flur 6 der Gemarkung Wetterfeld.

(3)  Der Bebauungsplan wurde als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB aufgestellt. Eine Umweltprüfung nach § 2(4) BauGB erfolgte nicht.

Der Flächennutzungsplan der Stadt Laubach wird im entsprechenden Bereich nach  § 13a(2) Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung angepasst.

(4)  Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach beschließt gemäß § 10 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan „An der Herrenhausgasse“ im Stadtteil Wetterfeld einschließlich der Festsetzung gemäß § 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 81 HBO als Satzung und die Begründung dazu

(5)  Die Beschlussfassung ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.