Bebauungsplan "Im Wiesgarten"
hier: - Beschluss zur Aufstellung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
- Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB
- Durchführung des Bauleitverfahrens nach § 13 Abs. 2 u. 3 BauGB
Begründung:
Das
Anwesen in der Münsterer Straße 22, im Westen von Wetterfeld, stellt ein
großes, vormals landwirtschaftlich genutztes Hofensemble dar.
Mit
einem kleinen Nebenerwerbsbetrieb, der in naher Zukunft aus Altersgründen aufgegeben
werden soll/ muss und mit lediglich drei Bewohnern, stehen große Teile des gesamten
Gebäudeensembles mit mehreren hundert Quadratmetern Nutzfläche leer.
Eine
sinnvolle Nachnutzung sowie eine notwendige Instandhaltung ist seitens der Eigentümer
nicht möglich bzw. wirtschaftlich nicht realisierbar. Eine in Betracht zu ziehende,
altersgerechte und barrierefreie bauliche Umgestaltung des Wohnhauses an der
Münsterer Straße ist angesichts der ansonsten untergenutzten bzw. leer
stehenden Bausubstanz nicht sinnvoll.
Seitens
der Eigentümer ist daher in unmittelbar westlichen Anschluss an das o. g. Anwesen,
in voll erschlossener Lage sowie auf eigener Grundstücksfläche die Errichtung
eines kleinen, ebenerdigen und barrierefreien Einfamilienwohnhauses zum Eigenbedarf
vorgesehen. Im Anschluss wird die nachfrageorientierte Veräußerung des oben
genannten Anwesens beabsichtigt.
Mit
dem Bebauungsplan soll daher im Rahmen des vereinfachten Bauleitplanverfahrens
die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die ergänzende Errichtung eines
altersgerechten Einfamilienwohnhauses geschaffen werden.
Die
Grundstückseigentümer haben sich zur Übernahme der Planungskosten verpflichtet,
so dass der Stadt Laubach keine Kosten entstehen.
Vor
dem genannten Hintergrund wird die vorstehende Beschlussfassung empfohlen und
um Zustimmung gebeten.
Beschlussantrag:
Der
Magistrat der Stadt Laubach stellt über den Umwelt-, Bau-, Planungs- und Verkehrsausschuss
den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
(1)
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung
des Bebauungsplanes „Im Wiesgarten“, im Stadtteil Wetterfeld.
Der vorläufige räumliche Geltungsbereich liegt mit
einer Gesamtgröße von ca. 1.100 m² am westlichen Rand der Siedlungslage von Wetterfeld und
umfasst jeweils eine Teilfläche in Bereich Flur 3, Flurstück-Nr. 28 und 29 in
der Gemarkung Wetterfeld.
Lage und vorläufige Abgrenzung des Plangebietes sind
der nachstehenden Übersichtkarte zu entnehmen.
(2)
Mit dem
Bebauungsplan soll die bauplanungsrechtliche Grundlage für die ergänzende
Errichtung eines Einfamilienwohnhauses in städtebaulich verträglicher und voll
erschlossener Lage geschaffen werden.
(3)
Der Bebauungsplan
dient der Nachverdichtung im besiedelten Bereich. Da zudem die sonstigen
Anwendungsvoraussetzungen gegeben sind, wird der Bebauungsplan als
Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB aufgestellt. Eine Umweltprüfung
nach § 2 Abs. 4 BauGB erfolgt nicht.
Der Flächennutzungsplan der Stadt Laubach wird im Wege
der Berichtigung entsprechend angepasst.
(4)
Die Durchführung
des Bauleitplanverfahrens erfolgt gemäß den Bestimmungen des § 13 Abs. 2 und 3
BauGB.
(5)
Der
Aufstellungsbeschluss ist fristgerecht ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen:
Entwurf
des Bebauungsplanes
Begründung
zum Bebauungsplan
Luftbildübersicht
(Lage des Plangebietes ohne Maßstab)