Betreff
Bauleitplanung der Stadt Laubach, Stadtteil Wetterfeld
Bebauungsplan "Im Wiesgarten"
hier: - Beschluss zur Aufstellung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
- Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB
- Durchführung des Bauleitverfahrens nach § 13 Abs. 2 u. 3 BauGB
Vorlage
366/2013
Aktenzeichen
621.41
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Das Anwesen in der Münsterer Straße 22, im Westen von Wetterfeld, stellt ein großes, vormals landwirtschaftlich genutztes Hofensemble dar.

Mit einem kleinen Nebenerwerbsbetrieb, der in naher Zukunft aus Altersgründen aufgegeben werden soll/ muss und mit lediglich drei Bewohnern, stehen große Teile des gesamten Gebäudeensembles mit mehreren hundert Quadratmetern Nutzfläche leer.

Eine sinnvolle Nachnutzung sowie eine notwendige Instandhaltung ist seitens der Eigentümer nicht möglich bzw. wirtschaftlich nicht realisierbar. Eine in Betracht zu ziehende, altersgerechte und barrierefreie bauliche Umgestaltung des Wohnhauses an der Münsterer Straße ist angesichts der ansonsten untergenutzten bzw. leer stehenden Bausubstanz nicht sinnvoll.

 

Seitens der Eigentümer ist daher in unmittelbar westlichen Anschluss an das o. g. Anwesen, in voll erschlossener Lage sowie auf eigener Grundstücksfläche die Errichtung eines kleinen, ebenerdigen und barrierefreien Einfamilienwohnhauses zum Eigenbedarf vorgesehen. Im Anschluss wird die nachfrageorientierte Veräußerung des oben genannten Anwesens beabsichtigt.

 

Mit dem Bebauungsplan soll daher im Rahmen des vereinfachten Bauleitplanverfahrens die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die ergänzende Errichtung eines altersgerechten Einfamilienwohnhauses geschaffen werden.

 

Die Grundstückseigentümer haben sich zur Übernahme der Planungskosten verpflichtet, so dass der Stadt Laubach keine Kosten entstehen.

 

Vor dem genannten Hintergrund wird die vorstehende Beschlussfassung empfohlen und um Zustimmung gebeten.

Beschlussantrag:

 

Der Magistrat der Stadt Laubach stellt über den Umwelt-, Bau-, Planungs- und Verkehrsausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

(1)  Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Im Wiesgarten“, im Stadtteil Wetterfeld.

Der vorläufige räumliche Geltungsbereich liegt mit einer Gesamtgröße von ca. 1.100 m² am westlichen Rand der Siedlungslage von Wetterfeld und umfasst jeweils eine Teilfläche in Bereich Flur 3, Flurstück-Nr. 28 und 29 in der Gemarkung Wetterfeld.

Lage und vorläufige Abgrenzung des Plangebietes sind der nachstehenden Übersichtkarte zu entnehmen.

 

(2)  Mit dem Bebauungsplan soll die bauplanungsrechtliche Grundlage für die ergänzende Errichtung eines Einfamilienwohnhauses in städtebaulich verträglicher und voll erschlossener Lage geschaffen werden.

 

(3)  Der Bebauungsplan dient der Nachverdichtung im besiedelten Bereich. Da zudem die sonstigen Anwendungsvoraussetzungen gegeben sind, wird der Bebauungsplan als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB aufgestellt. Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB erfolgt nicht.

Der Flächennutzungsplan der Stadt Laubach wird im Wege der Berichtigung entsprechend angepasst.

 

(4)  Die Durchführung des Bauleitplanverfahrens erfolgt gemäß den Bestimmungen des § 13 Abs. 2 und 3 BauGB.

 

(5)  Der Aufstellungsbeschluss ist fristgerecht ortsüblich bekannt zu machen.

Anlagen:

 

Entwurf des Bebauungsplanes

Begründung zum Bebauungsplan

Luftbildübersicht (Lage des Plangebietes ohne Maßstab)