Betreff
Durchführung der Baumkontrolle an öffentlichen Verkehrsflächen
hier: Beratung und Beschlussfassung über die Aufhebung des Sperrvermerks
Vorlage
287/2012
Aktenzeichen
773.10
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Gemäß den einschlägigen Richtlinien sind städtische Bäume an den öffentlichen Verkehrsflächen nach ihrem Zustand turnusmäßig zu überprüfen und zu dokumentieren. Sollte bei der jeweiligen Bewertung eine Gefahr bzw. Einschränkung der Verkehrssicherheitsplicht festgestellt werden, sind  notwendige Gegenmaßnahmen einzuleiten.

Die Stadt Laubach verfügt schätzungsweise über 5.000 Bäume, die katalogisiert und bewertet werden müssen. Seid 2007 wurden bereits ca. 1.000 Bäume durch unseren Gärtnermeister aufgenommen und bewertet. Über notwendige Baumfällungen wurde dann der Magistrat im Vorgriff informiert. Weiter sind 200 Bäume im Schlosspark und an öffentlichen Verkehrsflächen nummeriert worden. Bis zum heutigen Tage sind beim städtischen Gärtnermeister 1.415 Stunden (Personalkosten rd. 41.000,- Euro) für diese Tätigkeiten angefallen. Auf Grund des immensen Arbeitsumfanges einerseits und der äußerst schwierigen Personalsituation des Bauhofes andererseits, kann eine zeitnahe Erfassung und Bewertung der restlichen Bäume nicht erfolgen. Durch die Fremdvergabe an einen Baumgutachter ist darüber hinaus die Feststellung von Schäden durch selten auftretende Krankheitsbilder gewährleistet.

Der Magistrat der Stadt Laubach hat sich bereits mehrfach mit dem Thema auseinandergesetzt. Neben dem Haftungsanspruch gegenüber der Stadt im Schadensfall muss nach Auffassung des Magistrates, die Sicherheit von Bürgern äußerste Priorität genießen (siehe hierzu Mitteilung vom BADK).

Deshalb hat der Magistrat Mittel in Höhe von insgesamt 40.300,- Euro für die Erfassung und Bewertung der restlichen Bäume durch ein externes Büro in den Haushalt 2012 eingebracht. Bei der endgültigen Beschlussfassung des Haushaltes durch die Stadtverordnetenversammlung wurde die Haushaltsstelle allerdings mit einem Sperrvermerk versehen.

Die vorgenannten Leistungen können somit nur nach der Aufhebung des Sperrvermerks vorangetrieben werden. Im Anschluss an die Bewertung der restlichen Bäume wird auch eine Übersicht über die noch zu erwartenden Kosten des Pflegeaufwandes vorliegen.

Die Kosten für die fortführende jährliche Baumkontrolle können derzeit mit rd. 18.370,55 Euro beziffert werden. Der genaue Aufwand kann erst nach der durchgeführten Erstbewertung aller Bäume genannt werden.

Es wird gebeten wie beantragt zu beschließen.


Beschlussantrag:

Der Magistrat der Stadt Laubach stellt über den Haupt- und Finanzausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach beschließt die Aufhebung des Sperrvermerks bei der Buchungsstelle 56.1.01.617900, in Höhe von 30.100,- Euro.

Der Magistrat wird im Anschluss beauftragt, weitere Schritte zur Erfassung und Bewertung der Bäume auf öffentlichen Flächen zügig voran zu treiben.


Finanzielle Auswirkungen:


Anlagen:

Auszug aus dem BADK

Kopie eines Baumbeurteilungsblattes