hier: Beratung und Beschlussfassung über die Aufhebung des Sperrvermerks
Begründung:
Gemäß
den einschlägigen Richtlinien sind städtische Bäume an den öffentlichen Verkehrsflächen
nach ihrem Zustand turnusmäßig zu überprüfen und zu dokumentieren. Sollte bei
der jeweiligen Bewertung eine Gefahr bzw. Einschränkung der Verkehrssicherheitsplicht
festgestellt werden, sind notwendige Gegenmaßnahmen
einzuleiten.
Die
Stadt Laubach verfügt schätzungsweise über 5.000 Bäume, die katalogisiert und
bewertet werden müssen. Seid 2007 wurden bereits ca. 1.000 Bäume durch unseren
Gärtnermeister aufgenommen und bewertet. Über notwendige Baumfällungen wurde
dann der Magistrat im Vorgriff informiert. Weiter sind 200 Bäume im Schlosspark
und an öffentlichen Verkehrsflächen nummeriert worden. Bis zum heutigen Tage
sind beim städtischen Gärtnermeister 1.415 Stunden (Personalkosten rd. 41.000,- Euro) für diese
Tätigkeiten angefallen. Auf Grund des immensen Arbeitsumfanges einerseits und
der äußerst schwierigen Personalsituation des Bauhofes andererseits, kann eine
zeitnahe Erfassung und Bewertung der restlichen Bäume nicht erfolgen. Durch die
Fremdvergabe an einen Baumgutachter ist darüber hinaus die Feststellung von
Schäden durch selten auftretende Krankheitsbilder gewährleistet.
Der
Magistrat der Stadt Laubach hat sich bereits mehrfach mit dem Thema auseinandergesetzt.
Neben dem Haftungsanspruch gegenüber der Stadt im Schadensfall muss nach
Auffassung des Magistrates, die Sicherheit von Bürgern äußerste Priorität genießen
(siehe hierzu Mitteilung vom BADK).
Deshalb
hat der Magistrat Mittel in Höhe von insgesamt 40.300,- Euro für die Erfassung
und Bewertung der restlichen Bäume durch ein externes Büro in den Haushalt 2012
eingebracht. Bei der endgültigen Beschlussfassung des Haushaltes durch die
Stadtverordnetenversammlung wurde die Haushaltsstelle allerdings mit einem
Sperrvermerk versehen.
Die
vorgenannten Leistungen können somit nur nach der Aufhebung des Sperrvermerks
vorangetrieben werden. Im Anschluss an die Bewertung der restlichen Bäume wird
auch eine Übersicht über die noch zu erwartenden Kosten des Pflegeaufwandes
vorliegen.
Die
Kosten für die fortführende jährliche Baumkontrolle können derzeit mit rd. 18.370,55
Euro beziffert
werden. Der genaue Aufwand kann erst nach der durchgeführten Erstbewertung
aller Bäume genannt werden.
Es
wird gebeten wie beantragt zu beschließen.
Beschlussantrag:
Der Magistrat der Stadt
Laubach stellt über den Haupt- und Finanzausschuss den Antrag, die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach beschließt die Aufhebung des
Sperrvermerks bei der Buchungsstelle 56.1.01.617900, in Höhe von 30.100,- Euro.
Der Magistrat wird im
Anschluss beauftragt, weitere Schritte zur Erfassung und Bewertung der Bäume auf
öffentlichen Flächen zügig voran zu treiben.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen:
Auszug aus dem BADK
Kopie eines Baumbeurteilungsblattes