Abstimmungsergebnis:

 

 

FW

CDU

SPD

Grüne

BfL

FBLL

FDP

Summe

Ja-Stimmen

7

5

6

3

 

2

2

25

Nein-Stimmen

 

 

 

 

 

 

 

 

Enthaltungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

25

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

 

(1)   Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach beschließt, nach Abwägung der vorliegenden Stellungnahmen, die in der Anlage befindlichen Beschlussempfehlungen (Anlage 1, Seite 1 – 17) als Stellungnahme der Stadt Laubach (Abwägung gem. § 1 (7) BauGB).

 

(2)   Im Ergebnis dessen werden jeweils Hinweise im Bebauungsplan modifiziert und ergänzt; die im Bebauungsplan integrierte wasserrechtliche Festsetzung zur Errichtung von Retentions- bzw. Brauchwasserzisternen wird konkretisiert.

Die Festsetzungen des Bebauungsplanes bleiben davon unberührt und unverändert.

 

(3)   Als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB erfolgte die Verfahrensdurchführung im vereinfachten Verfahren nach § 13 (2) und (3) BauGB; gemäß § 13a Abs. 3 BauGB wurde von der Durchführung einer Umweltprüfung abgesehen.

 

(4)   Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach beschließt gemäß § 10 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan „Die Mühläcker“, 1. Änderung, im Stadtteil Ruppertsburg einschließlich der Festsetzungen nach § 9 (4) BauGB i.V.m. § 91 der Hess. Bauordnung (HBO) und einschließlich der Festsetzung nach § 9 (4) BauGB i.V.m. § 37 (3) u. (4) des Hess. Wassergesetzes (HWG) als Satzung und die Begründung und den Umweltfachbeitrag dazu.

 

(5)   Der vorliegende Satzungsbeschluss ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.

 

(6)   Auf die Regelungen und Bestimmungen des noch abzuschließenden städtebaulichen Vertrages wird ergänzend hingewiesen.