Abstimmungsergebnis:
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FW |
CDU |
SPD |
Grüne |
BfL |
FBLL |
FDP |
Summe |
Ja-Stimmen |
7 |
5 |
6 |
3 |
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2 |
2 |
25 |
Nein-Stimmen |
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Enthaltungen |
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25 |
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
(1)
Die
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach beschließt, nach Abwägung der
vorliegenden Stellungnahmen, die in der Anlage befindlichen
Beschlussempfehlungen (Anlage 1, Seite 1 – 17) als Stellungnahme der Stadt
Laubach (Abwägung gem. § 1 (7) BauGB).
(2)
Im Ergebnis
dessen werden jeweils Hinweise im Bebauungsplan modifiziert und ergänzt; die im
Bebauungsplan integrierte wasserrechtliche Festsetzung zur Errichtung von
Retentions- bzw. Brauchwasserzisternen wird konkretisiert.
Die Festsetzungen des Bebauungsplanes bleiben davon
unberührt und unverändert.
(3)
Als Bebauungsplan
der Innenentwicklung nach § 13a BauGB erfolgte die Verfahrensdurchführung im
vereinfachten Verfahren nach § 13 (2) und (3) BauGB; gemäß § 13a Abs. 3 BauGB
wurde von der Durchführung einer Umweltprüfung abgesehen.
(4)
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach beschließt gemäß § 10
Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan „Die Mühläcker“, 1. Änderung, im
Stadtteil Ruppertsburg einschließlich der Festsetzungen nach § 9 (4) BauGB
i.V.m. § 91 der Hess. Bauordnung (HBO) und einschließlich der Festsetzung nach
§ 9 (4) BauGB i.V.m. § 37 (3) u. (4) des Hess. Wassergesetzes (HWG) als Satzung
und die Begründung und den
Umweltfachbeitrag dazu.
(5)
Der vorliegende
Satzungsbeschluss ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Mit
dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.
(6)
Auf die
Regelungen und Bestimmungen des noch abzuschließenden städtebaulichen Vertrages
wird ergänzend hingewiesen.