Sitzung: 21.06.2022 Haupt-, Bau-, Finanz- und Umweltausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 149/2022
(1)
Der
Haupt-, Bau-, Finanz- und Umweltausschuss beschließt, ohne Aussprache, nach
Abwägung der vorliegenden Stellungnahmen, die in der Anlage befindlichen
Beschlussempfehlungen (Anlage 1, Seite 1 – 17) als Stellungnahme der Stadt
Laubach (Abwägung gem. § 1 (7) BauGB).
(2)
Im
Ergebnis dessen werden jeweils Hinweise im Bebauungsplan modifiziert und
ergänzt; die im Bebauungsplan integrierte wasserrechtliche Festsetzung zur
Errichtung von Retentions- bzw. Brauchwasserzisternen wird konkretisiert.
Die Festsetzungen des Bebauungsplanes bleiben davon unberührt und
unverändert.
(3)
Als
Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB erfolgte die
Verfahrensdurchführung im vereinfachten Verfahren nach § 13 (2) und (3) BauGB;
gemäß § 13a Abs. 3 BauGB wurde von der Durchführung einer Umweltprüfung
abgesehen.
(4)
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach beschließt gemäß § 10
Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan „Die Mühläcker“, 1. Änderung, im
Stadtteil Ruppertsburg einschließlich der Festsetzungen nach § 9 (4) BauGB
i.V.m. § 91 der Hess. Bauordnung (HBO) und einschließlich der Festsetzung nach
§ 9 (4) BauGB i.V.m. § 37 (3) u. (4) des Hess. Wassergesetzes (HWG) als Satzung
und die Begründung und den
Umweltfachbeitrag dazu.
(5)
Der vorliegende Satzungsbeschluss ist
gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Mit dieser Bekanntmachung
tritt der Bebauungsplan in Kraft.
(6)
Auf die
Regelungen und Bestimmungen des noch abzuschließenden städtebaulichen Vertrages
wird ergänzend hingewiesen.
Abstimmungsergebnis:
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FW |
CDU |
SPD |
Grüne |
BfL |
FBLL |
FDP |
Summe |
Ja-Stimmen |
3 |
2 |
2 |
1 |
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1 |
9 |
Nein-Stimmen |
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0 |
Enthaltungen |
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0 |
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9 |
Der
Ausschuss beschließt einstimmig die Stadtverordneten-Drucksache Nr. 149/2022.