Die Herren Stadtverordneten Oßwald und Graf zu Solms-Laubach verlassen den Saal und nehmen nicht an der Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt teil.

 

Herr Stadtverordneter Frank beantragt eine namentliche Abstimmung.

 

Herr Stadtverordneter Hofmann und Herr Bürgermeister Klug beteiligen sich an der Aussprache.


Abstimmungsergebnis:

 

Name

Ja

Nein

Enthaltung

Ingrid Albert

X

 

 

Dr. Sven Lambert Baumann

 

X

 

Axel Düringer

X

 

 

Helmut Eisenfeller

 

X

 

Klaus Emrich

X

 

 

Hans-Georg Frank

 

X

 

S.E. Karl Graf zu Solms-Laubach

nicht teilgenommen

Dr. Ulf Häbel

X

 

 

Dirk-Michael Hofmann

 

X

 

Ralf Ide

X

 

 

Bernhard Jäger

 

 

X

Michael Köhler

X

 

 

Joachim Michael Kühn

X

 

 

Siegbert Maikranz

X

 

 

Harald Mohr

nicht anwesend

Lutz Nagorr

X

 

 

Klaus-Jürgen Neuß

X

 

 

Artur Niesner

X

 

 

Dirk Oßwald

nicht teilgenommen

Dietmar Poth

 

 

X

Ingeborg Raschke

X

 

 

Hartmut Röschen

X

 

 

Johannes Rövenich

nicht anwesend

Björn Erik Ruppel

X

 

 

Ralf Schmidt

 

X

 

Kirsten Schmulbach

X

 

 

Andreas Schöneborn

X

 

 

Ilona Schönhals

X

 

 

Andreas Straka

nicht anwesend

Anne Sussmann

X

 

 

Marc Wittek

X

 

 

Gesamt

19

5

2

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt zwecks Erfüllung des Anspruchs auf einen Kindergartenplatz zum neuen Kindergartenjahr 2018 wie folgt:

 

[red. Anmerkung d. Schriftführers: Punkt „1.“ Wurde bereits in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26.04.2018 beschlossen.]

 

2. Zur Deckung des mittelfristigen Bedarfs an KiGa-Plätzen wird das ehemalige Sparkassengebäude umgebaut und es erfolgt ein notwendiger Anbau.

 

3. Für den Um- und Anbau des Kindergartens in Wetterfeld wird über das OHDZ ein Zuschussantrag an das Land Hessen gestellt.

 

4. Die Stadt Laubach verkauft das Grundstück Laubacher Straße 7 - 11 im Stadtteil Wetterfeld zum aktuellen Restbuchwert in Höhe von 371.647,11 Euro an das OHDZ. Der Kaufpreis wird in gleicher Höhe als Investitionszuschuss für den An- und Umbau zwecks Errichtung einer altersübergreifenden KiGa-Gruppe auf dem Grundstück an das OHDZ gewährt. Im notariellen Kaufvertrag ist der Stadt ein Vorkaufsrecht für den Fall einzuräumen, dass der Käufer die Kinderbetreuung im Auftrag der Stadt einstellt. In diesem Fall wird der Kaufpreis auf den Restbuchwert abzüglich des Restbuchwertes der gewährten Investitonsbeihilfen beschränkt.

 

5. Die Stadt Laubach gewährt dem OHDZ eine Bürgschaft für die Erweiterung des Kindergartens Wetterfeld in Höhe von bis zu 579.000,00 Euro.

 

Nach der Abstimmung betreten die Herren Stadtverordneten Oßwald und Graf zu Solms-Laubach den Sitzungssaal wieder.