Beschluss:
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1.
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach beschließt, nach
Diskussion und Abwägung der vorliegenden Stellungnahmen, die in der Anlage
befindlichen Beschlussempfehlungen (Anlage Seite 1 - 20) als Stellungnahmen der
Stadt Laubach
(Abwägung nach § 1 (7)
BauGB)
2.
Der Bebauungsplan wird gemäß dem jeweiligen Abwägungsergebnis geändert;
die Änderungen werden in der Begründung erläutert.
Der demgemäß überarbeitete
Bebauungsplan wird in der Fassung 01/2016 als Entwurf beschlossen sowie die
Begründung und der Umweltbericht dazu.
3.
Der Entwurf des Bebauungsplanes (01/2016) ist gemeinsam mit der
Begründung, dem Umweltbericht und den vorliegenden, umweltbezogenen
Stellungnahmen gemäß
§ 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Zugleich sind die Behörden
gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
4.
Der Entwurfs- und Offenlagebeschluss sowie Ort und Dauer der Offenlage
sind fristgerecht ortsüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis:
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SPD |
CDU |
FW |
Grüne |
FDP |
BfL |
Summe |
Ja-Stimmen |
8 |
6 |
11 |
3 |
1 |
2 |
31 |
Nein-Stimmen |
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1 |
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1 |
Enthaltungen |
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1 |
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1 |