Beschluss: ungeändert beschlossen

 

Beschluss:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

1.  Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach beschließt, nach Diskussion und Abwägung der vorliegenden Stellungnahmen, die in der Anlage befindlichen Beschlussempfehlungen (Anlage Seite 1 - 20) als Stellungnahmen der Stadt Laubach

(Abwägung nach § 1 (7) BauGB)

 

2.  Der Bebauungsplan wird gemäß dem jeweiligen Abwägungsergebnis geändert; die Änderungen werden in der Begründung erläutert.

Der demgemäß überarbeitete Bebauungsplan wird in der Fassung 01/2016 als Entwurf beschlossen sowie die Begründung und der Umweltbericht dazu.

 

3.  Der Entwurf des Bebauungsplanes (01/2016) ist gemeinsam mit der Begründung, dem Umweltbericht und den vorliegenden, umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß
§ 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

Zugleich sind die Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

 

4.  Der Entwurfs- und Offenlagebeschluss sowie Ort und Dauer der Offenlage sind fristgerecht ortsüblich bekanntzumachen.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

 

SPD

CDU

FW

Grüne

FDP

BfL

Summe

Ja-Stimmen

8

6

11

3

1

2

31

Nein-Stimmen

 

 

 

1

 

 

1

Enthaltungen

 

 

 

1

 

 

1