Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Der Magistrat der Stadt Laubach stellt über den Umwelt-, Bau-, Planungs- und Verkehrsausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

(1)  Die Stadtverordnetenversammlung beschließt nach Abwägung der vorliegenden Stellungnahmen gem. § 1(7) BauGB die in der Anlage (S. 1 – 20) befindlichen Beschlussempfehlungen als Stellungnahmen der Stadt Laubach.

Der Bebauungsplan sowie der Umweltbericht nach § 2(4) BauGB bleiben nach Durchführung der Entwurfsoffenlage und der Behördenbeteiligung nach §§ 3(2) und 4(2) materiell unverändert

(2)  Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt mit einer Größe von rd. 1,0 ha am nordöstlichen Rand der Siedlungslage von Freienseen und umfasst die Flurstücke 52 (teilweise), 53/1, 53/2, 54 und 55 in der Flur 4 der Gemarkung Freienseen

(3)  Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach beschließt gemäß § 10 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan „Altenhainer Straße“ im Stadtteil Freienseen einschließlich der Festsetzungen gemäß § 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 5 HGO und § 81 HBO als Satzung und die Begründung sowie den Umweltbericht dazu.

(4)  Die Beschlussfassung ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.


Abstimmungsergebnis:

SPD

CDU

FWG

Grüne

FDP

BfL

Summe

Ja-Stimmen

2

1

1

1

5

Nein-Stimmen

Enthaltungen