Sitzung: 30.10.2013 Umwelt-, Bau-, Planungs- und Verkehrsausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 479/2013
Beschluss:
Der
Magistrat der Stadt Laubach stellt über den Umwelt-, Bau-, Planungs- und Verkehrsausschuss
den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
(1) Die Stadtverordnetenversammlung beschließt nach
Abwägung der vorliegenden Stellungnahmen gem. § 1(7) BauGB die in der Anlage
(S. 1 – 20) befindlichen Beschlussempfehlungen als Stellungnahmen der Stadt
Laubach.
Der Bebauungsplan sowie der Umweltbericht nach § 2(4)
BauGB bleiben nach Durchführung der Entwurfsoffenlage und der
Behördenbeteiligung nach §§ 3(2) und 4(2) materiell unverändert
(2) Der räumliche
Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt mit einer Größe von rd. 1,0 ha am
nordöstlichen Rand der Siedlungslage von Freienseen und umfasst die Flurstücke
52 (teilweise), 53/1, 53/2, 54 und 55 in der Flur 4 der Gemarkung Freienseen
(3) Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach
beschließt gemäß § 10 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan „Altenhainer Straße“ im
Stadtteil Freienseen einschließlich der Festsetzungen gemäß § 9 Abs. 4 BauGB
i.V.m. § 5 HGO und § 81 HBO als Satzung und die Begründung sowie den
Umweltbericht dazu.
(4) Die Beschlussfassung ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB
ortsüblich bekannt zu machen.
Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in
Kraft.
Abstimmungsergebnis:
SPD |
CDU |
FWG |
Grüne |
FDP |
BfL |
Summe |
|
Ja-Stimmen |
2 |
1 |
1 |
1 |
5 |
||
Nein-Stimmen |
|||||||
Enthaltungen |