Bebauungsplan "Altenhainer Straße"
hier: - Abwägung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB
- Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB und Abschluss des Bauleitplanverfahrens
Begründung:
Der Bereich im Nordosten des Stadtteiles Freienseen
stellt sich aktuell in städtebaulicher Hinsicht deutlich ungeordnet dar.
Insbesondere nördlich der Altenhainer Straße finden
sich mit einer ehemaligen Reithalle mit angebautem Wohnhaus, zwei aus einem landwirtschaftlichen
Anwesen hervorgegangene Wohnhäusern und einer ehemaligen landwirtschaftlichen
Scheune, die heute als Gerätehalle genutzt wird, verschiedene Nutzungen die
ungeregelt entstanden sind. Im unmittelbaren nordwestlichen Anschluss an das
Anwesen Nr. 8 (die beiden Grundstücke bilden eine wirtschaftliche Einheit) ist
die Errichtung eines Einfamilienhauses beabsichtigt.
Die bisherige bauliche Entwicklung erfolgte im
Rahmen von Umnutzungen/ Erweiterungen weitgehend ungeregelt, so dass sich die
heutige Grundstücksnutzung mit Landwirtschaft,
Wohnen, Pferdehaltung/ Reithalle sehr heterogen darstellt, was ein gewisses
Konfliktpotenzial in sich birgt.
Bauliche Entwicklungen und Umnutzungen sind (soweit
sie nicht privilegiert sind) aufgrund der Außenbereichslage ausgeschlossen.
Der in Rede stehende Bereich ist durch einen
landwirtschaftlichen, gleichwohl befestigten Wirtschaftsweg (mit Anbindung an
die Altenhainer Straße) erschlossen; die hier verlegte Abwasserleitung befindet
sich in privatem Eigentum.
Nachdem die in Rede stehenden Flächen im Zuge der
Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Laubach im Jahr 1995
aufgrund der damaligen Lage innerhalb des Landschaftsschutzgebietes
„Vogelsberg-Hessischer Spessart“ nicht in die dargestellte Mischbaufläche
miteinbezogen werden konnte, erfolgte (auch durch die Initiative der Anwohner-
und Eigentümerschaft) in 2011/ 2012 eine diesbezügliche Änderung des
Flächennutzungsplanes. Die FNP-Änderung wurde mit der Bekanntmachung vom
16.08.2012 wirksam.
Die teilweise bebauten Grundstücke nordöstlich der
geschlossenen Siedlungslage von Freienseen wurden somit in die
Flächennutzungsplan-Darstellung einer Mischbaufläche miteinbezogen, um den Siedlungszusammenhang
zu dokumentieren und Möglichkeiten zu eröffnen für eine planerische
Konfliktminimierung und eine geordnete (!) Weiterentwicklung des Gebietes.
Auf der planungsrechtlichen dessen ist nunmehr
beabsichtigt mit dem Instrumentarium des Bebauungsplanes eine Sicherung der
vorhandenen Gebäude und Nutzungen im Gebiet nördlich der Altenhainer Straße
sowie eine verträgliche und städtebauliche geordnete Weiterentwicklung zu
gewährleistet bzw. Fehlentwicklungen zukünftig auszuschließen. Damit wird u.a.
auch dem aktuellen örtlichen Bedarf an Baugrundstücken Rechnung getragen.
Vor dem Hintergrund dessen hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach in ihrer Sitzung vom 09.10.2012 den Bebauungsplan „Altenhainer Straße“ im Stadtteil Freienseen nach § 2(1) BauGB zur Aufstellung beschlossen.
Im Nachgang zur Beschlussfassung wurde der
vorläufige räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes
aufgrund der Situation, dass sich verschiedene Anwohner und Eigentümer der o.g.
Zielsetzung ausdrücklich angeschlossen haben hat, vergrößert.
Im
Rahmen der frühzeitigen Beteiligungsverfahren (§§ 3(1) u. 4(1) BauGB, Januar –
März 2013) und der formellen Beteiligungsverfahren (§§ 3(2) u. 4(2) BauGB,
Juli/ August 2013) wurden keine Stellungnahmen vorgelegt, die im Ergebnis der
kommunalen Abwägungsentscheidung zu materiellen Veränderungen der Festsetzungen
des Bebauungsplanes führen bzw. hätten führen müssen.
Zur
Entwurfsfassung des Bebauungsplanes (06/ 2013) wurde in vorhergehender Abstimmung
mit der Landschaftspflegevereinigung Gießen die Festsetzung einer externen
Kompensationsfläche/-maßnahme bzw. eine vorlaufende Ersatzmaßnahme im Rahmen
der Ökokontoführung ergänzt.
Vor
dem Hintergrund dessen wird die vorstehenden Beschlussfassung empfohlen; um
Zustimmung wird gebeten.
Beschlussantrag:
Der
Magistrat der Stadt Laubach stellt über den Umwelt-, Bau-, Planungs- und Verkehrsausschuss
den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
(1) Die Stadtverordnetenversammlung beschließt nach
Abwägung der vorliegenden Stellungnahmen gem. § 1(7) BauGB die in der Anlage
(S. 1 – 20) befindlichen Beschlussempfehlungen als Stellungnahmen der Stadt
Laubach.
Der Bebauungsplan sowie der Umweltbericht nach § 2(4)
BauGB bleiben nach Durchführung der Entwurfsoffenlage und der
Behördenbeteiligung nach §§ 3(2) und 4(2) materiell unverändert
(2) Der räumliche
Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt mit einer Größe von rd. 1,0 ha am
nordöstlichen Rand der Siedlungslage von Freienseen und umfasst die Flurstücke
52 (teilweise), 53/1, 53/2, 54 und 55 in der Flur 4 der Gemarkung Freienseen
(3) Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach
beschließt gemäß § 10 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan „Altenhainer Straße“ im
Stadtteil Freienseen einschließlich der Festsetzungen gemäß § 9 Abs. 4 BauGB
i.V.m. § 5 HGO und § 81 HBO als Satzung und die Begründung sowie den
Umweltbericht dazu.
(4) Die Beschlussfassung ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB
ortsüblich bekannt zu machen.
Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in
Kraft.