Betreff
Bauleitplanung der Stadt Laubach, Stadtteil Freienseen
Bebauungsplan "Altenhainer Straße"
hier: - Abwägung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB
- Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB und Abschluss des Bauleitplanverfahrens
Vorlage
479/2013
Aktenzeichen
621.41
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Der Bereich im Nordosten des Stadtteiles Freienseen stellt sich aktuell in städtebaulicher Hinsicht deutlich ungeordnet dar.

Insbesondere nördlich der Altenhainer Straße finden sich mit einer ehemaligen Reithalle mit angebautem Wohnhaus, zwei aus einem landwirtschaftlichen Anwesen hervorgegangene Wohnhäusern und einer ehemaligen landwirtschaftlichen Scheune, die heute als Gerätehalle genutzt wird, verschiedene Nutzungen die ungeregelt entstanden sind. Im unmittelbaren nordwestlichen Anschluss an das Anwesen Nr. 8 (die beiden Grundstücke bilden eine wirtschaftliche Einheit) ist die Errichtung eines Einfamilienhauses beabsichtigt.

Die bisherige bauliche Entwicklung erfolgte im Rahmen von Umnutzungen/ Erweiterungen weitgehend ungeregelt, so dass sich die heutige Grundstücksnutzung mit Landwirtschaft, Wohnen, Pferdehaltung/ Reithalle sehr heterogen darstellt, was ein gewisses Konfliktpotenzial in sich birgt.

Bauliche Entwicklungen und Umnutzungen sind (soweit sie nicht privilegiert sind) aufgrund der Außenbereichslage ausgeschlossen.

Der in Rede stehende Bereich ist durch einen landwirtschaftlichen, gleichwohl befestigten Wirtschaftsweg (mit Anbindung an die Altenhainer Straße) erschlossen; die hier verlegte Abwasserleitung befindet sich in privatem Eigentum.

Nachdem die in Rede stehenden Flächen im Zuge der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Laubach im Jahr 1995 aufgrund der damaligen Lage innerhalb des Landschaftsschutzgebietes „Vogelsberg-Hessischer Spessart“ nicht in die dargestellte Mischbaufläche miteinbezogen werden konnte, erfolgte (auch durch die Initiative der Anwohner- und Eigentümerschaft) in 2011/ 2012 eine diesbezügliche Änderung des Flächennutzungsplanes. Die FNP-Änderung wurde mit der Bekanntmachung vom 16.08.2012 wirksam.

Die teilweise bebauten Grundstücke nordöstlich der geschlossenen Siedlungslage von Freienseen wurden somit in die Flächennutzungsplan-Darstellung einer Mischbaufläche miteinbezogen, um den Siedlungszusammenhang zu dokumentieren und Möglichkeiten zu eröffnen für eine planerische Konfliktminimierung und eine geordnete (!) Weiterentwicklung des Gebietes.

Auf der planungsrechtlichen dessen ist nunmehr beabsichtigt mit dem Instrumentarium des Bebauungsplanes eine Sicherung der vorhandenen Gebäude und Nutzungen im Gebiet nördlich der Altenhainer Straße sowie eine verträgliche und städtebauliche geordnete Weiterentwicklung zu gewährleistet bzw. Fehlentwicklungen zukünftig auszuschließen. Damit wird u.a. auch dem aktuellen örtlichen Bedarf an Baugrundstücken Rechnung getragen.

Vor dem Hintergrund dessen hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach in ihrer Sitzung vom 09.10.2012 den Bebauungsplan „Altenhainer Straße“ im Stadtteil Freienseen nach § 2(1) BauGB zur Aufstellung beschlossen.

Im Nachgang zur Beschlussfassung wurde der vorläufige räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes aufgrund der Situation, dass sich verschiedene Anwohner und Eigentümer der o.g. Zielsetzung ausdrücklich angeschlossen haben hat, vergrößert.

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungsverfahren (§§ 3(1) u. 4(1) BauGB, Januar – März 2013) und der formellen Beteiligungsverfahren (§§ 3(2) u. 4(2) BauGB, Juli/ August 2013) wurden keine Stellungnahmen vorgelegt, die im Ergebnis der kommunalen Abwägungsentscheidung zu materiellen Veränderungen der Festsetzungen des Bebauungsplanes führen bzw. hätten führen müssen.

Zur Entwurfsfassung des Bebauungsplanes (06/ 2013) wurde in vorhergehender Abstimmung mit der Landschaftspflegevereinigung Gießen die Festsetzung einer externen Kompensationsfläche/-maßnahme bzw. eine vorlaufende Ersatzmaßnahme im Rahmen der Ökokontoführung ergänzt.

Vor dem Hintergrund dessen wird die vorstehenden Beschlussfassung empfohlen; um Zustimmung wird gebeten.


Beschlussantrag:

Der Magistrat der Stadt Laubach stellt über den Umwelt-, Bau-, Planungs- und Verkehrsausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

(1)  Die Stadtverordnetenversammlung beschließt nach Abwägung der vorliegenden Stellungnahmen gem. § 1(7) BauGB die in der Anlage (S. 1 – 20) befindlichen Beschlussempfehlungen als Stellungnahmen der Stadt Laubach.

Der Bebauungsplan sowie der Umweltbericht nach § 2(4) BauGB bleiben nach Durchführung der Entwurfsoffenlage und der Behördenbeteiligung nach §§ 3(2) und 4(2) materiell unverändert

(2)  Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt mit einer Größe von rd. 1,0 ha am nordöstlichen Rand der Siedlungslage von Freienseen und umfasst die Flurstücke 52 (teilweise), 53/1, 53/2, 54 und 55 in der Flur 4 der Gemarkung Freienseen

(3)  Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach beschließt gemäß § 10 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan „Altenhainer Straße“ im Stadtteil Freienseen einschließlich der Festsetzungen gemäß § 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 5 HGO und § 81 HBO als Satzung und die Begründung sowie den Umweltbericht dazu.

(4)  Die Beschlussfassung ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.