Betreff
Wahl der Schriftführerin bzw. des Schriftführers und ihrer oder seiner Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter gem. § 61 Abs. 2 HGO
Vorlage
005/2011
Aktenzeichen
022.27
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

 

Gem. den Regelungen des § 61 Absatz 1 HGO können Gemeindevertreter oder Gemeindebedienstete zu Schriftführer/-innen gewählt werden.

 

Die Wahl erfolgt nach Stimmenmehrheit gem. § 55 Abs. 5 HGO. Gewählt wird schriftlich und geheim auf Grund von Wahlvorschlägen (z.B. diese Vorlage). Wenn niemand widerspricht, kann durch Zuruf oder Handaufheben abgestimmt werden.

 

 

Beschlussantrag:

 

Der Magistrat stellt den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung wählt gem. § 61 Absatz 2 HGO Frau Ulrike Schima zur Schriftführerin.

Als stellvertretende Schriftführerin werden die Damen:

 

1.      Frau Diana Minch

2.      Frau Michaela Lehr

3.      Frau Christina Wießner

 

gewählt.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

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Anlagen:

 

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