Begründung:
Durch
die Tatsache, dass sich auf den eingereichten Wahlvorschlägen weniger Bewerber
(1 CDU, 2 SPD, 5 FW = 8 Bewerber) als zu verteilende Sitze (9) beworben haben,
musste der Wahlausschuss gem. § 82Abs. 1 HGO die Ortsbeiratswahl für den 27.
März 2011 absagen.
Für die Identität
der Ortsteile und als Sprachrohr der Bürger ist es unabdingbar, dass in es
jedem Stadtteil einen Ortsbeirat mit engagierten Personen gibt, die als
Ansprechpartner der Menschen vor Ort einerseits und für die städtischen Gremien
und die Verwaltung andererseits da sind. Seitens der Verwaltung wird bestätigt,
dass gerade OrtsbeiratsmitgliederInnen und OrtsvorsteherInnen maßgebliche
Aufgaben und Informationen an die Bürgerinnen weitergeben und publizieren.
Durch Sprechstunden vor Ort tragen die OrtsvorsteherInnen maßgeblich zu einem
wohnortnahen Bürgerservice bei. Die Kosteneinsparung hierbei für die Verwaltung
kann nicht beziffert werden ist aber nach unserer Einschätzung sehr hoch.
Die
Möglichkeit eine Art „gespielte Ortsbeiratswahl“ durchzuführen, um eine
Vertretung des Stadtteiles gegenüber den städtischen Gremien sicher zu stellen
wird seitens des Städte- und Gemeindebundes nicht empfohlen. Gründe hierfür
sind evtl. später auftretende Unstimmigkeiten evtl. handelnder Personen und das
Anfechten einer solchen Wahl.
Nach
vorläufiger Prüfung zeichnet sich die Möglichkeit ab, gem. § 21 HGO BürgerInnen
aus dem Stadtteil Altenhain eine ehrenamtliche Tätigkeit durch Berufung des
Magistrates zu übertragen. Hierzu sind noch eine Vielzahl von offenen Fragen zu
klären (z.B. Haftpflicht, Entschädigung, rechtliche Verankerung (z.B. wie oben
schon beschrieben in der Hauptsatzung), die in Kürze der zur Verfügung
stehenden Zeit nicht abschließend geklärt werden konnten.
Ebenso
sollten Gespräche mit dem noch bestehenden Ortsbeirat sowie mit den BürgerInnen
aus Altenhain geführt werden, wie diese Personen bestimmt werden sollen. Eine
Möglichkeit wäre zum Beispiel eine Bürgerversammlung in der z.B. ein Verein
„Beirat für Altenhain“ gegründet wird, der aus seiner Mitte zwei Personen dem
Magistrat zur Bestimmung vorschlägt.
Wir
sollten aber alle Anstrengungen unternehmen, eine Konstruktion für ein
vergleichbares Vertretungsorgan zu schaffen, die eine auch künftige Anbindung
Altenhains gewährleistet und die wichtige Arbeit gerade im
entlegensten
Stadtteil auch für die Zukunft sichert.
Für die
Zukunft sollten wir nachdenken, ob das neue Parlament und die neuen Ortsbeiräte
sich dem Thema Verkleinerung der Parlamente zeitnah widmen sollten.
Beschlussantrag:
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Der
Magistrat wird beauftragt, kurzfristig gemeinsam mit dem noch amtierenden
Ortsbeirat von Altenhain und den Bürgerinnen Ideen zu entwickeln, wie ein Vertretungsgremium ähnlich eines Ortsbeirates
inhaltlich, personell und rechtlich ausgestaltet sein kann, das auch künftig
die Interessen Altenhains innerhalb der Großgemeinde bzw. als Schnittstelle zur
Stadt vertritt und ähnliche Rechte und Pflichten hat.
Die
möglichen Vorschläge sollen dazu der neugewählten Stadtverordnetenversammlung
in der ersten oder zweiten Sitzung der neuen Legislaturperiode ggf. zum
Beschluss und Aufnahme in die Hauptsatzung vorgelegt werden mit dem Ziel, noch
im zweiten Quartal 2011 in Altenhain ein solches Gremien wählen oder bestimmen
zu lassen.
Finanzielle Auswirkungen: