Betreff
Beratung und Beschlussfassung über eine/n Vertretungsmöglichkeit/Ansprechpartner für den Stadtteil Altenhain in der neuen Legislaturperiode 2011 -2016
Vorlage
699/2011
Aktenzeichen
062.34
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Durch die Tatsache, dass sich auf den eingereichten Wahlvorschlägen weniger Bewerber (1 CDU, 2 SPD, 5 FW = 8 Bewerber) als zu verteilende Sitze (9) beworben haben, musste der Wahlausschuss gem. § 82Abs. 1 HGO die Ortsbeiratswahl für den 27. März 2011 absagen.

 

Für die Identität der Ortsteile und als Sprachrohr der Bürger ist es unabdingbar, dass in es jedem Stadtteil einen Ortsbeirat mit engagierten Personen gibt, die als Ansprechpartner der Menschen vor Ort einerseits und für die städtischen Gremien und die Verwaltung andererseits da sind. Seitens der Verwaltung wird bestätigt, dass gerade OrtsbeiratsmitgliederInnen und OrtsvorsteherInnen maßgebliche Aufgaben und Informationen an die Bürgerinnen weitergeben und publizieren. Durch Sprechstunden vor Ort tragen die OrtsvorsteherInnen maßgeblich zu einem wohnortnahen Bürgerservice bei. Die Kosteneinsparung hierbei für die Verwaltung kann nicht beziffert werden ist aber nach unserer Einschätzung sehr hoch.

 

Die Möglichkeit eine Art „gespielte Ortsbeiratswahl“ durchzuführen, um eine Vertretung des Stadtteiles gegenüber den städtischen Gremien sicher zu stellen wird seitens des Städte- und Gemeindebundes nicht empfohlen. Gründe hierfür sind evtl. später auftretende Unstimmigkeiten evtl. handelnder Personen und das Anfechten einer solchen Wahl.

 

Nach vorläufiger Prüfung zeichnet sich die Möglichkeit ab, gem. § 21 HGO BürgerInnen aus dem Stadtteil Altenhain eine ehrenamtliche Tätigkeit durch Berufung des Magistrates zu übertragen. Hierzu sind noch eine Vielzahl von offenen Fragen zu klären (z.B. Haftpflicht, Entschädigung, rechtliche Verankerung (z.B. wie oben schon beschrieben in der Hauptsatzung), die in Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit nicht abschließend geklärt werden konnten.

 

Ebenso sollten Gespräche mit dem noch bestehenden Ortsbeirat sowie mit den BürgerInnen aus Altenhain geführt werden, wie diese Personen bestimmt werden sollen. Eine Möglichkeit wäre zum Beispiel eine Bürgerversammlung in der z.B. ein Verein „Beirat für Altenhain“ gegründet wird, der aus seiner Mitte zwei Personen dem Magistrat zur Bestimmung vorschlägt.

 

Wir sollten aber alle Anstrengungen unternehmen, eine Konstruktion für ein vergleichbares Vertretungsorgan zu schaffen, die eine auch künftige Anbindung Altenhains gewährleistet und die wichtige Arbeit gerade im

entlegensten Stadtteil auch für die Zukunft sichert.

 

Für die Zukunft sollten wir nachdenken, ob das neue Parlament und die neuen Ortsbeiräte sich dem Thema Verkleinerung der Parlamente zeitnah widmen sollten.         

 

Beschlussantrag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Magistrat wird beauftragt, kurzfristig gemeinsam mit dem noch amtierenden Ortsbeirat von Altenhain und den Bürgerinnen Ideen zu entwickeln, wie ein  Vertretungsgremium ähnlich eines Ortsbeirates inhaltlich, personell und rechtlich ausgestaltet sein kann, das auch künftig die Interessen Altenhains innerhalb der Großgemeinde bzw. als Schnittstelle zur Stadt vertritt und ähnliche Rechte und Pflichten hat. 

 

Die möglichen Vorschläge sollen dazu der neugewählten Stadtverordnetenversammlung in der ersten oder zweiten Sitzung der neuen Legislaturperiode ggf. zum Beschluss und Aufnahme in die Hauptsatzung vorgelegt werden mit dem Ziel, noch im zweiten Quartal 2011 in Altenhain ein solches Gremien wählen oder bestimmen zu lassen.

Finanzielle Auswirkungen: