Betreff
Bauleitplanung der Stadt Laubach, Kernstadt Bebauungsplan "Buchwald/ Forstgarten - 1. Änderung und Erweiterung" hier: a) Abwägung über die Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligungsverfahren gemäß §§ 3 und 4 BauGB b) Satzungsbeschluss gemäß § 10Abs. 1 BauGB
Vorlage
697/2011
Aktenzeichen
621.41
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Da die zur Verfügung stehende Fläche nahezu vollständig durch sog. Ruhebiotope genutzt bzw. mit Nutzungsrechten für die Beisetzung von Urnen belegt ist, wird die Flächenkapazität in absehbarer Zeit erschöpft sein.

Um das erfolgreiche Konzept der Waldbestattung, d.h. der Nutzung geeigneter Waldflächen als Ruheforst fortzuführen und um die bestehende Nachfrage nach entsprechenden Beisetzungsmöglichkeiten auch weiterhin befriedigen zu können, ist eine Erweiterung des Ruheforstes Laubach notwendig.

 

Die öffentliche Auslegung sowie die Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 06.12.2010 bis einschließlich 07.01.2011 statt. Die Stellungnahmen sind als Anlage beigefügt.

 

Es wird gebeten wie beantragt zu beschließen.

Beschlussantrag:

 

(1)     Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach beschließt nach eingehender Diskussion und Abwägung der vorliegenden Stellungnahmen, die in der Anlage befindlichen Beschlussempfehlungen (Synopse Seite 1 - 12) als Stellungnahmen der Stadt Laubach.

 

(2)     Der Bebauungsplan bleibt im Ergebnis dessen gegenüber der Entwurfsfassung (11/2010) ebenso unverändert wie der Umweltbericht.

 

(3)     Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach beschließt gemäß § 10 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan „Buchwald/ Forstgarten - 1. Änderung und Erweiterung“ in der Kernstadt Laubach als Satzung und die Begründung einschließlich des Umweltberichtes dazu.

 

(4)     Der vorliegende Satzungsbeschluss ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB -nach Genehmigung und der Wirksamkeit der Änderung des Flächennutzungsplanes im entsprechenden Bereich - ortsüblich bekannt zu machen.

Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.

 

(5)     Dem Bebauungsplan (Satzung) ist eine zusammenfassende Erklärung gemäß § 10 Abs. 4 BauGB beizufügen.