Begründung:
Da
die zur Verfügung stehende Fläche nahezu vollständig durch sog. Ruhebiotope genutzt
bzw. mit Nutzungsrechten für die Beisetzung von Urnen belegt ist, wird die Flächenkapazität
in absehbarer Zeit erschöpft sein.
Um
das erfolgreiche Konzept der Waldbestattung, d.h. der Nutzung geeigneter Waldflächen
als Ruheforst fortzuführen und um die bestehende Nachfrage nach entsprechenden
Beisetzungsmöglichkeiten auch weiterhin befriedigen zu können, ist eine Erweiterung
des Ruheforstes Laubach notwendig.
Die öffentliche Auslegung sowie die
Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom
06.12.2010 bis einschließlich 07.01.2011 statt. Die Stellungnahmen sind als
Anlage beigefügt.
Es wird gebeten wie beantragt zu beschließen.
Beschlussantrag:
(1)
Die
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach beschließt nach eingehender
Diskussion und Abwägung der vorliegenden Stellungnahmen, die in der Anlage befindlichen
Beschlussempfehlungen (Synopse Seite 1 - 12) als Stellungnahmen der Stadt
Laubach.
(2)
Der Bebauungsplan
bleibt im Ergebnis dessen gegenüber der Entwurfsfassung (11/2010) ebenso
unverändert wie der Umweltbericht.
(3)
Die
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach beschließt gemäß § 10 Abs. 1
BauGB den Bebauungsplan „Buchwald/ Forstgarten - 1. Änderung und Erweiterung“
in der Kernstadt Laubach als Satzung und die Begründung einschließlich des
Umweltberichtes dazu.
(4)
Der vorliegende
Satzungsbeschluss ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB -nach Genehmigung und der Wirksamkeit der Änderung des
Flächennutzungsplanes im entsprechenden Bereich - ortsüblich bekannt zu
machen.
Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in
Kraft.
(5)
Dem Bebauungsplan
(Satzung) ist eine zusammenfassende Erklärung gemäß § 10 Abs. 4 BauGB
beizufügen.