Begründung:
Da
die zur Verfügung stehende Fläche nahezu vollständig durch sog. Ruhebiotope genutzt
bzw. mit Nutzungsrechten für die Beisetzung von Urnen belegt ist, wird die Flächenkapazität
in absehbarer Zeit erschöpft sein.
Um
das erfolgreiche Konzept der Waldbestattung, d.h. der Nutzung geeigneter Waldflächen
als Ruheforst fortzuführen und um die bestehende Nachfrage nach entsprechenden
Beisetzungsmöglichkeiten auch weiterhin befriedigen zu können, ist eine Erweiterung
des Ruheforstes Laubach notwendig.
Die öffentliche Auslegung sowie die
Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom
06.12.2010 bis einschließlich 07.01.2011 statt. Die Stellungnahmen sind als
Anlage beigefügt.
Es
wird gebeten wie beantragt zu beschließen.
Beschlussantrag:
(1)
Die
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach beschließt nach eingehender
Diskussion und Abwägung der vorliegenden Stellungnahmen, die in der Anlage
befindlichen Beschlussempfehlungen (Synopse, Seite 1-8) als Stellungnahmen der
Stadt Laubach.
(2) Die Stadtverordnetenversammlung
der Stadt Laubach stellt gemäß § 6 Abs. 6 i. V. m. § 2 Abs. 1 BauGB die
Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Buchwald / Forstgarten - 1.
Änderung und Erweiterung“ östlich der Kernstadt Laubach fest; die zugehörige
Begründung und der Umweltbericht werden gebilligt.
(3) Die festgestellte
Flächennutzungsplanänderung ist gemäß § 6 Abs. 1 BauGB der höheren
Verwaltungsbehörde, dem Regierungspräsidium Gießen, zur Genehmigung vorzulegen.
Auf die Bestimmungen des § 6 Abs. 2 BauGB ist hinzuweisen.
(4) Die Erteilung der
Genehmigung ist alsdann ortsüblich bekannt zu machen. Mit Bekanntmachung wird die
Flächennutzungsplanänderung wirksam.