Betreff
Schiedsamtsbezirk Laubach, hier: Neuwahl eines Schiedsamtsstellvertreters
Vorlage
695/2011
Aktenzeichen
084.91
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Herr Wilfried Meckel hat sein Amt als Schiedsamtsstellvertreter, aus gesundheitlichen Gründen, mit sofortiger Wirkung niedergelegt, sodass eine Neuwahl durch die Stadtverordnetenversammlung unter Bezugnahme auf die Bestimmungen des Hess. Schiedsamtsgesetzes (HSchAG) sowie der dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften erforderlich wird.

 

Nach § 4 HschAG bedarf es zur Wahl der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung. Die Wahl erfolgt für eine Amtszeit von 5 Jahren.

 

Herr Peter Ernst Klug wird als neuer Schiedsamtsstellvertreter vorgeschlagen.

 

Das nach VV zu § 4 Hess. Schiedsamtsgesetz durchzuführende Anhörverfahren läuft derzeit. Es sind keine Gründe ersichtlich, die einem positiven Ausgang entgegenstehen könnten.

 

Herr Klug ist im Falle seiner Wahl mit der Berufung zum Schiedsamtsstellvertreter einverstanden.

 

Es wird gebeten, wie beantragt zu beschließen.

Beschlussantrag:

 

Der Magistrat stellt über den Haupt- und Finanzausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach beschließt, Herrn  Peter Ernst Klug, geb. am 14.11.1979 in Fulda, wohnhaft in 35321 Laubach, Buchenweg 5, für die nächsten 5 Jahre zum Schiedsamtsstellvertreter der Stadt Laubach zu wählen.

 

Die Wahl erfolgt vorbehaltlich des positiven Ausgangs der derzeit laufenden Anhörung des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen (BDS).