Begründung:
Herr Wilfried Meckel hat sein Amt als
Schiedsamtsstellvertreter, aus gesundheitlichen Gründen, mit sofortiger Wirkung
niedergelegt, sodass eine Neuwahl durch die Stadtverordnetenversammlung unter
Bezugnahme auf die Bestimmungen des Hess. Schiedsamtsgesetzes (HSchAG) sowie
der dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften erforderlich wird.
Nach § 4 HschAG bedarf es zur Wahl der Mehrheit der
gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung. Die Wahl
erfolgt für eine Amtszeit von 5 Jahren.
Herr Peter Ernst Klug wird als neuer
Schiedsamtsstellvertreter vorgeschlagen.
Das nach VV zu § 4 Hess. Schiedsamtsgesetz
durchzuführende Anhörverfahren läuft derzeit. Es sind keine Gründe ersichtlich,
die einem positiven Ausgang entgegenstehen könnten.
Herr Klug ist im Falle seiner Wahl mit der Berufung
zum Schiedsamtsstellvertreter einverstanden.
Es wird gebeten, wie beantragt zu beschließen.
Beschlussantrag:
Der Magistrat stellt über den Haupt- und
Finanzausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach
beschließt, Herrn Peter Ernst Klug,
geb. am 14.11.1979 in Fulda, wohnhaft in 35321 Laubach, Buchenweg 5, für
die nächsten 5 Jahre zum Schiedsamtsstellvertreter der Stadt Laubach zu wählen.
Die Wahl erfolgt vorbehaltlich des positiven Ausgangs
der derzeit laufenden Anhörung des Bundes Deutscher Schiedsmänner und
Schiedsfrauen (BDS).