Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit -plan 2011 und Anlagen
Vorlage
677/2010
Aktenzeichen
902.41
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Über den von der Verwaltung aufgestellten Entwurf der Haushaltssatzung mit –plan 2011 sowie deren Anlagen wurde im Rahmen einer Klausurtagung des Magistrates beraten. Der Magistrat hat den Entwurf am 23.09.2010 abschließend festgestellt.

 

Gem. § 114 d HGO i.V.m. § 97 Abs. 1 HGO wurde der vom Magistrat festgestellte Entwurf der Haushaltssatzung am 26.10.2010 der Stadtverordnetenversammlung mit der Haushaltsrede des Bürgermeisters zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

 

Nach öffentlicher Auslegung und Beratung in den einzelnen Gremien wird der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen gem. § 114 d HGO i.V.m. § 97 Abs. 3 HGO von der Stadtverordnetenversammlung in öffentlicher Sitzung beraten und beschlossen.

 

Erläuterungen zum Haushaltsentwurf ergeben sich aus dem Vorbericht, den Erläuterungen zu den einzelnen Produktplänen sowie den Ausführungen in der Haushaltsrede des Bürgermeisters.

 

Es wird gebeten, wie beantragt zu beschließen.

 

 

(Klug)
Bürgermeister

 

 

 

 

Beschlussantrag:

 

Der Magistrat der Stadt Laubach beantragt über den Haupt- und Finanzausschuss, den Jugend-, Sport-, Kultur- und Sozialausschuss sowie den Umwelt-, Bau-, Planungs- und Verkehrsausschuss die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach stimmt der Haushaltssatzung mit –plan und Anlagen für das Haushaltsjahr 2011 zu. Der Haushaltsplan wird

 

im Ergebnishaushalt

 

                   im ordentlichen Ergebnis

                   mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf                 11.304.216,-- EUR

                   mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf    12.814.560,-- EUR

 

                   im außerordentlichen Ergebnis

                   mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf                                   0,-- EUR

                   mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                  300,-- EUR

 

                   mit einem Fehlbedarf von                                          1.510.644,-- EUR

 

im Finanzhaushalt

 

                   mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Aus-

                    zahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit     - 1.051.994,-- EUR

 

                   und dem Gesamtbetrag der

 

                   Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf                   335.724,-- EUR

                   Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf               2.530.570,-- EUR

 

                   Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf           2.946.600,-- EUR

                   Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf          1.243.275,-- EUR

 

                   mit einem Finanzmittelfehlbedarf von                       1.543.515,-- EUR

 

festgesetzt. Weiterhin nimmt die Stadtverordnetenversammlung von der Finanzplanung für die Jahre 2012 bis 2014 Kenntnis und beschließt das zugrunde liegende Investitionsprogramm.

 

 

 

 

Anlagen:

 

Haushaltsplan 2011 – Entwurf (liegt bereits vor);

Veränderungsliste zum Haushaltsplan 2011;

Gesamtergebnis- u. Gesamtfinanzhaushalt 2011;