Begründung:
Über den von der Verwaltung aufgestellten Entwurf der Haushaltssatzung mit –plan 2011 sowie deren Anlagen wurde im Rahmen einer Klausurtagung des Magistrates beraten. Der Magistrat hat den Entwurf am 23.09.2010 abschließend festgestellt.
Gem. § 114 d HGO i.V.m. § 97 Abs. 1 HGO wurde der vom
Magistrat festgestellte Entwurf der Haushaltssatzung am 26.10.2010 der
Stadtverordnetenversammlung mit der Haushaltsrede des Bürgermeisters zur
Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Nach öffentlicher Auslegung und Beratung in den
einzelnen Gremien wird der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen gem.
§ 114 d HGO i.V.m. § 97 Abs. 3 HGO von der Stadtverordnetenversammlung in
öffentlicher Sitzung beraten und beschlossen.
Erläuterungen zum Haushaltsentwurf ergeben sich aus
dem Vorbericht, den Erläuterungen zu den einzelnen Produktplänen sowie den
Ausführungen in der Haushaltsrede des Bürgermeisters.
Es wird gebeten, wie beantragt zu beschließen.
(Klug)
Bürgermeister
Beschlussantrag:
Der Magistrat der Stadt Laubach beantragt über den Haupt- und Finanzausschuss, den Jugend-, Sport-, Kultur- und Sozialausschuss sowie den Umwelt-, Bau-, Planungs- und Verkehrsausschuss die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach stimmt der Haushaltssatzung mit –plan und Anlagen für das Haushaltsjahr 2011 zu. Der Haushaltsplan wird
im Ergebnishaushalt
im
ordentlichen Ergebnis
mit
dem Gesamtbetrag der Erträge auf 11.304.216,--
EUR
mit
dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 12.814.560,--
EUR
im
außerordentlichen Ergebnis
mit
dem Gesamtbetrag der Erträge auf 0,--
EUR
mit
dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 300,--
EUR
mit
einem Fehlbedarf von 1.510.644,--
EUR
im Finanzhaushalt
mit
dem Saldo aus den Einzahlungen und Aus-
zahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit - 1.051.994,-- EUR
und
dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen
aus Investitionstätigkeit auf 335.724,--
EUR
Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit auf 2.530.570,--
EUR
Einzahlungen
aus Finanzierungstätigkeit auf 2.946.600,--
EUR
Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit auf 1.243.275,--
EUR
mit
einem Finanzmittelfehlbedarf von 1.543.515,--
EUR
festgesetzt. Weiterhin nimmt die Stadtverordnetenversammlung von der Finanzplanung für die Jahre 2012 bis 2014 Kenntnis und beschließt das zugrunde liegende Investitionsprogramm.
Anlagen:
Haushaltsplan 2011 – Entwurf
(liegt bereits vor);
Veränderungsliste zum
Haushaltsplan 2011;
Gesamtergebnis- u.
Gesamtfinanzhaushalt 2011;