Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die 1. Änderungssatzung der Gebührenordnung zur Friedhofs- und Bestattungsordnung der Stadt Laubach
Vorlage
653/2010
Aktenzeichen
020.04
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Begründung:

 

Die Stadt Laubach gehört zu den Kommunen in Hessen, die seit Jahren in ihrer Haushaltwirtschaft Fehlbeträge ausweist. Gemäß der Verfügung der Kommunalaufsicht und den Erlassen des Hess. Innenministeriums ist gerade bei Kommunen mit defizitären Haushalten strengstens darauf zu achten, dass die Gebührenhaushalte keine Unterdeckung ausweisen. Im Bereich des Bestattungswesens der Stadt Laubach ist ohne Berücksichtigung des RuheForstes eine Unterdeckung ausgewiesen.  Es werden im RuheForst  zwar derzeit monetäre Überschüsse erzielt, jedoch ist zu beachten, dass diese monetären Überschüsse für die Deckung von Aufwendungen zukünftiger Jahre (bis 2107!) benötigt werden.

Die Stadt hat zuletzt zum 01.01.2008 die Friedhofsgebühren erhöht.  Gemäß den beigefügten Unterlagen sind in 2009 Aufwendungen in Höhe von 146.715,16 € entstanden. Diesen Aufwendungen stehen Erlöse in Höhe von 35.436,71 € entgegen.

Auf den 9 städtischen Friedhöfen stehen insgesamt  nachfolgende Grabstellen zur Verfügung:

 

 Einzelgräber

 Familiengräber

Urnengräber

Kindergräber

Laubach

673

1304

505

12

Münster

242

173

66

22

Wetterfeld

160

306

100

27

Lauter

147

298

44

10

Freienseen

273

600

88

51

Gonterskirchen

152

381

60

20

Ruppertsburg

315

235

92

10

Röthges

155

79

96

6

Altenhain

143

143

22

18

Gesamt

2260

3519

1073

176

 

Von diesen Grabstellen sind jedoch nur lediglich 34 % belegt. 66 % dienen als Vorratsflächen oder  Grünflächen.  Die Pflegekosten für die ungenutzten Flächen dürfen nicht  den Nutzungsberechtigten der belegten Grabflächen auferlegt werden.

Es werden deshalb die jährlichen Aufwendungen wie folgt aufgeteilt:

Gesamtaufwendungen

146.715,16 €

34 % belegte Gräber

49.883,15 €

66 % Vorratsfläche, Grünfläche

96.832,01 €

 

Im nächsten Schritt muss eine Bezugsgröße gefunden werden, auf die die Kosten umgelegt werden können und die die Kostenaufteilung 34 zu: 66 berücksichtigt.  Als solche Bezugsgröße wird die Größe und Anzahl der Grabstellen herangezogen. Da die Grabstellen unterschiedliche Größen aufweisen, ist es erforderlich, eine einheitliche Bezugsgröße zu erhalten.

Berechnung der Gesamtzahl der Gräber zur Berechnung der Kosten je Grabstelle

 

 

Familiengräber

3.519

Urnengräber 1.073

537

Kindergräber : 176

88

Einzelgräber

2.260

 

 

Gräber insgesamt:

6.404

 

Urnen- und Kindergräber nehmen ca. 50 % der Flächen von Reihengräbern bzw. Familiengräber je Grabstelle in Anspruch. Deshalb wurde die Anzahl der Urnengräber durch 2 geteilt.

Als Bezugsgröße wurde die fiktive errechnete Gräberzahl von 6.404 Grabstellen ausgewählt. Im nächsten Rechenschritt werden die Kosten pro Grabstelle ermittelt:

Gesamtkosten 146.715,16 € / 6.404 Grabstellen =          22,91 € je Grabst.und Jahr.

Bei dieser kostendeckenden  Grabnutzungsgebühr ist jedoch über die jeweilige Nutzungszeit eine Preissteigerungsrate hinzuzurechnen. Die Preissteigerungsrate wurde mit 2 % jährlich kalkuliert.

Es ergeben sich folgende kostendeckende Gebühren pro Grabstelle ab 01.01.2011:

 

Kosten je Jahr

Laufzeit

Gebühr bei Preissteiger-ung von 2 %

derzeitige Gebühr

Einzelgrab

22,91 €

30

930,00 €

700,00 €

Familiengrab

22,91 €

30

930,00 €

700,00 €

Urnengrab

11,46 €

20

280,00 €

280,00 €

Kindergrab

11,46 €

30

460,00 €

250,00 €

 

 

Die Überprüfung der Beisetzungskosten hat ergeben, dass diese kostendeckend sind. Dies gilt auch für die Nutzung der sonstigen Einrichtungen auf den Friedhöfen (Kühlzelle, Trauerhallen etc.).

Im Übrigen wird auf den beigefügten Entwurf der 1. Änderungssatzung verwiesen.

Es wird gebeten, wie vorgeschlagen zu beschließen.

 

Beschlussantrag:

 

Der Magistrat stellt über den Haupt- und Finanzausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung möge wie folgt beschließen:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Wirkung vom 01.01.2011 den Entwurf zur 1. Änderung der  Gebührenordnung zur Friedhofs- und Bestattungsordnung der Stadt Laubach als Satzung.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Mit den vorgesehenen Gebührenerhöhungen wird die bisherige Gebührenunterdeckung weitgehend ausgeglichen.

Anlagen:

 

Entwurf der 1. Änderungssatzung