Begründung:
Die Stadt Laubach gehört nach wie vor zu den Kommunen,
die nachhaltig defizitäre Haushalte ausweisen. Gemäß dem Erlass des Hessischen
Innenministers ist es in diesen Kommunen notwendig, dass deren Steuersätze über
dem Landesdurchschnitt liegen. Die Stadt Laubach gehört im interkommunalen
Vergleich zu den Kommunen, die relativ niedrige Hundesteuersätze erheben. Unter
Berücksichtigung der sozialen Bedeutung für die Tierhalterinnen/Tierhalter soll
von der Verwaltung auf eine Anpassung des Steuersatzes für den ersten Hund in
Höhe von 36,00 € jährlich verzichtet werden. Jedoch soll der Steuersatz für den
zweiten Hund um 100 % erhöht werden. Der Steuersatz für den dritten Hund in
Höhe von 72,00 € soll ebenfalls unverändert bleiben. Bei der Gesamtbetrachtung bitten wir zu
beachten, dass zuletzt zum 01.01.2003 die Hundesteuer auf die derzeit gültigen
Sätze angehoben wurden.
Beschlussantrag:
Der Magistrat stellt über den Haupt- und
Finanzausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die in der
Anlage beigefügte 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer
Hundesteuer im Gebiet der Stadt Laubach mit Wirkung vom 01. Januar 2011.
Finanzielle Auswirkungen:
Es
werden insgesamt Mehreinnahmen in Höhe von ca. 11.000,00 € erwartet. Diese Erhöhung
ist nur zum Teil auf die Anhebung des Steuersatzes für den zweiten Hund
zurückzuführen. Vielmehr möchte die Verwaltung durch gezielte Kontrollen die
Hundehalter erfassen, die es bisher versäumt haben, ihren Hund bei der
Steuerbehörde anzuzeigen und damit zur Besteuerung zu veranlagen.
Es wird gebeten, wie vorgeschlagen zu beschließen.