Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Laubach
Vorlage
649/2010
Aktenzeichen
968.11
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Die Stadt Laubach gehört nach wie vor zu den Kommunen, die nachhaltig defizitäre Haushalte ausweisen. Gemäß dem Erlass des Hessischen Innenministers ist es in diesen Kommunen notwendig, dass deren Steuersätze über dem Landesdurchschnitt liegen. Die Stadt Laubach gehört im interkommunalen Vergleich zu den Kommunen, die relativ niedrige Hundesteuersätze erheben. Unter Berücksichtigung der sozialen Bedeutung für die Tierhalterinnen/Tierhalter soll von der Verwaltung auf eine Anpassung des Steuersatzes für den ersten Hund in Höhe von 36,00 € jährlich verzichtet werden. Jedoch soll der Steuersatz für den zweiten Hund um 100 % erhöht werden. Der Steuersatz für den dritten Hund in Höhe von 72,00 € soll ebenfalls unverändert bleiben.  Bei der Gesamtbetrachtung bitten wir zu beachten, dass zuletzt zum 01.01.2003 die Hundesteuer auf die derzeit gültigen Sätze angehoben wurden.

 

Beschlussantrag:

 

Der Magistrat stellt über den Haupt- und Finanzausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die in der Anlage beigefügte 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Laubach mit Wirkung vom 01. Januar 2011.

Finanzielle Auswirkungen:

 

Es werden insgesamt Mehreinnahmen in Höhe von ca. 11.000,00 € erwartet. Diese Erhöhung ist nur zum Teil auf die Anhebung des Steuersatzes für den zweiten Hund zurückzuführen. Vielmehr möchte die Verwaltung durch gezielte Kontrollen die Hundehalter erfassen, die es bisher versäumt haben, ihren Hund bei der Steuerbehörde anzuzeigen und damit zur Besteuerung zu veranlagen.

 

Es wird gebeten, wie vorgeschlagen zu beschließen.