Begründung:
Gemäß dem Vertrag mit der RuheForst GmbH vom 05. Juni
2008, Seite 3, unter Ziffer 2., ist u.a. festgehalten, dass die Entgelte alle
drei Jahre erhöht werden. Von dieser Option möchte die Stadt mit Wirkung zum
01.01.2011 Gebrauch machen.
Der RuheForst Vogelsberg in Laubach hat sich zu einem
der besten Vertragspartner der RuheForst GmbH entwickelt. Dieser Erfolg ist
einerseits durch die herrliche Lage und auch Struktur des Waldstückes bedingt
und andererseits durch die besonders engagierte Mitarbeit des eingesetzten
Personals, die wesentlich zum Erfolg dieser neuen Einrichtung beigetragen
haben. Der Erfolg des RuheForstes in Laubach hat auch dazu geführt, dass in
vielen Kommunen des Landkreises Gießen und darüber hinaus eine Vielzahl von
Überlegungen angestellt werden, um vor Ort alternative Bestattungsformen
anzubieten. Die positive wirtschaftliche Entwicklung hat dazu geführt, dass wir
bereits in 2010 eine weitere großzügige Erweiterung der Fläche des RuheForstes
umsetzen müssen, um den Bedarf decken zu können.
Es ist uns zwar gelungen -durch die hohe Nachfrage-
den Zeitpunkt der positiven Geschäftszahlen um mehrere Jahre vorzuziehen
(ursprünglich geplant Gewinne erst ab dem 16. Jahr). Jedoch sind durch uns als
Träger und die beteiligten Geschäftspartner Leistungen in einem Maß zu
erbringen, die eine Gebührenanpassung notwendig machen, um langfristig die
damit verbundenen Aufwendungen decken zu können.
Auch die geringfügige Anpassung des Entgeltes für die
Durchführung von Beisetzungen ist moderat ausgefallen und beinhaltet lediglich
eine inflationäre Anpassung des ursprünglichen Entgeltbetrages.
Es wird gebeten, wie vorgeschlagen zu beschließen.
Beschlussantrag:
Der Magistrat der Stadt Laubach beantragt über den
Haupt- und Finanzausschuss die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die als
Entwurf vorliegende 1. Änderungssatzung zur Entgeltordnung zur Friedhofsordnung
des RuheForsts Vogelsberg-Laubach als Satzung mit in Kraft treten zum
01.01.2011.
Finanzielle Auswirkungen:
Bedingt
durch die Doppik werden die eingenommenen Entgelte auf die restliche Laufzeit
des RuheForstes Vogelsberg-Laubach aufgeteilt. Wie bekannt ist, ist die
Laufzeit des RuheForstes auf das Jahr 2107 beschränkt. Anhand des nachfolgenden
Beispieles möchten wir die Buchungsproblematik darstellen:
Beispiel:
Verkauf
einer Grabstätte im Jahre 2011. Laufzeit 96 Jahre, bis 31.12.2107. Bei einer
Einnahme von 581,00 €, aufgeteilt auf 96 Jahre, bedeutet dies einen jährlichen
Ertrag in Höhe von 6,05 €. Die Summe aller Entgelte werden auf ein
Abgrenzungskonto gebucht, und jährlich wird aus diesem Konto ein entsprechender
Zugang in die laufende Gewinn- und Verlustrechnung als Ertrag des betreffenden
Wirtschaftsjahres zugebucht. Bei der Gesamtkalkulation der Entgelte müssen
selbstverständlich der frühzeitige Geldzufluss (der Nutzungsberechtigte zahlt
das Nutzungsentgelt sofort in einem Betrag) kalkulatorisch über die Laufzeit
verzinst werden. Erst diese kalkulatorische Berücksichtigung des frühzeitigen
Zuflusses der Liquidität stellt sicher, dass wir die Gesamtanlage über einen so
langen Zeitraum mit entsprechendem Aufwand wirtschaftlich unterhalten können.
Anlagen:
1 Entwurf der Entgeltordnung