Betreff
Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf der 1. Änderungssatzung zur Entgeltordnung zur Friedhofsordnung des RuheForsts Vogelsberg-Laubach
Vorlage
642/2010
Aktenzeichen
752.043
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Gemäß dem Vertrag mit der RuheForst GmbH vom 05. Juni 2008, Seite 3, unter Ziffer 2., ist u.a. festgehalten, dass die Entgelte alle drei Jahre erhöht werden. Von dieser Option möchte die Stadt mit Wirkung zum 01.01.2011 Gebrauch machen.

 

Der RuheForst Vogelsberg in Laubach hat sich zu einem der besten Vertragspartner der RuheForst GmbH entwickelt. Dieser Erfolg ist einerseits durch die herrliche Lage und auch Struktur des Waldstückes bedingt und andererseits durch die besonders engagierte Mitarbeit des eingesetzten Personals, die wesentlich zum Erfolg dieser neuen Einrichtung beigetragen haben. Der Erfolg des RuheForstes in Laubach hat auch dazu geführt, dass in vielen Kommunen des Landkreises Gießen und darüber hinaus eine Vielzahl von Überlegungen angestellt werden, um vor Ort alternative Bestattungsformen anzubieten. Die positive wirtschaftliche Entwicklung hat dazu geführt, dass wir bereits in 2010 eine weitere großzügige Erweiterung der Fläche des RuheForstes umsetzen müssen, um den Bedarf decken zu können.

 

Es ist uns zwar gelungen -durch die hohe Nachfrage- den Zeitpunkt der positiven Geschäftszahlen um mehrere Jahre vorzuziehen (ursprünglich geplant Gewinne erst ab dem 16. Jahr). Jedoch sind durch uns als Träger und die beteiligten Geschäftspartner Leistungen in einem Maß zu erbringen, die eine Gebührenanpassung notwendig machen, um langfristig die damit verbundenen Aufwendungen decken zu können.

 

Auch die geringfügige Anpassung des Entgeltes für die Durchführung von Beisetzungen ist moderat ausgefallen und beinhaltet lediglich eine inflationäre Anpassung des ursprünglichen Entgeltbetrages.

 

Es wird gebeten, wie vorgeschlagen zu beschließen.

Beschlussantrag:

 

Der Magistrat der Stadt Laubach beantragt über den Haupt- und Finanzausschuss die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die als Entwurf vorliegende 1. Änderungssatzung zur Entgeltordnung zur Friedhofsordnung des RuheForsts Vogelsberg-Laubach als Satzung mit in Kraft treten zum 01.01.2011.

Finanzielle Auswirkungen:

 

Bedingt durch die Doppik werden die eingenommenen Entgelte auf die restliche Laufzeit des RuheForstes Vogelsberg-Laubach aufgeteilt. Wie bekannt ist, ist die Laufzeit des RuheForstes auf das Jahr 2107 beschränkt. Anhand des nachfolgenden Beispieles möchten wir die Buchungsproblematik darstellen:

 

Beispiel:

 

Verkauf einer Grabstätte im Jahre 2011. Laufzeit 96 Jahre, bis 31.12.2107. Bei einer Einnahme von 581,00 €, aufgeteilt auf 96 Jahre, bedeutet dies einen jährlichen Ertrag in Höhe von 6,05 €. Die Summe aller Entgelte werden auf ein Abgrenzungskonto gebucht, und jährlich wird aus diesem Konto ein entsprechender Zugang in die laufende Gewinn- und Verlustrechnung als Ertrag des betreffenden Wirtschaftsjahres zugebucht. Bei der Gesamtkalkulation der Entgelte müssen selbstverständlich der frühzeitige Geldzufluss (der Nutzungsberechtigte zahlt das Nutzungsentgelt sofort in einem Betrag) kalkulatorisch über die Laufzeit verzinst werden. Erst diese kalkulatorische Berücksichtigung des frühzeitigen Zuflusses der Liquidität stellt sicher, dass wir die Gesamtanlage über einen so langen Zeitraum mit entsprechendem Aufwand wirtschaftlich unterhalten können.

 

 

 

Anlagen: 1 Entwurf der Entgeltordnung