Betreff
Ausbau der Kinderbetreuung für Kinder unter 3 Jahren - Ausbauplanung U 3 der Stadt Laubach hier: Beratung und Beschlussfassung für eine verbindliche Ausbauplanung über den Zeitraum 2010 - 2014
Vorlage
625/2010
Aktenzeichen
049.417
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

 

Gemäß dem Entwicklungsplan für Kinderbetreuung im Landkreis Gießen erfüllt die Stadt Laubach im Kindergartenjahr 2010/2011 mit 53 vorhandenen Plätzen zu ca. 73 % die geforderte Quote von 35 %  (73 Plätze) des Jahres 2013.

 

Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass durch den starken Geburtenrückgang auf durchschnittlich 73 Neugeborene pro Kalenderjahr, der Mindestbedarf für

 

·        U 3 Betreuung,

·        an Kindergartenplätze für 3 bis 6-jährige,

·        und anschließend in den Folgejahren der Raumbedarf in den Grundschulen und weiterführenden Schulen

 

vor Ort analog sinken wird.

 

Es wäre fatal, wenn wir diese Trendentwicklung ausblenden und kurzfristig durch bauliche Maßnahmen Infrastruktur aufbauen, die in den nächsten Jahren nicht mehr benötigt wird.

 

Es ist sinnvoller in Zusammenarbeit mit den Schulträgern durch Vernetzung der Kinderbetreuung und der schulischen Ausbildung die neu entstehenden Raumkapazitäten gemeinsam zu nutzen und dabei qualitativ bessere Bildungsleistungen zu erzielen und wirtschaftliche Ressourcen einzusparen.

 

Der Politik wird hierzu eine wesentliche Aufgabe zuteil, die Abgrenzung zwischen Kinderbetreuung und schulischer Ausbildung nachhaltig zu überwinden und von den zuständigen Akteuren einzufordern.

 

Mit der beabsichtigten Stilllegung des Klinkeranbaues im Rathaus in Laubach können wir kurzfristig bei Bedarf bis zu 20 Betreuungsplätze für unter Dreijährige schaffen. Für einen solchen Umbau können wir bis zu 80.000 € an Zuschussmitteln erhalten.

 

Zusammenfassend halten wir fest, dass im Haushaltsjahr 2011 zunächst keine Neu- bzw. Anbauten für die Kinderbetreuung U 3 benötigt werden.

 

Zu Information fügen wir Ihnen einen Auszug aus dem Entwicklungsplan des Landkreises Gießen Laubach betreffend zur Kenntnisnahme bei.

 

Es wird gebeten, wie vorgeschlagen zu beschließen.

 

Beschlussantrag:

 

Der Magistrat stellt über den Jugend-, Sport-, Kultur- und Sozialausschuss, den Bau-, Planungs- und Verkehrsausschuss sowie den Haupt- und Finanzausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Fortschreibung der mittelfristigen Ausbauplanung für die Schaffung von Kinderbetreuungseinrichtungen für Kinder unter 3 Jahren – U 3 – Stand August 2010.

Der gesetzliche Anspruch einer örtlichen Versorgungsquote von 35 % vorzuhalten soll bis 2013 erfüllt werden. Im Kindergartenjahr U 3 2010/2011 werden 53 Plätze bereitgestellt. Damit fehlen für die U 3  - Betreuung noch 20 Plätze. Aufgrund der demographischen Entwicklung wird in Bezug auf Neubauten Zurückhaltung geübt und die Entwicklung in den nächsten 18 Monaten abgewartet. Kurzfristig ist die Stadt in der Lage bis zu 20 Plätze durch Umbau innerhalb des Rathauses zur Verfügung zu stellen.

Finanzielle Auswirkungen:

 

Bei Bedarf kann kurzfristig auf der Grundlage des Entwicklungsplanes Zuschüsse abgerufen werden. Die darüber hinaus benötigten Mittel können über die Stadtwaldstiftung beantragt werden.

Anlagen:

 

Auszug aus dem Entwicklungsplan