Betreff
Beratung und Beschlussfassung über zusätzliche Angaben auf dem Stimmzettel für die Wahl der Stadtverordnetenversammlung und für die Wahl der Ortsbeiräte am 27. März 2011
Vorlage
589/2010
Aktenzeichen
062.32
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Nach dem eindeutigen Wortlaut der Gesetzesänderung ist ein ausdrücklicher Beschluss der Stadtverordnetenversammlung erforderlich, um die zusätzlichen Angaben auf dem Stimmzettel aufführen zu können. Die Nennung des Stadtteiles, in dem die Bewerberin/der Bewerber seine Hauptwohnung inne hat, ist bei der Wahl zum jeweiligen Ortsbeirat entbehrlich, weil dies die Voraussetzung für die Wählbarkeit ist.

 

Im Übrigen weisen wir auf die beiliegenden Informationen des Hessischen Städte- und Gemeindebundes sowie die Kopie des Gesetzes zur Änderung der Hessischen Kommunalwahlgesetzes und anderer Gesetze hin.

 

Es wird gebeten, wie vorgeschlagen zu beschließen.

Beschlussantrag:

 

Der Magistrat stellt über den Haupt- und Finanzausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung möge wie folgt beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt für die am 27. März 2011 stattfindende Kommunalwahl folgende ergänzende Angaben zu den Bewerberinnen und Bewerbern auf dem Stimmzettel zur Wahl der Stadtverordnetenversammlung:

 

1.      der Beruf oder Stand

2.      das Geburtsjahr

3.      der Geburtsname, wenn ein abweichender Familienname geführt wird

4.      der Stadtteil der Hauptwohnung der Bewerberin/des Bewerbers

 

Auf dem Stimmzettel zu den Wahlen der Ortsbeiräte werden folgende zusätzliche Angaben zu jeder Bewerberin/jedem Bewerber aufgenommen:

 

1.      der Beruf oder Stand

2.      das Geburtsjahr

3.      der Geburtsname, wenn ein abweichender Familienname geführt wird