Begründung:
Nach dem eindeutigen Wortlaut der Gesetzesänderung ist
ein ausdrücklicher Beschluss der Stadtverordnetenversammlung erforderlich, um
die zusätzlichen Angaben auf dem Stimmzettel aufführen zu können. Die Nennung
des Stadtteiles, in dem die Bewerberin/der Bewerber seine Hauptwohnung inne
hat, ist bei der Wahl zum jeweiligen Ortsbeirat entbehrlich, weil dies die
Voraussetzung für die Wählbarkeit ist.
Im Übrigen weisen wir auf die beiliegenden
Informationen des Hessischen Städte- und Gemeindebundes sowie die Kopie des
Gesetzes zur Änderung der Hessischen Kommunalwahlgesetzes und anderer Gesetze
hin.
Es wird gebeten, wie vorgeschlagen zu beschließen.
Beschlussantrag:
Der Magistrat stellt über den Haupt- und
Finanzausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung möge wie folgt
beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt für die am
27. März 2011 stattfindende Kommunalwahl folgende ergänzende Angaben zu den
Bewerberinnen und Bewerbern auf dem Stimmzettel zur Wahl der
Stadtverordnetenversammlung:
1.
der Beruf oder
Stand
2.
das Geburtsjahr
3.
der Geburtsname,
wenn ein abweichender Familienname geführt wird
4.
der Stadtteil der
Hauptwohnung der Bewerberin/des Bewerbers
Auf dem Stimmzettel zu den Wahlen der Ortsbeiräte
werden folgende zusätzliche Angaben zu jeder Bewerberin/jedem Bewerber
aufgenommen:
1.
der Beruf oder
Stand
2.
das Geburtsjahr
3.
der Geburtsname,
wenn ein abweichender Familienname geführt wird