Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Bezeichnung der Stadtteile auf dem Stimmzettel für die Wahl zur Stadtverordnetenversammlung
Vorlage
588/2010
Aktenzeichen
062.32
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Gem. dem Gesetz zur Änderung des Hessischen Kommunalwahlgesetzes und anderer Gesetze vom 24. März 2010 ist nach der Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt zum 07. April 2010 die Möglichkeit geschaffen worden, zusätzliche Angaben auf dem Stimmzettel anzubringen. Nach dem eindeutigen Wortlaut des Gesetzes ist ein ausdrücklicher Beschluss der Vertretungskörperschaft erforderlich, um gem. § 16 Abs. 2 Satz 3 auf dem Stimmzettel zu jeder Bewerberin/jedem Bewerber zusätzlich den Beruf oder Stand, das Geburtsjahr, den Geburtsnamen, sofern ein abweichender Familiennamen geführt wird, und den Gemeindeteil der Hauptwohnung anzugeben.

 

Vor dem Beschluss über die Aufnahme der Stadtteile auf dem Stimmzettel muss eine gesonderte Beschlussfassung über die Benennung der verschiedenen Stadtteile –im Sinne des § 12 Satz 4 HGO- erfolgen. Mit dieser Vorlage kommen wir diesem Erfordernis nach.

 

Es wird gebeten, wie vorgeschlagen zu beschließen.

Beschlussantrag:

 

Der Magistrat stellt über den Haupt- und Finanzausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung möge wie folgt beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt folgende Bezeichnung der Stadtteile der Hauptwohnungen der Bewerberinnen und Bewerber für die Wahl der Stadtverordnetenversammlung am 27. März 2011 nach § 12 Abs. 4 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) analog des § 6 der Hauptsatzung der Stadt Laubach festzusetzen:

 

-          Kernstadt Laubach

-          Altenhain

-          Freienseen

-          Gonterskirchen

-          Lauter

-          Münster

-          Röthges

-          Ruppertsburg

-          Wetterfeld