Begründung:
Gem. dem Gesetz zur Änderung des Hessischen
Kommunalwahlgesetzes und anderer Gesetze vom 24. März 2010 ist nach der
Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt zum 07. April 2010 die
Möglichkeit geschaffen worden, zusätzliche Angaben auf dem Stimmzettel
anzubringen. Nach dem eindeutigen Wortlaut des Gesetzes ist ein ausdrücklicher
Beschluss der Vertretungskörperschaft erforderlich, um gem. § 16 Abs. 2 Satz 3
auf dem Stimmzettel zu jeder Bewerberin/jedem Bewerber zusätzlich den Beruf
oder Stand, das Geburtsjahr, den Geburtsnamen, sofern ein abweichender
Familiennamen geführt wird, und den Gemeindeteil der Hauptwohnung anzugeben.
Vor dem Beschluss über die Aufnahme der Stadtteile auf
dem Stimmzettel muss eine gesonderte Beschlussfassung über die Benennung der
verschiedenen Stadtteile –im Sinne des § 12 Satz 4 HGO- erfolgen. Mit dieser
Vorlage kommen wir diesem Erfordernis nach.
Es wird gebeten, wie vorgeschlagen zu beschließen.
Beschlussantrag:
Der Magistrat stellt über den Haupt- und
Finanzausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung möge wie folgt
beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt folgende
Bezeichnung der Stadtteile der Hauptwohnungen der Bewerberinnen und Bewerber
für die Wahl der Stadtverordnetenversammlung am 27. März 2011 nach § 12 Abs. 4
der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) analog des § 6 der Hauptsatzung der Stadt
Laubach festzusetzen:
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Kernstadt Laubach
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Altenhain
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Freienseen
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Gonterskirchen
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Lauter
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Münster
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Röthges
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Ruppertsburg
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Wetterfeld