Begründung:
Der Präsident des Amtsgerichtes Gießen hat mitgeteilt,
dass die Amtszeit des Ortsgerichtsschöffen Helmut Keil, abläuft. Umgehend ist
zur Neubesetzung dieses Amtes eine geeignete Person gem. § 7 Abs. 2 OGG
vorzuschlagen.
Gemäß § 7, Abs. 2 OGG hat die Gemeinde Personen
vorzuschlagen, auf die mehr als die Hälfte der Stimmen der gesetzlichen Zahl
der Gemeindevertreter entfallen sind. Der Ortsbeirat Gonterskirchen hat in
seiner Sitzung am 15.04.2010 Herrn Helmut Keil als Ortsgerichtsschöffen einstimmig
vorgeschlagen. Die Abstimmung erfolgt schriftlich und geheim. Wenn niemand
widerspricht, kann durch Zuruf oder Handaufhebung abgestimmt werden. Bewerber
können vom Gemeindevorstand oder aus der Mitte der Gemeindevertretung benannt
werden.
Die persönlichen Voraussetzungen für die Ernennung des
Herrn Helmut Keil gemäß § 8 OGG werden von ihm erfüllt.
Es wird gebeten, wie beantragt zu beschließen.
Beschlussantrag:
Der Magistrat der Stadt Laubach stellt über den Haupt-
und Finanzausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach
schlägt Herrn Helmut Keil gemäß § 7 Abs. 2 des OGG für die Wiederbesetzung des
Amtes des Ortsgerichtsschöffen des Ortsgerichtes Laubach IV dem Präsidium des
Amtsgerichtes Gießen, vor.