Betreff
Ortsgerichtswesen hier: Vorschlag für die Ernennung eines Ortsgerichtsschöffen für das Ortsgericht Laubach IV
Vorlage
576/2010
Aktenzeichen
084.11
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Der Präsident des Amtsgerichtes Gießen hat mitgeteilt, dass die Amtszeit des Ortsgerichtsschöffen Helmut Keil, abläuft. Umgehend ist zur Neubesetzung dieses Amtes eine geeignete Person gem. § 7 Abs. 2 OGG vorzuschlagen.

Gemäß § 7, Abs. 2 OGG hat die Gemeinde Personen vorzuschlagen, auf die mehr als die Hälfte der Stimmen der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreter entfallen sind. Der Ortsbeirat Gonterskirchen hat in seiner Sitzung am 15.04.2010 Herrn Helmut Keil als Ortsgerichtsschöffen einstimmig vorgeschlagen. Die Abstimmung erfolgt schriftlich und geheim. Wenn niemand widerspricht, kann durch Zuruf oder Handaufhebung abgestimmt werden. Bewerber können vom Gemeindevorstand oder aus der Mitte der Gemeindevertretung benannt werden.

Die persönlichen Voraussetzungen für die Ernennung des Herrn Helmut Keil gemäß § 8 OGG werden von ihm erfüllt.

 

Es wird gebeten, wie beantragt zu beschließen.

 

Beschlussantrag:

 

Der Magistrat der Stadt Laubach stellt über den Haupt- und Finanzausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach schlägt Herrn Helmut Keil gemäß § 7 Abs. 2 des OGG für die Wiederbesetzung des Amtes des Ortsgerichtsschöffen des Ortsgerichtes Laubach IV dem Präsidium des Amtsgerichtes Gießen, vor.