Begründung:
Mit Verfügung vom 09. Februar 2010 hat die
Kommunalaufsicht die Stadt Laubach aufgefordert, das vorgelegte
Haushaltssicherungskonzept umfassend zu überarbeiten und dabei die Vorgaben des
Erlasses vom 03.08.2005 zu beachten.
Die Verfügung der Kommunalaufsicht wurde allen
Stadtverordneten in Kopie zur Kenntnis gegeben. Am 10. März 2010 hat die
Kommunalaufsicht im Rahmen einer Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses die
Voraussetzungen für ein genehmigungsfähiges Haushaltssicherungskonzept
dargelegt.
Die Verwaltung hat auf dieser Grundlage ein neues
umfassendes Haushaltssicherungskonzept erarbeitet.
Es wird gebeten, wie vorgeschlagen zu beschließen.
Beschlussantrag:
Der Magistrat stellt über den Jugend-, Sport-, Kultur-
und Sozialausschuss, den Haupt- und Finanzausschuss sowie den Umwelt-, Bau-,
Planungs- und Verkehrsausschuss nach
Anhörung der Ortsbeiräte den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung möge wie
folgt beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die
Neufassung des Konsolidierungskonzeptes 2010 und beauftragt den Magistrat mit
der inhaltlichen Umsetzung.
Finanzielle Auswirkungen:
Siehe
Haushaltsssicherungskonzept
Anlagen:
Haushaltssicherungskonzept 2010