Betreff
Erhöhung der Gewerbesteuer
Vorlage
555/2010
Aktenzeichen
966.0
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Die Stadt Laubach gehört durch die nicht ausgeglichenen Haushalte der zurückliegenden Jahre und mit einem aktuellen Fehlbedarf in Höhe von 3.236.398 € zu den Kommunen, die eine anhaltend defizitären Haushaltswirtschaft aufweisen.

Damit finden die Leitlinien zur Konsolidierung der kommunalen Haushalte – StAnz. Nr. 34, S. 3261 ff -  entsprechende Anwendung. In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 10. März 2010 hat der Leiter der Kommunalaufsicht die notwendigen Schritte aufgezeigt, die erforderlich sind, um eine Haushaltsgenehmigung für den Haushalt 2010 zu erhalten.

 

Gemäß Ziffer 14 des vorgenannten Erlasses sind bei anhaltend defizitären Kommunen die Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer bezogen auf die Gemeindegröße deutlich über dem Landesdurchschnitt festzusetzen. Zurzeit beträgt der Hebesatz für die Gewerbesteuer in Laubach 330 %. Der gewogene Landesdurchschnitt für vergleichbare Kommunen liegt bei 333 %. Mit der Festsetzung auf 350 % werden die Vorgaben i.S.d. Erlasses erfüllt.

 

Die finanziellen Auswirkungen der Hebesatzanhebungen sind in der Anlage beigefügt.

 

Es wird gebeten, wie vorgeschlagen zu beschließen.

 

 

Beschlussantrag:

 

Der Magistrat stellt über den Haupt- und Finanzausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt rückwirkend zum 01.01.2010E die Erhöhung des Steuersatzes der Gewerbesteuer auf 350 %.

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Mehrerträge durch die Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes auf 350 %  bezogen auf die zu erwartenden Steuererträge in 2010 beträgt 57.575 €.

 

 

Anlagen:

 

 

Tabelle zu Mehrerträgen aus Gewerbesteuer