Begründung:
Die
Stadt Laubach gehört durch die nicht ausgeglichenen Haushalte der zurückliegenden
Jahre und mit einem aktuellen Fehlbedarf in Höhe von 3.236.398 € zu den
Kommunen, die eine anhaltend defizitären Haushaltswirtschaft aufweisen.
Damit
finden die Leitlinien zur Konsolidierung der kommunalen Haushalte – StAnz. Nr.
34, S. 3261 ff - entsprechende
Anwendung. In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 10. März 2010
hat der Leiter der Kommunalaufsicht die notwendigen Schritte aufgezeigt, die
erforderlich sind, um eine Haushaltsgenehmigung für den Haushalt 2010 zu
erhalten.
Gemäß
Ziffer 14 des vorgenannten Erlasses sind bei anhaltend defizitären Kommunen die
Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer bezogen auf die Gemeindegröße
deutlich über dem Landesdurchschnitt festzusetzen. Zurzeit beträgt der Hebesatz
für die Gewerbesteuer in Laubach 330 %. Der gewogene Landesdurchschnitt für
vergleichbare Kommunen liegt bei 333 %. Mit der Festsetzung auf 350 % werden
die Vorgaben i.S.d. Erlasses erfüllt.
Die
finanziellen Auswirkungen der Hebesatzanhebungen sind in der Anlage beigefügt.
Es
wird gebeten, wie vorgeschlagen zu beschließen.
Beschlussantrag:
Der Magistrat stellt über den Haupt- und
Finanzausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt rückwirkend
zum 01.01.2010E die Erhöhung des Steuersatzes der Gewerbesteuer auf 350 %.
Finanzielle Auswirkungen:
Die
Mehrerträge durch die Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes auf 350 % bezogen auf die zu erwartenden Steuererträge
in 2010 beträgt 57.575 €.
Anlagen:
Tabelle zu Mehrerträgen aus Gewerbesteuer