Betreff
Erhöhung der Grundsteuer B
Vorlage
554/2010
Aktenzeichen
965.91
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Die Stadt Laubach gehört durch die nicht ausgeglichenen Haushalte der zurückliegenden Jahre und mit einem Fehlbedarf in Höhe von 3.236.398 € zu den Kommunen, die eine anhaltend defizitären Haushaltswirtschaft aufweisen.

Damit finden die Leitlinien zur Konsolidierung der kommunalen Haushalte – StAnz. Nr. 34, S. 3261 ff -  entsprechende Anwendung. In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 10. März 2010 hat der Leiter der Kommunalaufsicht die notwendigen Schritte aufgezeigt, die erforderlich sind, um eine Haushaltsgenehmigung für den Haushalt 2010 zu erhalten.

 

Gemäß Ziffer 14 des vorgenannten Erlasses sind bei anhaltend defizitären Kommunen die Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer bezogen auf die Gemeindegröße deutlich über dem Landesdurchschnitt festzusetzen. Zurzeit beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Laubach 260 %. Der gewogene Landesdurchschnitt für vergleichbare Kommunen liegt bei 268 %. 270 % ist zwar nicht deutlich über den Landesdurchschnitt, aber die Kommunalaufsicht hat erkennen lassen, dass sie auch mit einer stufenweisen Anhebung einverstanden ist. Der vorgelegte Beschlussantrag trägt einer solchen stufenweisen Anhebung entsprechend Rechnung.

 

Die finanziellen Auswirkungen der Hebesatzanhebungen sind in der Anlage beigefügt.

Der Durchschnitt beträgt somit auf 4 Jahre bezogen 280 %.

 

Es wird gebeten, wie vorgeschlagen zu beschließen.

Beschlussantrag:

 

Der Magistrat stellt über den Haupt- und Finanzausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt nachfolgende Erhöhung der Grundsteuer B:

 

1.      Rückwirkend zum 01.01.2010 wird der Steuersatz für die Grundsteuer B auf     270 % erhöht.

2.      Zum 01.01.2011 wird der Steuersatz für die Grundsteuer B auf 280  % erhöht.

3.      Zum 01.01.2012 wird der Steuersatz für die Grundsteuer B auf 290  % erhöht.

4.      Zum 01.01.2013 wird der Steuersatz für die Grundsteuer B auf 300  % erhöht.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Erhöhung der Grundsteuer wie vorgeschlagen ergibt bis zum Jahre 2013 Mehrerträge in Höhe von 278.460 €

Anlagen:

 

Tabelle zu Mehrerträgen aus Grundsteuer B