Begründung:
Die Stadt Laubach gehört durch die nicht
ausgeglichenen Haushalte der zurückliegenden Jahre und mit einem Fehlbedarf in
Höhe von 3.236.398 € zu den Kommunen, die eine anhaltend defizitären
Haushaltswirtschaft aufweisen.
Damit finden die Leitlinien zur Konsolidierung der
kommunalen Haushalte – StAnz. Nr. 34, S. 3261 ff - entsprechende Anwendung. In der Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses vom 10. März 2010 hat der Leiter der
Kommunalaufsicht die notwendigen Schritte aufgezeigt, die erforderlich sind, um
eine Haushaltsgenehmigung für den Haushalt 2010 zu erhalten.
Gemäß Ziffer 14 des vorgenannten Erlasses sind bei
anhaltend defizitären Kommunen die Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer
bezogen auf die Gemeindegröße deutlich über dem Landesdurchschnitt
festzusetzen. Zurzeit beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Laubach 260
%. Der gewogene Landesdurchschnitt für vergleichbare Kommunen liegt bei 268 %.
270 % ist zwar nicht deutlich über den Landesdurchschnitt, aber die
Kommunalaufsicht hat erkennen lassen, dass sie auch mit einer stufenweisen
Anhebung einverstanden ist. Der vorgelegte Beschlussantrag trägt einer solchen
stufenweisen Anhebung entsprechend Rechnung.
Die finanziellen Auswirkungen der Hebesatzanhebungen
sind in der Anlage beigefügt.
Der Durchschnitt beträgt somit auf 4 Jahre bezogen 280
%.
Es wird gebeten, wie vorgeschlagen zu beschließen.
Beschlussantrag:
Der Magistrat stellt über den Haupt- und
Finanzausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt
nachfolgende Erhöhung der Grundsteuer B:
1.
Rückwirkend zum
01.01.2010 wird der Steuersatz für die Grundsteuer B auf 270 % erhöht.
2.
Zum 01.01.2011
wird der Steuersatz für die Grundsteuer B auf 280 % erhöht.
3.
Zum 01.01.2012
wird der Steuersatz für die Grundsteuer B auf 290 % erhöht.
4.
Zum 01.01.2013
wird der Steuersatz für die Grundsteuer B auf 300 % erhöht.
Finanzielle Auswirkungen:
Die
Erhöhung der Grundsteuer wie vorgeschlagen ergibt bis zum Jahre 2013
Mehrerträge in Höhe von 278.460 €
Anlagen:
Tabelle zu Mehrerträgen aus Grundsteuer B